Zum Inhalt springen
FLORIN+Ratgeber › Verpflegungsmehraufwand 2026: 14 oder 28
Finanztipps

Verpflegungsmehraufwand 2026: 14 oder 28 Euro pro Tag

Wenn du beruflich außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist (Dienstreise, Außendienst, Montage), entstehen dir zusätzliche Verpflegungskosten. Das Finanzamt erkennt dafür Pauschalen an – ohne Kassenbon, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.

Sophia Wagner
Sophia Wagner
·18. April 2026·1 min Lesezeit
Inhalt

Was ist Verpflegungsmehraufwand? #

Wenn du beruflich außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs bist (Dienstreise, Außendienst, Montage), entstehen dir zusätzliche Verpflegungskosten. Das Finanzamt erkennt dafür Pauschalen an – ohne Kassenbon, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten.

Die Pauschalen 2026 #

Die Pauschalen 2026
AbwesenheitsdauerPauschale (Inland)
Weniger als 8 Stunden0 € (nicht absetzbar)
8 bis 24 Stunden (An-/Abreisetag)14 €
24 Stunden (Ganztag auswärts)28 €
i
Tipp

📊 Beispiel Dienstreise: 3 Tage Konferenz in Hamburg. Anreise (An-/Abreisetag): 14 €, voller Tag: 28 €, voller Tag: 28 €, Abreise: 14 € = 84 € Verpflegungspauschale. Alles ohne Belege absetzbar.

Kürzungen bei Mahlzeitengestellung #

Wenn der Arbeitgeber oder Veranstalter Mahlzeiten stellt, werden die Pauschalen gekürzt:

  • Frühstück: Kürzung um 20% = 5,60 Euro
  • Mittagessen: Kürzung um 40% = 11,20 Euro
  • Abendessen: Kürzung um 40% = 11,20 Euro

Wurde also das Mittagessen auf der Konferenz gestellt, reduziert sich die Tagespauschale von 28 Euro auf 28 - 11,20 = 16,80 Euro.

Dreimonatsfrist: Regeln für längere Auswärtstätigkeiten #

Bei einer dauerhaften Tätigkeit am gleichen Auswärtsort (z.B. Montage, Baustelle) gilt die Dreimonatsfrist:

  • In den ersten 3 Monaten am selben Ort: volle Pauschalen absetzbar
  • Ab dem 4. Monat: keine Verpflegungspauschale mehr (der Ort wird zur neuen "ersten Tätigkeitsstätte")
  • Die Frist wird unterbrochen, wenn du mindestens 4 Wochen nicht dort tätig warst

Ausland: Andere Pauschalsätze #

Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt werden. Die Pauschalen variieren je nach Land stark (z.B. Schweiz: 63 Euro/Tag, USA: 65 Euro/Tag, China: 39 Euro/Tag). Das BMF-Schreiben "Verpflegungspauschalen Ausland" enthält alle aktuellen Sätze.

Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung #

Als Arbeitnehmer trägst du den Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N ein – zusammen mit anderen Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten). Als Selbstständiger buchst du ihn als Betriebsausgabe. In beiden Fällen brauchst du nur Belege über die Reisetätigkeit selbst (Reiseprotokoll, Hotelrechnung, Fahrkarte) – nicht über die tatsächlichen Verpflegungskosten.

ZASTA x MYWAGE – STEUERPARTNER
Steuererklärung fertig machen – direkt online mit Zasta
100% digital. Durchschnittlich holen Nutzer 1.095 € zurück.
Jetzt Steuererklärung starten →

Häufige Fragen (FAQ) #

Häufige Fragen

Was ist Verpflegungsmehraufwand?

Das sind Pauschalen, die du bei beruflichen Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen, Außendienst) ohne Einzelnachweis absetzen kannst: 14 Euro (ab 8h Abwesenheit) oder 28 Euro (voller Tag). Belege für Mahlzeiten brauchst du nicht – nur Nachweise der Dienstreisetätigkeit (Protokoll, Fahrkarte, Hotelrechnung).

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Inland: 14 Euro für Tage mit 8–24 Stunden Abwesenheit (auch An-/Abreisetage), 28 Euro für volle Tage mit 24 Stunden Abwesenheit. Bei Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Sätze (jährlich vom BMF veröffentlicht).

Was ist die Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand?

Bei dauerhafter Tätigkeit am gleichen Auswärtsort (Baustelle, Kundenstandort) können Verpflegungspauschalen nur für die ersten 3 Monate geltend gemacht werden. Ab dem 4. Monat gilt der Ort als 'erste Tätigkeitsstätte' und die Pauschalen entfallen. Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist zurück.

Gilt Verpflegungsmehraufwand auch im Homeoffice?

Nein. Homeoffice ist kein Auswärtstätigkeit. Verpflegungsmehraufwand gilt nur für Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und außerhalb der eigenen Wohnung. Für Homeoffice gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag).

Kann ich Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten gleichzeitig absetzen?

Ja. Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten für Dienstreisen sind zwei separate Werbungskosten. Du kannst beides gleichzeitig geltend machen – Fahrtkosten mit tatsächlichem Beleg oder Kilometerpauschale (0,38 Euro/km ab 2026), Verpflegung pauschal ohne Beleg.

Sophia Wagner
Über den Autor
Sophia Wagner
Investment-Redaktion, FLORIN+

Sophia begleitet Einsteiger durch ihre ersten Investment-Entscheidungen. Schwerpunkt: einfache, kostengünstige Strategien ohne Bank-Sprech.

Schwerpunkte
ETF & SparpläneGeldanlage für EinsteigerSteuer auf KapitalerträgeVermögensaufbau

Liquidität sofort — ohne SCHUFA.

Starten