🪪 Identitätsmissbrauch

POSTIDENT-Betrug: Wenn dein Ausweis für fremde Kredite missbraucht wird

Kriminelle nutzen gestohlene oder erschlichene Ausweisdaten, um über POSTIDENT und Video-Ident Kredite auf fremde Namen abzuschließen. Wer betroffen ist, merkt es oft erst beim Inkassobrief. Was hinter dieser Masche steckt, welche Fälle die BaFin dokumentiert hat und was zu tun ist.

∅ 4.200 € Typischer Kreditbetrag
3–6 Monate Bis zur Entdeckung
BaFin / BKA Primärquellen
Rechtlicher Hinweis: Aufgeführte Fälle basieren auf öffentlichen BaFin-Verdachtsmitteilungen (§ 37 Abs. 4 KWG) sowie auf veröffentlichten BKA-Lageberichten. Es handelt sich um Verdachtslagen, keine rechtskräftigen Urteile.

Was ist POSTIDENT-Betrug?

POSTIDENT ist das meistgenutzte Identitätsprüfungsverfahren in Deutschland. Banken, Kreditinstitute und andere regulierte Anbieter setzen es ein, um sicherzustellen, dass ein Kreditantragsteller tatsächlich die Person ist, die sie zu sein behaupten. Das Verfahren funktioniert entweder in einer Postfiliale mit einem Ausweis in der Hand oder digital über Video-Ident von zu Hause.

Beides kann missbraucht werden – und wird es. Das Bundeskriminalamt hat in seinem Lagebericht zur Internetkriminalität 2024 eine deutliche Zunahme von Identitätsbetrug bei Kreditanträgen verzeichnet. Die häufigsten Varianten:

  • Gestohlene Ausweisdaten: Daten aus gehackten Datenbanken, Phishing-Kampagnen oder dem Darknet werden genutzt, um einen Kreditantrag zu stellen.
  • Erschlichene Identitätsverifizierung: Das Opfer wird durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht, eine Video-Ident-Sitzung zu starten – angeblich für einen Gewinn, eine Prämie oder einen anderen Kredit.
  • Mietung von Identitäten: Finanziell notleidende Personen werden dazu verleitet, ihre Ausweise gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen – was selbst eine Straftat ist.

Wie der Betrug abläuft

Ablaufschema: Video-Ident-Erschleichung

1
Kontaktaufnahme: Opfer erhält eine Nachricht über WhatsApp, Instagram oder E-Mail – angeblich von einem Nebenjob-Anbieter, einem Gewinnspiel oder einer „Kredit-Hilfe-Plattform".
2
Vertrauensaufbau: Mehrere Tage Kommunikation, oft mit kleinen „Probeauszahlungen" oder scheinbar seriösen Angeboten. Das Opfer soll Vertrauen fassen.
3
Video-Ident-Bitte: „Für die Registrierung brauchen wir einmal kurz eine Identitätsbestätigung" – der Täter leitet einen echten Kreditantrag an eine echte Bank durch und lässt das Opfer die Verifizierung vornehmen.
4
Kredit abgeschlossen: Die Bank vergibt den Kredit – auf den Namen des Opfers. Das Geld geht auf ein Konto des Täters. Das Opfer weiß von nichts.
5
Entdeckung durch Inkasso: Wochen oder Monate später erhält das Opfer ein Inkassoschreiben. Erst jetzt wird klar, dass ein Kredit auf den eigenen Namen aufgenommen wurde.

Dokumentierte Fälle mit BaFin-Bezug

🏛️ BaFin Verdachtsfall · Belegstärke A
aurexk-pital.com – Plattform mit gefälschter Video-Ident-Strecke, 2024
aurexk-pital.com täuschte eine vollständige Kreditantrags-Strecke vor und leitete Nutzer angeblich zur Identitätsprüfung weiter. In Wirklichkeit wurde die Video-Ident-Session für Kreditanträge bei anderen Instituten genutzt. Die BaFin hat den Anbieter im Oktober 2024 gelistet und auf das Fehlen jeglicher Erlaubnis für das Kreditgeschäft hingewiesen. Mehrere Opfer haben berichtet, erst nach Inkassoschreiben von dem Vorfall erfahren zu haben.
Quelle: BaFin Aktuelle Warnungen · Stand: Oktober 2024
🏛️ BaFin Verdachtsfall · Belegstärke A
ajirockcreditunion.com – Fake-Kreditgenossenschaft mit falscher EU-Lizenz
ajirockcreditunion.com trat als vermeintliche europäische Kreditgenossenschaft auf und bewarb sich an Personen mit Kredit-Ablehnungen. Über einen scheinbar echten Antragsprozess wurden Personalausweisdaten und Fotos eingeholt – anschließend erschienen diese Daten bei echten Kreditanträgen in Deutschland. Die BaFin hat den Anbieter im Februar 2025 gelistet; die genannte EU-Genossenschaftslizenz existiert laut BaFin-Prüfung nicht.
Quelle: BaFin Aktuelle Warnungen · Stand: Februar 2025

Besonders perfide: die „Geldkurier"-Masche

Eine Unterform des Identitätsmissbrauchs, die 2024 stark zugenommen hat und im BKA-Lagebericht eigens erwähnt wird: Täter suchen über Kleinanzeigen nach sogenannten „Geldkurieren". Den Opfern wird erklärt, sie müssten nur ein Konto eröffnen oder einen Kredit aufnehmen und das Geld dann weiterleiten – als angeblicher Dienstleisterjob für 100 bis 200 Euro Provision.

Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer so handelt, ist Geldwäsche nach § 261 StGB schuldig – und haftet für den Kredit persönlich, da er ihn ja selbst abgeschlossen hat. Die Opfer verlieren oft sowohl das Geld als auch ihre Kreditwürdigkeit.

⚠️ Warnsignale für laufenden Identitätsmissbrauch

  • Inkassoschreiben für Schulden, von denen du nichts weißt.
  • Unbekannte SCHUFA-Einträge bei der nächsten Selbstauskunft.
  • Du wirst um eine Video-Ident-Sitzung gebeten, ohne selbst einen Kredit beantragt zu haben.
  • Jemand fragt, ob du gegen Bezahlung einen Kredit aufnehmen würdest.
  • Ausweisfoto oder -daten wurden für ein angeblich anderes Zweck angefragt (Gewinnspiel, Job, Prämie).

So schützt du dich – konkret

Identitätsmissbrauch lässt sich nicht vollständig verhindern, aber das Risiko deutlich reduzieren. Die wichtigsten Maßnahmen:

  • SCHUFA-Selbstauskunft regelmäßig anfordern: Einmal jährlich kostenlos auf meineschufa.de. Unbekannte Einträge sofort anfechten.
  • Ausweisdaten nie ungefragt versenden: Kein seriöser Arbeitgeber, kein Gewinnspiel und kein legitimer Online-Dienst braucht ein Ausweisfoto über WhatsApp.
  • Video-Ident nur bei eigenem Antrag starten: Wenn dich jemand bittet, für ihn oder „gemeinsam" eine Identitätsprüfung durchzuführen – immer ablehnen.
  • Phishing-Mails erkennen: Nie auf Links klicken, die zu Ausweisfotos oder Video-Ident-Seiten führen, ohne dass du selbst einen Antrag gestellt hast.

Sofort-Checkliste nach Verdacht auf Identitätsmissbrauch

✓ Das musst du sofort tun

SCHUFA-Selbstauskunft beantragen und auf unbekannte Einträge prüfen.
Den oder die betroffenen Kreditgeber direkt kontaktieren und Identitätsmissbrauch erklären – mit Anzeigenummer.
Anzeige bei der Polizei erstatten (§ 263 StGB Betrug durch Dritte, § 238 StGB Stalking durch Daten).
Inkassoschreiben nicht ignorieren – schriftlich Widerspruch einlegen und Betrug nachweisen.
Niemals auf Inkassoforderungen zahlen, wenn du den Kredit nicht selbst aufgenommen hast – das schadet deiner Rechtsposition.
Keine neuen Ausweiskopien versenden, solange der Fall nicht geklärt ist.

🚨 Bei akutem Identitätsmissbrauch: Diese Stellen helfen

  1. Polizei (Online-Wache): Anzeige erstatten unter der Online-Wache deines Bundeslandes. Bewahrt alle Belege.
  2. SCHUFA: Widerspruch gegen unberechtigte Einträge über meineschufa.de. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, falsche Daten zu löschen.
  3. Verbraucherzentrale: Kostenlose Rechtsberatung zu Haftungsfragen; manche VZ-Büros haben eigene Betrugsberatungsstellen.
  4. BaFin (verbraucher@bafin.de): Wenn der Betrug über ein nicht-lizenziertes Institut lief, ist eine BaFin-Meldung wichtig für die Warnliste.
  5. Rechtsanwalt: Bei Forderungen über 1.000 Euro ist anwaltliche Begleitung dringend empfohlen. Viele Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche.

Häufige Fragen

Was Betroffene zu POSTIDENT-Betrug wissen wollen

Zuerst: Ruhe bewahren und keinesfalls zahlen. Schreibe dem Inkassobüro schriftlich, dass du den Kredit nicht aufgenommen hast, und verweise auf Identitätsmissbrauch. Erstattet gleichzeitig Strafanzeige bei der Polizei und fordere sofort eine SCHUFA-Selbstauskunft an. Kontaktiere außerdem das Kreditinstitut direkt, das den Kredit vergeben hat, und leg deinen Identitätsbetrug-Verdacht dar – die meisten Banken haben spezielle Betrugsabteilungen dafür.
Nein – wenn du die Kreditaufnahme nicht selbst autorisiert hast. Das setzt voraus, dass du aktiv nachweist, dass ein Dritter deinen Namen und deine Daten missbraucht hat. Dafür braucht es eine Strafanzeige, eine Erklärung gegenüber dem Kreditgeber und im Zweifel anwaltliche Unterstützung. Die Bank trägt das Risiko falscher Identitätsprüfung, wenn sie nicht die gebotene Sorgfalt angewendet hat – das ist der Stand der Rechtsprechung nach dem BGH-Urteil zu Identitätsbetrug (BGH XI ZR 440/19).
Ja, unter Umständen schon. Wer wissentlich seine Identitätsdaten für illegale Aktivitäten bereitstellt, macht sich der Beihilfe zum Betrug (§ 27 StGB i.V.m. § 263 StGB) schuldig – und bei Kreditaufnahmen zusätzlich der Geldwäsche (§ 261 StGB). Das gilt auch dann, wenn man „nur" eine Video-Ident-Sitzung für jemand anderen durchgeführt hat. Wer dazu verleitet wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Wenn du aktiv nachweisen kannst, dass der Eintrag auf Identitätsmissbrauch basiert, ist die SCHUFA nach DSGVO Art. 17 verpflichtet, ihn unverzüglich zu löschen. Die SCHUFA hat hierfür ein eigenes Widerspruchsverfahren. Wichtig: Tue dies schriftlich, per Einschreiben, und lege die Strafanzeige als Nachweis bei.
Das Verfahren selbst ist sicher – das Problem liegt darin, dass Täter die Opfer die Prüfung für sie durchführen lassen. Banken und Anbieter dürfen davon ausgehen, dass die Person vor der Kamera tatsächlich den Kredit beantragt. Der Missbrauch entsteht also nicht durch technische Schwachstellen, sondern durch soziale Manipulation. Deshalb gilt die Faustregel: Starte eine Video-Ident-Sitzung niemals auf Aufforderung Dritter, sondern nur wenn du selbst einen Antrag gestellt hast.

Sicher identifiziert, transparent erklärt.

Bei FLORIN+ weißt du immer, wofür du deine Daten angibst – kein Missbrauch, keine Weitergabe ohne deine Zustimmung.

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