Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Neue Arbeitsstelle weit weg, Familie bleibt — Zweitwohnung am Arbeitsort.
Erstes Gehalt, alter Hauptwohnsitz bei Eltern — 10 %-Beteiligung prüfen.
Befristete Versetzung: doppelte Haushaltsführung oft attraktiver als Umzug.
Pendlerpauschale (allein) oder doppelte Haushaltsführung (mit Wohnung)?
So rechnen wir
Formel: Wohnung = min(Miete, 1.000 €) × 12. Heimfahrten = Fahrten × (min(km,20) × 0,30 + max(0, km−20) × 0,38). Verpflegung = Tage (erstes Vierteljahr) × 28 €. Ersparnis = max(0, Summe − 1.230 €) × Steuersatz.
Voraussetzungen: § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG — beruflicher Grund für den Zweitwohnsitz, eigener Hausstand mit Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz, finanzielle Beteiligung an dessen Kosten mind. 10 %.
Zweitwohnung-Cap: § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG — höchstens 1.000 €/Monat (= 12.000 €/Jahr), inkl. Miete, Nebenkosten, Heizung, Stellplatz.
Familienheimfahrten: § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 EStG — eine Heimfahrt pro Woche mit Entfernungspauschale (0,30 €/km, 0,38 €/km ab km 21).
Verpflegungsmehraufwand: § 9 Abs. 4a EStG — nur für die ersten 3 Monate, 28 €/Tag bei 24h-Abwesenheit.
Möblierung: BFH VI R 18/19 — Anschaffungskosten für Möbel/Hausrat sind zusätzlich absetzbar, nicht im 1.000-€-Cap. Pauschbetrag = Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € (wird bei geringen WK automatisch abgezogen).