Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Realistische Erwartung der Witwenrente vor dem Antrag — auch Sterbevierteljahr vs. laufende WR.
Welche Witwenrente wäre die Folge im Todesfall? Basis für die private Risiko-Lebensversicherung.
Die Abfindung entspricht ca. 24 Monatsrenten — Vergleich mit dem Wegfall des Anspruchs.
Höheres Eigeneinkommen kürzt die WR. Lohnt sich die Erhöhung netto wirklich?
So rechnen wir
Formel: WR = Versichertenrente × Rentenartfaktor (0,55 / 0,60 / 0,25). Einkommens-Anrechnung: Anrechnung = max(0, eigenes Netto − Freibetrag) × 0,40. Freibetrag 2026: ca. 1.123 € + 238 € je waisenberechtigtes Kind.
Große Witwenrente: § 46 Abs. 2 SGB VI — 55 % (Tod ab 2002) bzw. 60 % (Altrecht vor 2002). Voraussetzung: Alter 47+ oder EM oder Kindererziehung.
Kleine Witwenrente: § 46 Abs. 1 SGB VI — 25 % für 24 Monate ab Tod (Altrecht: lebenslang).
Sterbevierteljahr: § 67 Nr. 5 SGB VI — Rentenartfaktor 1,0 in den ersten 3 Kalendermonaten nach Tod (volle Rente, ohne Anrechnung).
Einkommens-Anrechnung: § 97 SGB VI i.V.m. § 18a SGB IV — Freibetrag dynamisch (2026 ca. 1.123 € bundeseinheitlich = 26,4 × aktueller Rentenwert); 40 % des überschießenden Einkommens werden angerechnet. Pro waisenberechtigtes Kind +5,6 × Rentenwert (ca. 238 €).
Anspruch endet: § 46 Abs. 3 SGB VI — bei Wiederheirat; Abfindung 24-fache Monatsrente (§ 107 SGB VI).