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Rundfunkbeitrag-Befreiung 2026: Wer nichts zahlt – und wie du es beantragst

Der Rundfunkbeitrag kostet 2026 unverändert 18,36 € pro Monat, also 220,32 € im Jahr je Wohnung. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder knapp über der Grenze liegt, kann sich befreien oder den Beitrag ermäßigen lassen – auf Antrag, teils sogar rückwirkend. So gehst du vor.

20–45 Min. Einfach bis 220,32 €/Jahr Kostenlos

Schnellcheck

Lohnt sich dieser Hack für dich? Das Wichtigste vorab.

Für wen?
Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG (außer Haus), Menschen mit Merkzeichen RF oder knapp über der Sozialleistungs-Grenze.
Benötigt
Aktueller Leistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis, Beitragsnummer.
Sparpotenzial
Befreiung bis 220,32 €/Jahr, Ermäßigung rund 147 €/Jahr. Rückwirkend bis 3 Jahre.
Ergebnis
Kein oder reduzierter Rundfunkbeitrag – schriftlich bestätigt vom Beitragsservice.
Schwierigkeit
Einfach. Ein Formular, ein Nachweis – in einer halben Stunde erledigt.

Dein Hack-Kit

Alles, was du für diesen Hack brauchst – an einem Ort.

01
Offizieller Antrag

Befreiung/Ermäßigung direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragen.

Zum Beitragsservice →
02
Anspruch prüfen

Unsicher, ob dir Bürgergeld oder Grundsicherung zusteht? Der Rechner gibt eine erste Orientierung.

Bürgergeld-Rechner →
03
Checkliste

Die Schritte zum Abhaken – von der Anspruchsprüfung bis zur Frist.

Zur Checkliste →
04
Unabhängige Info

Verbraucherzentrale: Rechte und Tipps rund um den Rundfunkbeitrag.

Verbraucherzentrale →

So setzt du den Hack um

Fünf Schritte. Klick einen Schritt an, um die Details zu sehen.

1 Anspruch prüfen

Zuerst klärst du, ob du zum berechtigten Kreis gehörst. Vollständig befreit werden unter anderem Empfänger von:

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) sowie Sozialhilfe und Grundsicherung nach SGB XII,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, sofern du nicht mehr bei den Eltern wohnst,
  • Blindenhilfe sowie taubblinde Menschen.

Eine Ermäßigung auf 6,12 € pro Monat erhalten Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Tipp: Unsicher, ob dir eine Sozialleistung zusteht? Der Bürgergeld-Rechner gibt eine erste Orientierung.
2 Nachweis besorgen

Der Beitragsservice verlangt einen Nachweis. Je nach Fall ist das der aktuelle Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld- oder Grundsicherungsbescheid), der BAföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Eine einfache Kopie genügt in der Regel.

Tipp: Achte darauf, dass der Bescheid den aktuellen Bewilligungszeitraum ausweist – daran orientiert sich die Dauer der Befreiung.
3 Antrag stellen

Die Befreiung gibt es nur auf schriftlichen Antrag – sie passiert nicht automatisch. Am einfachsten online über das Formular des Beitragsservice oder per Post. Gib deine Beitragsnummer an (falls vorhanden) und lege den Nachweis bei.

Tipp: Zahlst du bisher per Lastschrift, läuft die Abbuchung bis zur Bestätigung weiter – zu viel Gezahltes wird dir anschließend erstattet.
4 Rückwirkung prüfen

Lagen die Voraussetzungen schon früher vor, kannst du eine rückwirkende Befreiung für bis zu drei Jahre beantragen. Dafür brauchst du Nachweise für den jeweiligen Zeitraum. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet.

5 Frist im Blick behalten

Die Befreiung ist meist auf den Bewilligungszeitraum deiner Sozialleistung befristet. Läuft dieser aus, musst du mit dem neuen Bescheid rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – sonst wird der Beitrag automatisch wieder fällig.

Tipp: Trag dir das Ende des Bewilligungszeitraums als Erinnerung in den Kalender ein.

Sparpotenzial

  • Vollständige Befreiung: bis zu 220,32 € pro Jahr (18,36 € × 12).
  • Ermäßigung mit Merkzeichen RF: nur 73,44 €/Jahr statt 220,32 € – rund 147 € Ersparnis.
  • Rückwirkend bis zu 3 Jahre – das kann eine spürbare Erstattung bedeuten.

Stolperfallen

  • Keine automatische Befreiung: Ohne Antrag zahlst du weiter, selbst wenn du berechtigt bist.
  • Befristung übersehen: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird der Beitrag wieder fällig.
  • Ein Beitrag pro Wohnung: Der Beitrag fällt je Wohnung an, nicht pro Person – in einer WG genügt ein zahlendes oder befreites Konto.
  • Ermäßigung ≠ Befreiung: Merkzeichen RF senkt den Beitrag, setzt ihn aber nicht auf null.

Checkliste zum Abhaken

Die Schritte in Kurzform.

  • Geprüft, ob Befreiung oder Ermäßigung in Frage kommt
  • Passenden Nachweis (Bescheid / Ausweis mit RF) besorgt
  • Antrag beim Beitragsservice gestellt und Nachweis beigelegt
  • Rückwirkende Befreiung für bis zu 3 Jahre geprüft
  • Ende des Bewilligungszeitraums als Reminder notiert

Steht dir noch mehr zu?

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lässt, hat oft weitere Ansprüche. Prüfe mit unseren Rechnern, ob dir Wohngeld oder Bürgergeld zusteht – und hol dir, was dir zusteht.

Wohngeld-Rechner öffnen →

Häufige Fragen

? Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat je Wohnung, also 220,32 € im Jahr. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, dass er bis Ende 2026 nicht steigt. Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person.
? Wer wird komplett befreit?
Unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe außerhalb des Elternhauses sowie taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Immer nur auf schriftlichen Antrag mit Nachweis.
? Was bringt die Ermäßigung mit Merkzeichen RF?
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen 6,12 € statt 18,36 € pro Monat (73,44 € statt 220,32 € im Jahr) – rund 147 € Ersparnis. Die Ermäßigung senkt den Beitrag, befreit aber nicht vollständig.
? Kann ich mich ohne Sozialleistung befreien lassen?
Ja, über die Härtefallregelung: Sie greift, wenn dein Einkommen den maßgeblichen sozialrechtlichen Bedarf um weniger als 18,36 € übersteigt – du also nur knapp über der Grenze für eine Sozialleistung liegst. Auch das erfordert einen Antrag mit Nachweis.
? Geht die Befreiung auch rückwirkend?
Ja, für bis zu drei Jahre – sofern die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen und nachweisbar sind. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Quellen: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Verbraucherzentrale. Stand: August 2026. Beiträge und Regelungen können sich ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.