Antworten zu Mütterrente und Kindererziehungszeit 2026.
Wie viele Rentenpunkte gibt es pro Kind?
Kinder geboren ab 1.1.1992: 3 Entgeltpunkte pro Kind. Kinder geboren vor 1992: 2,5 EP nach Mütterrente II (2019). Bei aktuellem Rentenwert 39,32 € entspricht das 98,30 € Brutto-Renten-Plus pro Kind vor 1992 bzw. 117,96 € pro Kind ab 1992 — pro Monat lebenslang.
Wer bekommt die Mütterrente?
Grundsätzlich die Mutter — Anrechnung nur bei einem Elternteil. Väter können die Mütterrente bekommen, wenn sie nachweislich die überwiegende Kindererziehung übernommen haben (z. B. bei Elternzeit). Beantragung gemeinsam möglich, sonst wird zugunsten der Mutter angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Mütterrente I und II?
Mütterrente I (2014): Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 von 1 auf 2 Jahre erhöht (+1 EP). Mütterrente II (2019): von 2 auf 2,5 Jahre (+0,5 EP). Stand 2026: Kinder vor 1992 = 2,5 EP, Kinder ab 1992 = 3 EP. Mütterrente III (auf 3 EP für alle) ist politisch diskutiert, aber 2026 noch nicht beschlossen.
Gilt die Mütterrente auch bei eigenem Job?
Ja — die Kindererziehungs-EP werden zusätzlich zu deinen eigenen Beitragspunkten aus Erwerbsarbeit gutgeschrieben. Es gibt nur eine Obergrenze: pro Jahr maximal 2,17 EP (Beitragsbemessungsgrenze). Wer in den Kindererziehungsjahren ohnehin auf BBG-Höhe verdient hat, profitiert weniger.
Bekomme ich die Mütterrente automatisch?
Nein — sie wird nicht automatisch erkannt. Bei der Renten-Antragstellung musst du deine Kinder mit Geburtsurkunden nachweisen. Wer die Anrechnung vor Renteneintritt sichergestellt haben möchte, kann eine Kontenklärung bei der DRV beantragen.