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Altersvorsorge

Frühstart-Rente 2026: 10 € pro Monat fürs Kind – so funktioniert sie

Ab 2026 legt der Staat für jedes Kind ab sechs Jahren ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot an und zahlt 10 € pro Monat ein – bis zum 18. Geburtstag. Was das konkret bringt, wer profitiert und was danach passiert.

Inhalt

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Der Staat zahlt 10 € pro Monat in ein Altersvorsorgedepot für dein Kind – vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, insgesamt bis zu 1.440 €.
  • Start 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026 – zuerst für den Geburtsjahrgang 2020, danach Jahr für Jahr der nächste Jahrgang.
  • Einkommensunabhängig – Voraussetzung ist nur der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland.
  • Eltern (und später das Kind) können freiwillig aufstocken. Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei.
  • Der eigentliche Hebel ist die Zeit: Über 60 Jahre macht der Zinseszins aus dem kleinen Startkapital ein spürbares Polster.

Was ist die Frühstart-Rente? #

Die Frühstart-Rente ist ein neuer Baustein der privaten Altersvorsorge, den das Bundeskabinett im Dezember 2025 als Eckpunktepapier beschlossen hat. Die Idee: Kinder sollen früh Vermögen aufbauen und dabei von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren. Dafür können Eltern für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. In dieses Depot zahlt der Staat eine monatliche Prämie – die sogenannte Frühstart-Renten-Prämie.

Anders als bei einem klassischen Sparbuch fließt das Geld also in ein Wertpapierdepot, das in ETFs oder Fonds investiert sein kann. Das Kind bekommt damit früh ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge – und die Familie einen einfachen Einstieg in kapitalmarktbasiertes Sparen.

Wie viel zahlt der Staat – und ab wann? #

Der Staat zahlt 10 € pro Monat in das Depot – das sind 120 € im Jahr. Diese Prämie fließt vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, also über zwölf Jahre. In Summe kommen so bis zu 1.440 € an reiner Staatsprämie zusammen – bevor überhaupt Rendite oder eigene Einzahlungen berücksichtigt sind.

Die Frühstart-Renten-Prämie auf einen Blick
MerkmalWert
Prämie pro Monat10 €
Prämie pro Jahr120 €
Förderzeitraum6. bis 18. Lebensjahr (12 Jahre)
Staatsprämie insgesamtbis zu 1.440 €
Eigene Einzahlungenfreiwillig, zusätzlich möglich

Das Gesetz soll 2026 beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Für den ersten geförderten Jahrgang wird die Prämie daher rückwirkend gutgeschrieben.

Für wen gilt sie? #

Grundsätzlich profitieren alle Kinder – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind eine Schule oder eine andere Bildungseinrichtung in Deutschland besucht.

Der Start erfolgt jahrgangsweise: Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020 – die Kinder, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. In den Folgejahren kommt jeweils der nächste Jahrgang hinzu. Ältere Kinder, die 2026 bereits über sechs sind, werden nach dem finalen Gesetz eingeordnet; hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

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Was passiert ab dem 18. Lebensjahr? #

Mit der Volljährigkeit endet die staatliche Prämie – das Depot bleibt aber bestehen. Es knüpft dann an die neue, steuerlich geförderte private Altersvorsorge an: Das angesparte Kapital läuft unkompliziert in ein Altersvorsorgedepot über, das die junge Person ab dann durch eigene Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart.

Zwei Punkte sind dabei zentral:

  • Steuerfrei bis zur Rente: Die Erträge im Depot bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
  • Gesperrt bis zur Rente: Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Diese Bindung ist die Kehrseite der Förderung: Das Geld ist echtes Altersvorsorge-Kapital und steht nicht für den Führerschein, das Studium oder die erste Wohnung zur Verfügung.

Was, wenn Eltern kein Depot eröffnen? #

Kein Kind soll leer ausgehen. Eröffnen die Eltern kein Depot, plant die Bundesregierung eine unbürokratische Auffanglösung: Die nicht abgerufenen Mittel werden jahrgangsweise angelegt und später nachträglich in einen individuellen Frühstart-Renten- oder Altersvorsorgevertrag übertragen. Die Prämie verfällt also nicht – aber wer selbst ein Depot eröffnet, hat mehr Kontrolle über die Anlage.

Beispielrechnung: Aus 10 € werden … #

Nehmen wir ein Kind, das mit sechs Jahren startet, und rechnen mit einer langfristigen ETF-Rendite von 7 % pro Jahr. Das Kapital bleibt nach dem 18. Geburtstag im Depot und wächst bis zum Renteneintritt mit 67 weiter (ohne weitere Einzahlungen).

Szenario A: nur die Staatsprämie (10 €/Monat)

Staatsprämie insgesamt (12 × 120 €)
1.440 €
Depotwert mit 18 (bei 7 % p. a.)
≈ 2.250 €
Depotwert mit 67 (nur weiterwachsen)
≈ 61.900 €

Szenario B: Staatsprämie + 25 €/Monat der Eltern

Eingezahlt insgesamt (Staat 1.440 € + eigen 3.600 €)
5.040 €
Depotwert mit 18 (bei 7 % p. a.)
≈ 7.860 €
Depotwert mit 67 (nur weiterwachsen)
≈ 216.500 €

Der entscheidende Punkt: In beiden Szenarien stammt der weitaus größte Teil des Endkapitals nicht aus den Einzahlungen, sondern aus dem Zinseszins über mehr als 60 Jahre. Genau deshalb ist der frühe Start so wertvoll – und deshalb wirkt schon eine kleine eigene Aufstockung enorm.

Lohnt sich das – und was ist zu beachten? #

Für die meisten Familien ist die Frühstart-Rente ein Nullkostengeschäft mit Aufwärtspotenzial: Der Staat zahlt, das Geld wird investiert, und dank des langen Anlagehorizonts kann daraus ein ordentliches Polster werden. Wer zusätzlich aufstockt, verstärkt den Effekt spürbar.

Zwei Dinge sollte man aber realistisch sehen: Erstens ist das Kapital bis zur Rente gebunden – es ist keine flexible Rücklage. Zweitens hängt das Ergebnis von der Kapitalmarktentwicklung ab; eine Garantie gibt es nicht. Wer für das Kind auch kurz- und mittelfristig flexibel sparen möchte, kombiniert die Frühstart-Rente sinnvoll mit einem frei verfügbaren Depot – dazu mehr im Vergleich Frühstart-Rente vs. eigenes Kinderdepot.

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Quellen

Stand: Juli 2026. Grundlage ist das Eckpunktepapier vom Dezember 2025. Das finale Gesetz kann in Details abweichen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Steuer- & Vorsorge-Redaktion, FLORIN+

Monika erklärt komplexe Steuer- und Vorsorgethemen so, dass Nicht-Steuerberater sie verstehen. Schwerpunkt: konkrete Zahlen statt Paragrafen-Lyrik.

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