Antworten zur Altersteilzeit 2026.
Was ist Altersteilzeit?
Reduzierte Arbeitszeit ab 55 Jahren mit AG-Aufstockung des Brutto-Gehalts. Voraussetzung: tarifliche/betriebliche Vereinbarung, mindestens 50 % der bisherigen Arbeitszeit reduziert, vorher mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig in den letzten 5 Jahren. Maximal 10 Jahre vor Rentenbeginn.
Was ist das Blockmodell?
Bei 6 J. ATZ: 3 Jahre Vollzeit-Arbeit + 3 Jahre Freistellung. Während beider Phasen bekommst du 50 % deines bisherigen Brutto + AG-Aufstockung (z.B. 20 %). Alternative: Gleichmäßiges Modell mit 50 % Arbeit + 50 % Lohn die ganze Zeit. Blockmodell beliebter, weil de facto 'Vorruhestand'.
Wie hoch ist die Aufstockung?
Mindest 20 % auf das ATZ-Brutto (= 50 % Vollzeit-Brutto), nach AltTZG steuerfrei. Tarifvertraglich oft 40-50 % oder Pauschale. Plus: AG zahlt RV-Beiträge auf 80-90 % des Vollzeit-Brutto (Pflicht), damit Rentenpunkte nicht halbiert werden.
Werden Aufstockung und Sonderzahlungen besteuert?
Aufstockung 20 % nach AltTZG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — erhöht den Steuersatz auf das restliche Einkommen. Tarifliche Aufstockung darüber: voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Weihnachtsgeld + Co. werden in ATZ entsprechend reduziert ausgezahlt.
Was passiert bei AG-Insolvenz im Blockmodell?