P-Konto durchsetzen: Was tun, wenn die Bank blockiert
„Wir hören die aberwitzigsten Ablehnungen der Banken" – so beschreiben Schuldnerberatungen den Alltag beim Pfändungsschutzkonto. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die Bank muss umwandeln, schnell und ohne Aufpreis. Hier sind deine Rechte und wie du sie durchsetzt.
Inhalt
Das Wesentliche in 30 Sekunden
Schnellübersicht für eilige Leser
- Jede Bank muss dein Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln – binnen 4 Geschäftstagen (§ 850k ZPO).
- Ein P-Konto darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto (BGH).
- Seit 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 € im Monat geschützt – ohne Nachweis, erhöhbar.
- Nur ein P-Konto pro Person – aber jedes vorhandene Konto ist umwandelbar.
- Bei Verweigerung: schriftlich mit Frist verlangen, dann BaFin-Beschwerde und Schuldnerberatung.
Die Bank muss umwandeln – in 4 Geschäftstagen #
Der wichtigste Punkt vorweg: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto. Nach § 850k ZPO muss deine Bank ein bereits bestehendes Girokonto auf dein Verlangen in ein P-Konto umwandeln. Ein neues Konto musst du dafür nicht eröffnen – dein gewohntes Konto mit IBAN bleibt bestehen.
Die Bank hat dafür vier Geschäftstage Zeit. Wichtig, wenn dein Konto bereits gepfändet ist: Du kannst verlangen, dass es ab dem vierten Geschäftstag nach deinem Antrag als P-Konto geführt wird – der Pfändungsschutz wirkt dann rückwirkend zum Tag des Antrags. So bleibt der geschützte Betrag erhalten, auch wenn die Pfändung schon läuft.
Keine höheren Gebühren #
Ein beliebter, aber unzulässiger Trick: höhere Kontoführungsgebühren fürs P-Konto. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt (u. a. Az. XI ZR 145/12 und XI ZR 590/15), dass die Führung eines Girokontos als P-Konto keine kostenpflichtige Sonderleistung ist, sondern eine gesetzliche Pflicht der Bank. Ein P-Konto darf deshalb nicht mehr kosten als ein vergleichbares Konto ohne Pfändungsschutz. Klauseln mit Aufpreis sind unwirksam – zu viel gezahlte Gebühren kannst du zurückfordern.
Wie viel ist geschützt? #
Auf dem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag vor Pfändung geschützt – ohne dass du etwas nachweisen musst.
| Zeitraum | Grundfreibetrag pro Monat |
|---|---|
| ab 1. Juli 2026 | 1.590 € |
| 1. Juli 2025 – 30. Juni 2026 | 1.560 € |
Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Er lässt sich erhöhen – etwa bei gesetzlichen Unterhaltspflichten oder wenn Sozialleistungen bzw. Kindergeld für weitere Personen auf dem Konto eingehen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, z. B. von einer anerkannten Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder dem Sozialleistungsträger.
Diese Ablehnungen sind unzulässig #
Schuldnerberatungen berichten immer wieder von Begründungen, mit denen Banken die Umwandlung verweigern oder verzögern – obwohl sie rechtlich nicht haltbar sind. Typische Beispiele:
- „Sie müssen dafür ein neues Konto eröffnen." – Falsch: Dein bestehendes Konto wird umgewandelt.
- „Ein P-Konto kostet extra." – Falsch: Es darf nicht teurer sein als dein normales Konto.
- „Das dauert mehrere Wochen." – Falsch: Die Frist beträgt vier Geschäftstage.
- „Mit negativer SCHUFA / im Minus geht das nicht." – Ein P-Konto ist gerade für diese Fälle gedacht; es wird auf Guthabenbasis geführt.
- „Erst die Pfändung klären, dann umwandeln." – Falsch: Gerade bei laufender Pfändung greift der rückwirkende Schutz.
So setzt du dein P-Konto durch #
Fordere die Umwandlung per E-Mail oder Brief. Nenne ausdrücklich „Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO" und das Datum.
Verweise auf die gesetzliche Frist von vier Geschäftstagen und bitte um schriftliche Bestätigung des Umwandlungsdatums.
Bleibt die Bank untätig, unterstützt dich eine anerkannte Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale – oft kostenlos und mit Musterschreiben.
Als Aufsichtsbehörde nimmt die BaFin Beschwerden über Banken entgegen. Schon der Hinweis darauf bewegt viele Institute zum Einlenken.
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- Verbraucherzentrale – Fragen und Antworten zum P-Konto
- BGH, Urteile vom 13.11.2012 (XI ZR 145/12) und 12.09.2017 (XI ZR 590/15) – keine höheren Gebühren für P-Konten
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Problemen hilft eine anerkannte Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale.
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Häufige Fragen
- Ja. Jeder Inhaber eines Girokontos hat nach § 850k ZPO das Recht auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto – binnen vier Geschäftstagen, auf Wunsch rückwirkend zum Antrag. Ein neues Konto ist nicht nötig.
- Nein. Laut BGH (u. a. XI ZR 145/12, XI ZR 590/15) darf ein P-Konto nicht mehr kosten als ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Höhere Entgelte sind unwirksam.
- Seit 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 € pro Monat geschützt, ohne Nachweis. Der Betrag lässt sich bei Unterhaltspflichten oder für weitere Personen erhöhen.
- Umwandlung schriftlich mit Frist von vier Geschäftstagen und Verweis auf § 850k ZPO verlangen. Bleibt die Bank untätig: Beschwerde bei der BaFin und Unterstützung durch Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale.
