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Was ist Verpflegungsmehraufwand? #
Wenn du beruflich außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist (Dienstreise, Außendienst, Montage), entstehen dir zusätzliche Verpflegungskosten. Das Finanzamt erkennt dafür Pauschalen an – ohne Kassenbon, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.
Die Pauschalen 2026 #
| Abwesenheitsdauer | Pauschale (Inland) |
|---|---|
| Weniger als 8 Stunden | 0 € (nicht absetzbar) |
| 8 bis 24 Stunden (An-/Abreisetag) | 14 € |
| 24 Stunden (Ganztag auswärts) | 28 € |
📊 Beispiel Dienstreise: 3 Tage Konferenz in Hamburg. Anreise (An-/Abreisetag): 14 €, voller Tag: 28 €, voller Tag: 28 €, Abreise: 14 € = 84 € Verpflegungspauschale. Alles ohne Belege absetzbar.
Kürzungen bei Mahlzeitengestellung #
Wenn der Arbeitgeber oder Veranstalter Mahlzeiten stellt, werden die Pauschalen gekürzt:
- Frühstück: Kürzung um 20% = 5,60 Euro
- Mittagessen: Kürzung um 40% = 11,20 Euro
- Abendessen: Kürzung um 40% = 11,20 Euro
Wurde also das Mittagessen auf der Konferenz gestellt, reduziert sich die Tagespauschale von 28 Euro auf 28 - 11,20 = 16,80 Euro.
Dreimonatsfrist: Regeln für längere Auswärtstätigkeiten #
Bei einer dauerhaften Tätigkeit am gleichen Auswärtsort (z.B. Montage, Baustelle) gilt die Dreimonatsfrist:
- In den ersten 3 Monaten am selben Ort: volle Pauschalen absetzbar
- Ab dem 4. Monat: keine Verpflegungspauschale mehr (der Ort wird zur neuen "ersten Tätigkeitsstätte")
- Die Frist wird unterbrochen, wenn du mindestens 4 Wochen nicht dort tätig warst
Ausland: Andere Pauschalsätze #
Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden. Die Pauschalen variieren je nach Land stark (z.B. Schweiz: 63 Euro/Tag, USA: 65 Euro/Tag, China: 39 Euro/Tag). Das BMF-Schreiben "Verpflegungspauschalen Ausland" enthält alle aktuellen Sätze.
Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung #
Als Arbeitnehmer trägst du den Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N ein – zusammen mit anderen Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten). Als Selbstständiger buchst du ihn als Betriebsausgabe. In beiden Fällen brauchst du nur Belege über die Reisetätigkeit selbst (Reiseprotokoll, Hotelrechnung, Fahrkarte) – nicht über die tatsächlichen Verpflegungskosten.
Häufige Fragen (FAQ) #
Häufige Fragen
Was ist Verpflegungsmehraufwand?
Das sind Pauschalen, die du bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen, Außendienst) ohne Einzelnachweis absetzen kannst: 14 Euro (ab 8h Abwesenheit) oder 28 Euro (voller Tag). Belege für Mahlzeiten brauchst du nicht – nur Nachweise der Dienstreisetätigkeit (Protokoll, Fahrkarte, Hotelrechnung).
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
Inland: 14 Euro für Tage mit 8–24 Stunden Abwesenheit (auch An-/Abreisetage), 28 Euro für volle Tage mit 24 Stunden Abwesenheit. Bei Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Sätze (jährlich vom BMF veröffentlicht).
Was ist die Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand?
Bei dauerhafter Tätigkeit am gleichen Auswärtsort (Baustelle, Kundenstandort) können Verpflegungspauschalen nur für die ersten 3 Monate geltend gemacht werden. Ab dem 4. Monat gilt der Ort als 'erste Tätigkeitsstätte' und die Pauschalen entfallen. Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist zurück.
Gilt Verpflegungsmehraufwand auch im Homeoffice?
Nein. Homeoffice ist kein Auswärtstätigkeit. Verpflegungsmehraufwand gilt nur für Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und außerhalb der eigenen Wohnung. Für Homeoffice gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag).
Kann ich Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten gleichzeitig absetzen?
Ja. Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten für Dienstreisen sind zwei separate Werbungskosten. Du kannst beides gleichzeitig geltend machen – Fahrtkosten mit tatsächlichem Beleg oder Kilometerpauschale (0,38 Euro/km ab 2026), Verpflegung pauschal ohne Beleg.
