Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Elterngeld plus Teilzeitlohn — die Nachzahlung realistisch einplanen.
ALG I für einige Monate, danach neuer Job — Effekt auf die Jahressteuer.
Kurzarbeitergeld hebt den Satz aufs reguläre Gehalt — was bleibt hängen?
Die erwartete Nachzahlung frühzeitig zur Seite legen — statt böser Überraschung.
So rechnen wir
Rechtsgrundlage: § 32b EStG — Progressionsvorbehalt. Bestimmte steuerfreie Leistungen werden dem zu versteuernden Einkommen nur zur Ermittlung des besonderen Steuersatzes hinzugerechnet, nicht zur Besteuerung selbst.
Rechenweg: Zuerst wird die fiktive Einkommensteuer auf „Einkommen + Lohnersatzleistung" nach dem §32a-Tarif 2026 bestimmt und daraus der Durchschnittssteuersatz (besonderer Steuersatz) gebildet. Dieser Satz wird dann auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen (ohne die Leistung) angewendet. Die Differenz zur normalen Steuer ist die Mehrbelastung.
Splitting: Bei Zusammenveranlagung werden Einkommen und Leistung halbiert, der Tarif angewandt und das Ergebnis verdoppelt — analog zum Ehegattensplitting.
Betroffene Leistungen: u. a. Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenz- und Verletztengeld. Nicht betroffen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld.
Vereinfachung: Der Rechner nutzt den §32a-Grundtarif (bzw. Splitting) und blendet Soli und Kirchensteuer aus. Er ersetzt keine Steuerberechnung des Finanzamts, zeigt aber die Größenordnung der Nachzahlung zuverlässig.