Antworten zu Witwenrente, Sterbevierteljahr und Anrechnung 2026.
Was ist die große und die kleine Witwenrente?
Große Witwenrente: 55 % (bei Tod ab 2002) bzw. 60 % (Altrecht vor 2002) der Versichertenrente. Voraussetzung: 47+ Jahre alt oder Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes unter 18. Kleine Witwenrente: 25 % für maximal 24 Monate ab Todestag.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod erhält die Witwe/der Witwer 100 % der Versichertenrente — ohne jede Einkommens-Anrechnung. Übergangszeit zur normalen Witwenrente. Steuerlich begünstigt, da Einkommen unverändert weitergeht.
Wie funktioniert die Einkommens-Anrechnung?
Freibetrag 2026 ca. 1.038 € (West, dynamisch). Eigenes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Brutto-Abzüge nach § 18a SGB IV) wird verglichen. Über dem Freibetrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Pro waisenberechtigtes Kind erhöht sich der Freibetrag um ca. 220 €.
Habe ich noch Anspruch, wenn ich wieder heirate?
Nein — bei erneuter Heirat endet der Anspruch auf die Witwenrente. Aber: einmalige Rentenabfindung von 24 Monatsrenten. Bei Auflösung der neuen Ehe (Scheidung, Tod) kann die ursprüngliche Witwenrente wieder aufleben.
Bekomme ich Witwenrente auch ohne eigene Beiträge?
Ja — Witwenrente leitet sich aus den Beiträgen des verstorbenen Ehepartners ab. Voraussetzung: Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) bei Tod plus mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit des Verstorbenen (kann durch Unfall-Todesfall entfallen).