Kostenlos & Anonym

Wie viel Mütterrente steht dir zu?

Kindererziehungs-Punkte je Geburtsjahr deines Kindes — live umgerechnet in Brutto-Renten-Plus pro Monat. Inklusive Mütterrente I + II. SGB VI Stand 2026.

Vor 1992: 2,5 EP Ab 1992: 3 EP 1 EP = 42,52 € Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Mütterrente — auf einen Blick.

  • Kinder vor 1992: 2,5 EP = ca. 106 €/Mo Renten-Plus pro Kind.
  • Kinder ab 1992: 3 EP = ca. 128 €/Mo Renten-Plus pro Kind.
  • Anrechnung bei einem Elternteil — grundsätzlich Mutter, Väter mit Nachweis möglich.
  • Zusätzlich zur Berufsrente — auch wenn du in den Kinderjahren gearbeitet hast.
  • Ab 2027: Mütterrente III bringt auch für Kinder vor 1992 volle 3 EP.
★★★★★ 4,9 / 5 · 467 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Kinder zählen

Wie viele Kinder vor 1992 geboren, wie viele ab 1992. Beide Slider getrennt.

02

EP-Berechnung

Pro Kind vor 1992 = 2,5 EP nach Mütterrente II. Pro Kind ab 1992 = 3 EP. Aufaddieren.

03

EP × Rentenwert

Gesamt-EP × 42,52 € = monatliches Renten-Plus. Plus Lebens-Hochrechnung.

Ergebnis: EP gesamt + Brutto-Renten-Plus/Mo + Hochrechnung Lebens-Ertrag bei 20 Jahren Rentenbezug.
Deine Kinder
Kinder
015
2,5 EP pro Kind nach Mütterrente II (Reform 2019).
Kinder
015
3 EP pro Kind — volle 36 Monate Kindererziehungszeit.
Jahre
040
Durchschnitt deutsche Frauen 2026: ca. 20-22 Jahre Rentenbezug.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen:

1
Renteninformation prüfen

Die DRV listet Kindererziehungs-EP auf? Hier siehst du, was sie wert sind.

2
Vor der Renteneintritt-Planung

Realistische Erwartung der Brutto-Rente — die Mütterrente macht oft 200-400 €/Mo aus.

3
Verheiratet, getrennt zuordnen

Ehepaare: prüfen, wer welche Kindererziehungs-EP bekommt — die Verteilung kann beantragt werden.

4
Mütterrente III einplanen

Ab 1.1.2027 gibt es auch für Kinder vor 1992 volle 3 EP (+0,5 EP je Kind). Was bringt das?

So rechnen wir

Formel: EP gesamt = (Kinder vor 1992 × 2,5) + (Kinder ab 1992 × 3). Brutto-Plus/Mo = EP gesamt × 42,52 € (aktueller Rentenwert 2026). Hochrechnung: monatliches Plus × 12 × Anzahl Bezugsjahre.

Kindererziehungszeit: § 56 SGB VI — Kinder ab 1.1.1992: 36 Monate (3 EP). Kinder vor 1992: 30 Monate (2,5 EP, Stand Mütterrente II).

Mütterrente I (2014) & II (2019): Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 von 12 → 24 → 30 Monate angehoben (+1 EP, dann +0,5 EP).

Mütterrente III: am 5.12.2025 als Teil des Rentenpakets 2025 beschlossen — Kinder vor 1992 erhalten künftig ebenfalls volle 3 EP. In Kraft ab 1.1.2027; die Auszahlung startet wegen des technischen Umsetzungsaufwands laut DRV erst 2028. Für 2026 gelten weiter 2,5 EP.

Kinderberücksichtigungszeit: § 57 SGB VI — bis zum 10. Geburtstag des Kindes (zählt für die Wartezeit 35/45 Jahre, nicht für EP).

Renten-Formel: § 64 SGB VI — Brutto-Plus = Kindererziehungs-EP × 42,52 € (Rentenwert bundeseinheitlich 2026).

Quelle: §§ 56, 57, 64, 249 SGB VI · Rentenpaket 2025 (Mütterrente III) · DRV. Berechnung läuft im Browser, ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte gibt es pro Kind?
Kinder geboren ab 1.1.1992: 3 Entgeltpunkte pro Kind. Kinder geboren vor 1992: 2,5 EP nach Mütterrente II (2019). Bei aktuellem Rentenwert 42,52 € entspricht das 106,30 € Brutto-Renten-Plus pro Kind vor 1992 bzw. 127,56 € pro Kind ab 1992 — pro Monat lebenslang.
Wer bekommt die Mütterrente?
Grundsätzlich die Mutter — Anrechnung nur bei einem Elternteil. Väter können die Mütterrente bekommen, wenn sie nachweislich die überwiegende Kindererziehung übernommen haben (z. B. bei Elternzeit). Beantragung gemeinsam möglich, sonst wird zugunsten der Mutter angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Mütterrente I, II und III?
Mütterrente I (2014): Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 von 1 auf 2 Jahre erhöht (+1 EP). Mütterrente II (2019): von 2 auf 2,5 Jahre (+0,5 EP). Mütterrente III: am 5.12.2025 als Teil des Rentenpakets 2025 beschlossen — Kinder vor 1992 erhalten künftig ebenfalls volle 3 EP. In Kraft ab 1.1.2027, die Auszahlung startet wegen des technischen Umsetzungsaufwands laut DRV erst 2028. Für 2026 gelten daher weiter 2,5 EP.
Gilt die Mütterrente auch bei eigenem Job?
Ja — die Kindererziehungs-EP werden zusätzlich zu deinen eigenen Beitragspunkten aus Erwerbsarbeit gutgeschrieben. Es gibt nur eine Obergrenze: pro Jahr maximal rund 2 EP (Beitragsbemessungsgrenze). Wer in den Kindererziehungsjahren ohnehin auf BBG-Höhe verdient hat, profitiert weniger.
Bekomme ich die Mütterrente automatisch?
Nein — sie wird nicht automatisch erkannt. Bei der Renten-Antragstellung musst du deine Kinder mit Geburtsurkunden nachweisen. Wer die Anrechnung vor Renteneintritt sichergestellt haben möchte, kann eine Kontenklärung bei der DRV beantragen.

Verwandte Rechner