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Was bringt die Homeoffice-Pauschale netto?

6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr nach § 4 Abs. 5 EStG. Live-Vergleich mit Werbungskosten-Pauschbetrag und tatsächlicher Steuerersparnis.

6 €/Tag Max 1.260 €/J. Pauschbetrag 1.230 € Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Homeoffice-Pauschale — auf einen Blick.

  • 6 € pro Tag Homeoffice (mindestens halber Arbeitstag).
  • Max 1.260 €/Jahr = 210 Tage.
  • Werbungskostenpauschbetrag 1.230 € — Homeoffice zählt darauf.
  • NICHT mit Pendlerpauschale am gleichen Tag kombinierbar.
  • Tipp: Eigenangabe in Anlage N — AG-Bestätigung nicht nötig.
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So funktioniert der Rechner

01

HO-Tage zählen

Tage pro Jahr, an denen du überwiegend zuhause gearbeitet hast (Urlaub/Krankheit nicht).

02

Steuersatz + WK

Persönlicher Grenzsteuersatz + andere Werbungskosten (Pendler, Beiträge, Arbeitsmittel).

03

Echte Ersparnis

Live: HO-Pauschale plus Vergleich mit Werbungskostenpauschbetrag = tatsächliche Steuerersparnis.

Ergebnis: HO-Pauschale, Gesamt-Werbungskosten und tatsächliche Steuer-Rückerstattung pro Jahr.
Deine Daten
Tage
0250
Tage mit überwiegender Arbeit zuhause. Max 210 (= 1.260 € Cap).
0 €10.000 €
Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel, Fortbildung. Für Vergleich mit Pauschbetrag.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor Steuererklärung

Realistische Erwartung der Rückerstattung — lohnt das Aufwand-zu-Ertrag?

2
Hybrid-Arbeitsmodell-Wahl

3 Tage Office vs. 4 Tage HO: was bringt mehr netto über Pauschalen?

3
Pendler-Vergleich

Lange Fahrtwege? Pendlerpauschale oft mehr als HO — Vergleich nötig.

4
Selbstständige + Freelancer

Als Betriebsausgabe absetzbar — kein Pauschbetrag-Effekt.

So rechnen wir

Homeoffice-Pauschale: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (entsprechend § 9 Abs. 5 für Arbeitnehmer als Werbungskosten) — 6 € pro Tag, maximal 1.260 €/Jahr (= 210 Tage). Seit 2023 entfristet.

Werbungskostenpauschbetrag: § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG — 1.230 €/Jahr 2026 (war 1.000 € bis 2022, dann 1.230 € ab 2023). Automatisch berücksichtigt, Werbungskosten lohnen nur darüber.

Voraussetzungen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG — an Tagen, an denen der Arbeitnehmer überwiegend zuhause tätig war. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Auch bei vorhandenem Arbeitsplatz im Betrieb möglich.

Kombination mit Pendlerpauschale: BMF-Schreiben vom 9.7.2021 — an einem Tag entweder Pendler ODER Homeoffice, nicht beides. Bei hybridem Modell: jeden Tag separat prüfen.

Selbstständige: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG — identische Pauschale als Betriebsausgabe absetzbar. Kein Werbungskostenpauschbetrag-Effekt — volle Ersparnis ab dem ersten Euro.

Nachweis: Eigene Aufzeichnungen ausreichend (Eintrag in Anlage N der Einkommensteuererklärung). Das Finanzamt verlangt keinen formellen Nachweis vom Arbeitgeber.

Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG · § 9a EStG · BMF-Schreiben 9.7.2021. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
6 € pro Tag, an dem du überwiegend zuhause gearbeitet hast. Maximum 1.260 € pro Jahr (= 210 Tage). Gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz im Betrieb verfügbar ist. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG.
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale wirklich?
Nur wenn deine GESAMTEN Werbungskosten über 1.230 € liegen (Werbungskostenpauschbetrag 2026). Bis dahin ist alles automatisch abgedeckt. Bei 210 Homeoffice-Tagen (= 1.260 €) plus andere Werbungskosten: lohnt sich. Pendler haben oft schon hohe Werbungskosten durch die Pendlerpauschale.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren?
NICHT für denselben Tag. Wer am gleichen Tag pendelt UND zuhause arbeitet, darf nur eine wählen. Üblich: Vollständig Homeoffice = 6 €, Pendlertag = Pendlerpauschale. Bei hybridem Modell (z. B. 3 Tage Office, 2 Tage HO): beide anteilig nutzen — separat für jeden Tag.
Was zählt als Homeoffice-Tag?
Tage, an denen du überwiegend (= mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) zuhause gearbeitet hast. Halbe Tage zählen NICHT mit. Wochenenden gelten nur, wenn du regelmäßig arbeitest. Urlaub, Krankheit, Feiertage zählen nicht. Wichtig: Es ist eine Eigenangabe in der Steuererklärung.
Was ist mit dem Arbeitszimmer-Abzug?
Separates Arbeitszimmer: seit 2023 Pauschale 1.260 €/Jahr oder Einzelnachweis (anteilige Miete, Strom etc.) ohne Höchstgrenze, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. OHNE Arbeitszimmer-Status: nur HO-Pauschale 6 €/Tag.

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