Auf dieser Basis hat das LG Lübeck als Berufungsgericht festgestellt — und der BGH bestätigt: Eine vor Einleitung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholte SCHUFA-Bonitätsauskunft ist aus der maßgeblichen Sicht des Gläubigers grundsätzlich nicht erforderlich, um:
- das gerichtliche Erkenntnisverfahren einzuleiten
- das Verfahren durchzuführen
- einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel zu erlangen
Mit anderen Worten: Wer Geld klagen will, braucht keine SCHUFA-Auskunft. Die Auskunft mag dem Gläubiger Hinweise über künftige Vollstreckungsaussichten geben — aber sie ist nicht Voraussetzung dafür, dass die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Warum die 30-Jahre-Verjährung das Argument trägt
Der BGH liefert einen besonders eleganten zweiten Punkt: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das heißt:
Damit fällt das Hauptargument der Gläubiger weg: "Wir brauchen die SCHUFA-Auskunft, um abschätzen zu können, ob die Klage überhaupt sinnvoll ist." Das stimmt schlicht nicht — denn die Zeit-Streckung der Vollstreckung über drei Jahrzehnte macht die Auskunft als Entscheidungsgrundlage wertlos.
Gibt es Ausnahmen?
Ja — der BGH formuliert sehr bewusst "grundsätzlich nicht ersatzfähig". Das bedeutet: In begründeten Einzelfällen kann der Gläubiger weiterhin die Kosten ersetzt verlangen, wenn er besondere Umstände darlegt und beweist, die ausnahmsweise die Auskunft erforderlich machen.
| Konstellation | Wann ggf. Erstattung möglich |
|---|---|
| Drohende Insolvenz | Konkrete Anhaltspunkte, dass Schuldner unmittelbar Insolvenz anmeldet → schnelle Sicherungsvollstreckung sinnvoll |
| Auslandsbezug | Schuldner mit Hauptwohnsitz im Ausland → erschwerte Vollstreckung, Bonitäts-Daten relevant |
| Wiederholt zahlungsunfähig | Vorausgegangene gescheiterte Vollstreckungen gegen denselben Schuldner |
| Großer Auftrag | Bei wirtschaftlich erheblicher Summe (5-stellig+) ggf. Vorabprüfung sinnvoll |
In der gerichtlichen Praxis dürften diese Ausnahmefälle selten sein. Beweispflichtig ist der Gläubiger — wer nichts Substanzielles vorträgt, verliert wie in den Pilot-Verfahren.
5 Schritte: SCHUFA-Posten in Inkasso-Forderungen widersprechen
-
1
Forderungsaufstellung prüfen
Jede Forderung enthält in der Regel eine Aufschlüsselung: Hauptforderung + Mahnkosten + RVG-Gebühren + Verzugszinsen + Auslagen. Suche gezielt nach Positionen wie "SCHUFA-Auskunft", "Bonitätsauskunft", "Bonitätsprüfung" oder "Auskunftei-Anfrage".
-
2
Anerkennung nur bis zur rechtmäßigen Höhe
Erkenne schriftlich die Hauptforderung + zulässige Inkassokosten (RVG-Geschäftsgebühr Nr. 2300 + 20 € Auslagenpauschale + USt) + Verzugszinsen nach § 288 BGB an. NICHT: SCHUFA-Auskunfts-Posten. Begründung: BGH VII ZR 93/25, 96/25.
-
3
Schriftlich widersprechen
Per Einschreiben/Rückschein oder E-Mail an Inkasso-Dienstleister und Gläubiger. Nutze den Musterbrief unten. Wichtig: Die Aktenzeichen VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25 nennen und auf §§ 280, 286 BGB verweisen.
-
4
Bei Mahnbescheid: Widerspruch in 14 Tagen
Falls der Gläubiger einen Mahnbescheid erwirkt: Widerspruch innerhalb von 14 Tagen, sonst wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Du kannst Teilwiderspruch nur gegen den SCHUFA-Posten einlegen, der Rest bleibt anerkannt.
-
5
Bei Klage: Verteidigung
Wird Klage erhoben, im Verfahren auf BGH-Rechtsprechung verweisen. Das Gericht ist an die BGH-Rechtsprechung gebunden (Faktoren der Tatrichter-Würdigung außer wenn besondere Umstände nachgewiesen). Bei Streitwert < 5.000 € musst du dich nicht anwaltlich vertreten lassen (§ 78 ZPO); Beratungshilfe bei der Verbraucherzentrale ist kostenlos.
Musterbrief: Widerspruch gegen SCHUFA-Auskunfts-Kosten
[Dein Name] [Deine Anschrift] [Telefon / E-Mail] [Name Inkasso-Dienstleister] [Adresse] Aktenzeichen: [Aktenzeichen des Inkasso-Verfahrens] Gläubiger: [Name Gläubiger] Ort, [Datum] Teilanerkennung Hauptforderung — Widerspruch gegen SCHUFA-Auskunfts-Kosten Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [Datum] mit obigem Aktenzeichen nehme ich wie folgt Stellung: 1. Teilanerkennung Ich erkenne folgende Positionen der Forderung an: - Hauptforderung in Höhe von [Betrag] € - Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG - Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG (20 €) - gesetzliche Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG - Verzugszinsen nach § 288 BGB 2. Widerspruch SCHUFA-Auskunfts-Kosten Die in Rechnung gestellten Kosten für die Einholung einer SCHUFA- Bonitätsauskunft in Höhe von [Betrag] € bestreite ich. Begründung: Mit Urteilen vom 11. Juni 2026 (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten einer vor Einleitung eines gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholten SCHUFA-Bonitätsauskunft grundsätzlich kein nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB ersatzfähiger Verzugsschaden sind. Aus ex-ante-Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Gläubigers ist eine solche Auskunft zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte nicht erforderlich. Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine Erforderlichkeit begründen könnten, wurden nicht dargelegt und sind auch sonst nicht ersichtlich. Die Darleg- und Beweislast trägt der Gläubiger. 3. Zahlung Die anerkannten Beträge werden binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto angewiesen. Bei einer Klage über die bestrittenen Positionen bitte ich um ausführliche Begründung der besonderen Umstände im Sinne der genannten BGH-Rechtsprechung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]
Häufige Fragen
Was hat der BGH am 11.06.2026 entschieden?
Warum sind die Kosten kein Verzugsschaden?
Gibt es Ausnahmen vom BGH-Urteil?
Welche Vorschriften zitiert der BGH?
Wo finde ich die Originalentscheidung?
Quellen
Primärquelle
- BGH Pressemitteilung Nr. 104/2026 vom 11.06.2026 — bundesgerichtshof.de. Vollständiger Wortlaut der Sachverhalte, der rechtlichen Begründung und der zitierten Vorschriften.
Sekundärquellen
- Viola Didier (12.06.2026): „BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger" — DER BETRIEB, Verlag Otto Schmidt — der-betrieb.de.
- IT-BoltWise (12.06.2026): „BGH stoppt Schufa-Kostenersatz im Inkasso vor Gericht" — it-boltwise.de.
Gesetzestexte
Inkasso-Forderung prüfen?
Mit unserem Inkasso-Kosten-Rechner siehst du in 30 Sekunden, was tatsächlich rechtmäßig ist — inklusive aktualisierter BGH-Rechtsprechung 2026.
Inkasso-Kosten prüfen ›