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Wie viel Hinterbliebenenrente steht dir zu?

Große und kleine Witwenrente nach SGB VI — mit Sterbevierteljahr, Einkommens-Anrechnung und waisenberechtigten Kindern. Realistische Erwartung vor Antrag.

Große WR 55 % Sterbevierteljahr 100 % Freibetrag ca. 1.123 € Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Witwenrente — auf einen Blick.

  • Große Witwenrente 55 % der Versichertenrente (60 % bei Altrecht vor 2002).
  • Kleine Witwenrente 25 % — max. 24 Monate ab Todestag.
  • Sterbevierteljahr 100 % — 3 Monate volle Rente ohne Anrechnung.
  • Einkommens-Anrechnung — Freibetrag ca. 1.123 €, darüber 40 %.
  • Tipp: Pro Kind +238 € Freibetrag — bei 2 Kindern unter 18 keine Anrechnung bis ca. 1.599 €.
★★★★★ 4,8 / 5 · 387 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Versichertenrente

Brutto-Rente des verstorbenen Partners aus dem letzten Bescheid der DRV.

02

Renten-Variante

Große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente. Wer 47+ ist, bekommt die große.

03

Einkommens-Prüfung

Eigenes Netto-Einkommen + waisenberechtigte Kinder. Kürzt die Rente um 40 % über dem Freibetrag.

Ergebnis: Witwenrente-Brutto/Mo + Kürzung durch Einkommen + Hinweis zum Sterbevierteljahr.
Deine Situation
0 €6.000 €
Bei laufender Rente: aus Rentenbescheid. Bei Tod vor Renteneintritt: berechnet aus den EP des Verstorbenen.
Große Witwenrente: ab 47 J. oder Erwerbsminderung oder Kind < 18. Kleine: ohne diese Voraussetzungen.
0 €8.000 €
Eigene Rente, Löhne, Pacht, Mieteinnahmen. Eigene Witwen-Riester bleibt unberücksichtigt.
Kinder
08
Pro Kind +238 € Freibetrag.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen:

1
Nach einem Trauerfall

Realistische Erwartung der Witwenrente vor dem Antrag — auch Sterbevierteljahr vs. laufende WR.

2
Familien-Planung

Welche Witwenrente wäre die Folge im Todesfall? Basis für die private Risiko-Lebensversicherung.

3
Wiederheirat überlegen

Die Abfindung entspricht ca. 24 Monatsrenten — Vergleich mit dem Wegfall des Anspruchs.

4
Job-Wechsel prüfen

Höheres Eigeneinkommen kürzt die WR. Lohnt sich die Erhöhung netto wirklich?

So rechnen wir

Formel: WR = Versichertenrente × Rentenartfaktor (0,55 / 0,60 / 0,25). Einkommens-Anrechnung: Anrechnung = max(0, eigenes Netto − Freibetrag) × 0,40. Freibetrag 2026: ca. 1.123 € + 238 € je waisenberechtigtes Kind.

Große Witwenrente: § 46 Abs. 2 SGB VI — 55 % (Tod ab 2002) bzw. 60 % (Altrecht vor 2002). Voraussetzung: Alter 47+ oder EM oder Kindererziehung.

Kleine Witwenrente: § 46 Abs. 1 SGB VI — 25 % für 24 Monate ab Tod (Altrecht: lebenslang).

Sterbevierteljahr: § 67 Nr. 5 SGB VI — Rentenartfaktor 1,0 in den ersten 3 Kalendermonaten nach Tod (volle Rente, ohne Anrechnung).

Einkommens-Anrechnung: § 97 SGB VI i.V.m. § 18a SGB IV — Freibetrag dynamisch (2026 ca. 1.123 € bundeseinheitlich = 26,4 × aktueller Rentenwert); 40 % des überschießenden Einkommens werden angerechnet. Pro waisenberechtigtes Kind +5,6 × Rentenwert (ca. 238 €).

Anspruch endet: § 46 Abs. 3 SGB VI — bei Wiederheirat; Abfindung 24-fache Monatsrente (§ 107 SGB VI).

Quelle: §§ 46, 67, 97, 107 SGB VI · § 18a SGB IV · DRV 2026. Berechnung läuft im Browser, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ist die große und die kleine Witwenrente?
Große Witwenrente: 55 % (bei Tod ab 2002) bzw. 60 % (Altrecht vor 2002) der Versichertenrente. Voraussetzung: 47+ Jahre alt oder Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes unter 18. Kleine Witwenrente: 25 % für maximal 24 Monate ab Todestag.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod erhält die Witwe/der Witwer 100 % der Versichertenrente — ohne jede Einkommens-Anrechnung. Eine Übergangszeit zur normalen Witwenrente.
Wie funktioniert die Einkommens-Anrechnung?
Freibetrag 2026 ca. 1.123 € (bundeseinheitlich, dynamisch = 26,4 × Rentenwert). Eigenes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (bereinigt nach § 18a SGB IV) wird verglichen. Über dem Freibetrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Pro waisenberechtigtes Kind erhöht sich der Freibetrag um ca. 238 €.
Habe ich noch Anspruch, wenn ich wieder heirate?
Nein — bei erneuter Heirat endet der Anspruch auf die Witwenrente. Aber: eine einmalige Rentenabfindung von 24 Monatsrenten. Bei Auflösung der neuen Ehe (Scheidung, Tod) kann die ursprüngliche Witwenrente wieder aufleben.
Bekomme ich Witwenrente auch ohne eigene Beiträge?
Ja — die Witwenrente leitet sich aus den Beiträgen des verstorbenen Ehepartners ab. Voraussetzung: Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) bei Tod plus mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit des Verstorbenen (kann bei Unfall-Tod entfallen).

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