Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Einmal-Geld da: sondertilgen oder anlegen — was ist mathematisch besser?
Letzte 3 Jahre vor Auslauf: max sondertilgen reduziert Anschluss-Risiko.
Bei 3 % alter Vertrag, 5 % aktuell: günstigen Vertrag voll ausreizen.
Vor Kindern: schneller tilgen, danach Elternzeit + reduzierte Rate.
So rechnen wir
Annuitäts-Logik: Standard-Annuität = konstante Rate aus Zins + Tilgung. Zinsen sinken über die Zeit (Restschuld sinkt), der Tilgungsanteil steigt analog. Berechnet Monat für Monat: Zinsen = Restschuld × Zins / 12, Tilgung = Rate − Zinsen, neue Restschuld = alt − Tilgung − Sondertilgung (am Jahresende) — iteriert bis Restschuld ≤ 0.
Sondertilgung-Recht: § 500 BGB — bei Annuitäten-Darlehen ist Sondertilgung nur vertraglich vereinbart möglich. Standard 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, kostenlos. Manche Banken bieten 10 %, gegen Aufschlag oft 100 %.
10-Jahres-Recht: § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB — nach 10 Jahren ab Vollauszahlung kann jeder Darlehensnehmer mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Faktisch: 100 %-Sondertilgung nach 10 Jahren immer möglich.
Vorfälligkeitsentschädigung: Bei Sondertilgung über die Vertragsgrenze fordert die Bank Schadensersatz für entgangene Zinsen (oft 2–8 % der vorzeitig getilgten Summe). Vorher prüfen — rechnet sich nur bei deutlich höheren Marktzinsen.
Hebel-Effekt: Eine Sondertilgung von 5.000 € bei 4 % Zins spart 200 €/Jahr Zinsen über die gesamte Restlaufzeit. Bei 20 Jahren Restlaufzeit: 4.000 € Zinsersparnis aus 5.000 € Einmal-Tilgung.
Vergleich ETF-Sparplan: Nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer 25 % + Soli 5,5 %) muss bei 4 % Hypotheken-Zins die ETF-Bruttorendite > 5,37 % sein (mit Kirchensteuer 5,87 %), um steuerneutral besser zu sein.