So setzt du den Hack um
Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.
1 Anspruch prüfen
Zuerst klärst du, ob du zum berechtigten Kreis gehörst. Vollständig befreit werden unter anderem Empfänger von:
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) sowie Sozialhilfe und Grundsicherung nach SGB XII,
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, sofern du nicht mehr bei den Eltern wohnst,
- Blindenhilfe sowie taubblinde Menschen.
Eine Ermäßigung auf 6,12 € pro Monat erhalten Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.
2 Nachweis besorgen
Der Beitragsservice verlangt einen Nachweis. Je nach Fall ist das der aktuelle Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld- oder Grundsicherungsbescheid), der BAföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Eine einfache Kopie genügt in der Regel.
3 Antrag stellen
Die Befreiung gibt es nur auf schriftlichen Antrag – sie passiert nicht automatisch. Am einfachsten online über das Formular des Beitragsservice oder per Post. Gib deine Beitragsnummer an (falls vorhanden) und lege den Nachweis bei.
4 Rückwirkung prüfen
Lagen die Voraussetzungen schon früher vor, kannst du eine rückwirkende Befreiung für bis zu drei Jahre beantragen. Dafür brauchst du Nachweise für den jeweiligen Zeitraum. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet.
5 Frist im Blick behalten
Die Befreiung ist meist auf den Bewilligungszeitraum deiner Sozialleistung befristet. Läuft dieser aus, musst du mit dem neuen Bescheid rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – sonst wird der Beitrag automatisch wieder fällig.