Das Gesetz ist eindeutig – und wird trotzdem gebrochen
§ 655d des Bürgerlichen Gesetzbuches ist unmissverständlich: Kreditvermittler dürfen vor der tatsächlichen Auszahlung eines Kredits keine Provision und keine sonstigen Vergütungen verlangen. Das gilt unabhängig davon, wie die Zahlung bezeichnet wird – ob als „Bearbeitungsgebühr", „Schutzversicherung", „Aktivierungsbeitrag" oder „Treuhandgebühr".
Trotzdem ist die Vorkasse-Masche im Bereich unseriöser Kreditangebote nach wie vor die am häufigsten dokumentierte Betrugsform. Sie funktioniert, weil sie gezielt Menschen anspricht, die bereits abgelehnt wurden – von Banken, wegen Schufa-Einträgen, wegen prekärem Einkommen. Wer verzweifelt ist, prüft weniger.
Wie die Vorkasse-Masche abläuft – Schritt für Schritt
Die Masche hat sich über Jahre kaum verändert, weil sie funktioniert. Das typische Ablaufschema:
Typisches Ablaufschema einer Vorkasse-Falle
Varianten: Mit diesen Bezeichnungen wird die Gebühr getarnt
Besonders trickreich ist, dass die Betreiber die Vorkasse nicht als „Vorausgebühr" bezeichnen. Typische Begriffe, unter denen sie auftritt:
- Kreditversicherung / Restschuldversicherung: Angeblich Pflicht, um den Kredit abzusichern – angeblich über einen Drittanbieter.
- Notar- oder Beurkundungsgebühr: Besonders bei angeblich größeren Kreditsummen. Es gibt keinen echten Notar.
- Treuhandgebühr: Das Geld gehe angeblich auf ein Treuhandkonto. In Wirklichkeit direkt an die Betrüger.
- Aktivierungsgebühr / Kontoführungsgebühr: Für die „Eröffnung" des Kreditkontos, ohne das keine Auszahlung möglich sei.
- Steuer- oder Zollgebühr: Bei angeblichen Auslandskrediten (z. B. aus den USA oder Großbritannien) wird behauptet, die Kreditsumme müsse durch den deutschen Zoll freigegeben werden – kostenpflichtig.
Warum Opfer zahlen: die Psychologie dahinter
Es ist leicht, im Nachhinein zu urteilen. Tatsächlich ist die Vorkasse-Masche gut auf die Zielgruppe abgestimmt. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat und dringend Geld braucht – für eine Mietkaution, eine Autoreparatur, einen überraschenden Arzttermin –, steht unter echtem Druck.
Dazu kommt: Die Betrüger bauen bewusst Vertrauen auf. Echte Firmennamen, professionelle Websites, manchmal sogar Telefonate mit „Kundenbetreuern". Eine erste E-Mail mit Vertragsunterlagen, die echt aussehen. Erst dann kommt die Gebühr – und zu dem Zeitpunkt hat der Betroffene bereits Zeit, Hoffnung und Energie investiert.
Das ist kein Zufall. Es ist Taktik. Und es ist auch der Grund, warum der Schuldvorwurf gegenüber Opfern fehl am Platz ist.
Warnsignale, die du vor jeder Anfrage kennen solltest
⚠️ Sichere Anzeichen für Vorkasse-Betrug
- Jede Gebühr, Versicherung oder Zahlung vor der Kreditauszahlung – egal wie sie benannt wird.
- Kredit-Zusage kommt, bevor Unterlagen geprüft wurden.
- Zahlung soll per Kryptowährung, Paysafecard oder ausländische Überweisung erfolgen.
- Anbieter hat kein Impressum oder kein deutsches Handelsregister.
- BaFin-Datenbank kennt den Anbieter nicht – keine Lizenz für Kredit- oder Einlagengeschäft.
- Zeitdruck: „Angebot verfällt in 24 Stunden" oder „nur noch 3 Plätze verfügbar".
- Kontakt ausschließlich über eine anonyme E-Mail-Adresse oder Messenger.
Vor jeder Kreditanfrage: fünf Minuten Sicherheits-Check
✓ So erkennst du seriöse Kreditanbieter
Ich habe bezahlt – was jetzt?
Wenn du bereits eine Vorauszahlung geleistet hast, sind schnelle Reaktionen entscheidend:
- Bank sofort kontaktieren: Lass die Zahlung zurückbuchen. Bei Überweisung ist das bei nationalen Zahlungen oft noch möglich, wenn sie noch nicht verarbeitet wurde. Bei SEPA-Überweisungen hast du 13 Monate Erstattungsrecht bei unautorisierter Nutzung.
- Alle Belege sichern: Screenshots der Website, E-Mails, SMS, Überweisungsbeleg, Vertragsdokumente – alles davon wird für die Anzeige gebraucht.
- Anzeige erstatten: Online-Wache des Bundeslandes oder nächste Polizeidienststelle. Ohne Anzeige werden Serientäter nicht ermittelt.
- BaFin informieren: E-Mail an verbraucher@bafin.de. Die BaFin ergänzt ihre Warnliste auch auf Basis von Verbrauchermeldungen.
- Verbraucherzentrale konsultieren: Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Erstberatung auch zu Rückforderungsansprüchen an.