Alleinerziehende & Steuern

Steuerklasse II für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag 4.260 €

Alleinerziehende können mit Steuerklasse II über 1.500 Euro mehr Netto im Jahr herausholen. Wir erklären, wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert.

Monika Bauer Monika Bauer · Steuer- und Finanzexpertin · 18. April 2026 · 🕑 6 Min. Lesezeit

📋 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse II – mit Entlastungsbetrag 4.260 € (2026)
  • Zusätzlich 240 € pro weiterem Kind im Haushalt
  • Voraussetzung: Kind lebt im Haushalt und du lebst allein (kein neuer Partner)
  • Antrag beim Finanzamt über Lohnsteuer-Ermäßigungs-Antrag oder in der Steuererklärung
  • Deutlicher Unterschied: Steuerklasse I vs. II kann über 200 €/Monat mehr Netto bedeuten

Was ist Steuerklasse II?

Steuerklasse II ist speziell für Alleinerziehende konzipiert – also für Menschen, die ihre Kinder alleine großziehen ohne in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Partner zu leben. Sie gewährt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag, der die Steuerlast spürbar senkt.

Der Entlastungsbetrag: So hoch ist der Vorteil

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt in 2026 4.260 Euro jährlich für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu.

Kinder im HaushaltEntlastungsbetrag/JahrEntlastungsbetrag/Monat
1 Kind4.260 €355 €
2 Kinder4.500 €375 €
3 Kinder4.740 €395 €
📊 Beispiel Nettovorteil: Eine Alleinerziehende mit einem Kind und 35.000 € Bruttolohn zahlt in Steuerklasse I ca. 500 €/Monat Steuern. In Steuerklasse II sind es ca. 370 €/Monat. Das sind ca. 130 € mehr Netto pro Monat oder 1.560 € pro Jahr.

Voraussetzungen für Steuerklasse II

Steuerklasse II gilt nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast mindestens ein Kind, für das du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommst
  • Das Kind lebt in deinem Haushalt (gleiche Wohnadresse)
  • Du lebst allein – also nicht mit einem Partner oder einer anderen volljährigen Person zusammen, zu der ein Haushalt besteht
  • Du bist ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend
⚠️ Achtung: Wenn du mit einem neuen Partner zusammenziehst – auch ohne Heirat – entfällt der Anspruch auf Steuerklasse II. Du musst das Finanzamt informieren und zurück zur Steuerklasse I wechseln.

Wie beantrage ich Steuerklasse II?

Den Wechsel zu Steuerklasse II beantragst du beim Finanzamt. Ab 2020 läuft das digital über das ELSTER-Portal:

  1. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im ELSTER stellen
  2. Oder: direkt in der Steuererklärung (Anlage K) eintragen – das Finanzamt setzt dann die richtige Klasse für Folgejahre
  3. Das Finanzamt trägt den Freibetrag in die Lohnsteuerdaten ein
  4. Der Arbeitgeber wendet die Klasse II automatisch an

Alternativ kannst du die Steuerklasse II direkt über das Finanzamt-Formular beantragen. Der FLORIN+ Lohnsteuerermäßigungs-Rechner hilft dir zu berechnen, ob sich der Antrag lohnt.

ZASTA x MYWAGE – STEUERPARTNER
Steuererklärung fertig machen – direkt online mit Zasta
100% digital, kein Papierkram. Durchschnittlich holen Nutzer 1.095 € zurück.
Jetzt Steuererklärung starten →
Powered by Zasta · In Partnerschaft mit MyWage

Häufige Fragen

Wie viel mehr Netto hat man mit Steuerklasse II statt I?

Das hängt vom Einkommen ab. Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr sind es typischerweise 100–150 Euro mehr Netto pro Monat. Bei 40.000 Euro Brutto können es bis zu 180 Euro mehr pro Monat sein. Der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr spart je nach Steuersatz rund 850–1.800 Euro Steuern im Jahr.

Was passiert, wenn ich wieder heirate oder mit einem Partner zusammenziehe?

Mit der Heirat wechselst du automatisch in die Steuerklassenkombination III oder IV (je nach Wahl). Wenn du mit einem unverheirateten Partner zusammenziehst (ohne Heirat), verlierst du den Anspruch auf Steuerklasse II, weil du nicht mehr als Alleinerziehende(r) giltst. Du musst das dem Finanzamt melden.

Bekomme ich Steuerklasse II auch wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt?

Ja. Die Zahlung von Unterhalt durch den anderen Elternteil ändert nichts an deinem Anspruch auf Steuerklasse II. Entscheidend ist, ob das Kind bei dir im Haushalt lebt und ob du allein lebst (kein Partner im gemeinsamen Haushalt).

Gilt Steuerklasse II auch für Verwitwete?

Ja, auch verwitwete Elternteile können Steuerklasse II beantragen, wenn sie alleine mit einem Kind im Haushalt leben. Im Todesjahr des Partners und im Folgejahr gilt das Ehegattensplitting (Steuerklasse III), danach wechselt man in Klasse I – oder eben in Klasse II bei Alleinerziehung.

Gibt es Steuerklasse II auch wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt?

Nein. Das Kind muss bei dir gemeldet sein und in deinem Haushalt leben. Lebt es hauptsächlich beim anderen Elternteil, hat dieser den Anspruch auf Steuerklasse II. Bei Wechselmodell (Kind lebt abwechselnd bei beiden) gibt es oft Streit – hier entscheidet, bei wem das Kind gemeldet ist.

Hat dir diese Seite geholfen? Teile sie mit jemandem, dem sie nützen könnte.

📊 Finde deinen idealen Kredit in 2 Minuten

Zum Kreditrechner →