Antworten zum Urlaubsanspruch 2026.
Wie viele Urlaubstage habe ich gesetzlich?
Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage pro Jahr bei 6-Tage-Woche, entsprechend 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Tarifvertrag/Arbeitsvertrag kann mehr regeln — typisch 25-30 Arbeitstage. Schwerbehinderte erhalten +5 Arbeitstage zusätzlich (§ 208 SGB IX).
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Anteilig zur Arbeitstage-Verteilung: Anspruch × (Teilzeit-Tage / Vollzeit-Tage). Beispiel: 30 Tage bei 5-Tage-Woche, aber nur 3 Tage/Woche arbeiten = 18 Tage. WICHTIG: Reduziert nur Tage, nicht Wochen — bei 3 Tagen/Woche entsprechen 18 Tage 6 Wochen Urlaub (gleich Vollzeit).
Was passiert bei Eintritt/Austritt im Jahr?
Anteilige Berechnung: pro vollem Beschäftigungs-Monat 1/12 des Jahres-Anspruchs. Erste Hälfte der Wartezeit (6 Monate § 4 BUrlG): nur Teil-Anspruch. Ab 7. Monat: voller anteiliger Anspruch. Bei Austritt 2. Halbjahr: voller Jahres-Anspruch — Restzahlung.
Verfällt mein Resturlaub?
Grundsätzlich am 31.12. (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ausnahme: dringend betriebliche oder persönliche Gründe — Übertrag bis 31.3. des Folgejahres. BAG-Rechtsprechung 2019: Resturlaub nur verfällt, wenn AG dich rechtzeitig darüber informiert hat. Bei Krankheit: bis 15 Monate Übertrag erlaubt.
Bekomme ich bei Job-Wechsel doppelten Urlaub?
Nein — nicht doppelt. Der neue AG schreibt sich den bereits beim alten AG genommenen Urlaub gut. Du erhältst eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG (§ 6 BUrlG), die du dem neuen AG vorlegst. Reststandzahlung erhältst du im Austritts-Lohn.