Steuerfrei einzahlen, vollversteuert beziehen – die betriebliche Altersvorsorge hat Vorteile, aber auch handfeste Nachteile. Wir rechnen durch, wann sich die bAV wirklich lohnt und wann der ETF besser ist.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rente des Arbeitnehmers leistet – entweder aus eigenen Mitteln oder durch Entgeltumwandlung, also indem ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgeleitet wird. In Deutschland ist sie neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die dritte Säule der Altersversorgung.
Die bAV ist für viele Beschäftigte interessant, weil Beiträge in der Einzahlungsphase steuer- und sozialabgabenfrei sind. Doch wie so oft im deutschen Steuerrecht steckt der Teufel im Detail: In der Auszahlungsphase wird die bAV-Rente vollständig besteuert.
Die steuerfreie Einzahlungsgrenze für die Entgeltumwandlung richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West. 2026 liegt diese bei 90.600 Euro jährlich. Bis zu 4 % der BBG sind steuerfrei – das entspricht 3.624 Euro pro Jahr oder 302 Euro monatlich.
Bis zu 1.800 Euro jährlich (150 Euro monatlich) sind die Beiträge auch sozialabgabenfrei. Darüber hinaus sind Beiträge zwar noch steuerfrei, aber SV-pflichtig.
Viele Menschen unterschätzen, wie günstig die bAV durch Steuer- und SV-Ersparnisse wird. Nehmen wir ein konkretes Beispiel:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Entgeltumwandlung | 200 €/Monat |
| Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 35 %) | − 70 € |
| SV-Ersparnis (ca. 20 % AN-Anteil) | − 30 € |
| Arbeitgeberzuschuss (15 %) | + 30 € AG → du zahlst weniger |
| Netto-Eigenanteil | ca. 100–110 € |
Von 200 Euro Brutto-Einzahlung trägst du also nur rund 100 bis 110 Euro selbst. Das klingt nach einem guten Deal – und ist es auch, solange der Arbeitgeber einen angemessenen Zuschuss leistet.
Die bAV gibt es nicht als Einheitsprodukt. Je nach Unternehmen und Tarifvertrag kommt ein anderer Durchführungsweg zum Einsatz:
Was viele vergessen: Die bAV-Rente wird in der Auszahlungsphase vollständig als Einkommen versteuert – mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz. Anders als bei der privaten Rentenversicherung (Ertragsanteilbesteuerung) gibt es keine Vergünstigung.
Noch schmerzhafter: Auf bAV-Renten über 176,75 Euro monatlich (2026) sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig – und zwar der volle Beitrag (nicht nur der halbe AN-Anteil wie bei Arbeitnehmern). Das schmälert die Netto-Rente erheblich.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – aber es gibt klare Faustregeln:
| Kriterium | bAV | ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Steuer in der Einzahlungsphase | Keine (steuerfrei) | Vorabpauschale + Abgeltungssteuer beim Verkauf |
| Steuer in der Auszahlungsphase | Vollbesteuerung | 26,375 % auf Kursgewinne |
| Rendite | Oft 2–3 % (Versicherungsprodukte) | Historisch 6–9 % p.a. |
| Flexibilität | Gebunden bis Rente | Jederzeit verfügbar |
| AG-Zuschuss | Mind. 15 % (Pflicht) | Keiner |
| Lohnt sich bei | AG-Zuschuss > 20 %, hohem Grenzsteuersatz | Fast immer (ohne AG-Zuschuss) |
Fazit: Mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15–20 % ist die bAV meist lohnend, besonders bei hohem Grenzsteuersatz (ab 35 %). Ohne nennenswerten AG-Zuschuss schlägt der ETF-Sparplan die bAV langfristig durch die deutlich höhere Rendite.
Die bAV ist grundsätzlich portierbar: Du kannst den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder beitragsfrei stellen. Ein Wechsel des Durchführungswegs kann jedoch Übertragungskosten verursachen. Außerdem sind die bisher erworbenen Anwartschaften gesetzlich unverfallbar – das bedeutet: Was du eingezahlt hast, gehört dir, auch wenn du die Firma verlässt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rentenberater empfohlen.
2026 sind bis zu 3.624 Euro jährlich (4 % der BBG West) steuerfrei. Bis zu 1.800 Euro sind zusätzlich sozialabgabenfrei. Arbeitgeber müssen seit 2022 mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss obendrauf legen.
Bei 200 Euro Brutto-Entgeltumwandlung und einem Grenzsteuersatz von 35 % sowie 20 % Sozialabgaben kostet die bAV netto nur rund 100 bis 110 Euro. Der Rest wird durch Steuer- und SV-Ersparnisse sowie den AG-Zuschuss finanziert.
Ja, vollständig. Die bAV-Rente wird als sonstiges Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dazu kommen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – was die Netto-Rente deutlich schmälert.
Die bAV ist portierbar. Du kannst den Vertrag zum neuen Arbeitgeber übertragen oder beitragsfrei stellen. Die bisher erworbenen Anwartschaften sind gesetzlich unverfallbar – du verlierst also nicht, was du eingezahlt hast.