Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Realistische Erwartung der Rückerstattung — lohnt das Aufwand-zu-Ertrag?
3 Tage Office vs. 4 Tage HO: was bringt mehr netto über Pauschalen?
Lange Fahrtwege? Pendlerpauschale oft mehr als HO — Vergleich nötig.
Als Betriebsausgabe absetzbar — kein Pauschbetrag-Effekt.
So rechnen wir
Homeoffice-Pauschale: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (entsprechend § 9 Abs. 5 für Arbeitnehmer als Werbungskosten) — 6 € pro Tag, maximal 1.260 €/Jahr (= 210 Tage). Seit 2023 entfristet.
Werbungskostenpauschbetrag: § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG — 1.230 €/Jahr 2026 (war 1.000 € bis 2022, dann 1.230 € ab 2023). Automatisch berücksichtigt, Werbungskosten lohnen nur darüber.
Voraussetzungen: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG — an Tagen, an denen der Arbeitnehmer überwiegend zuhause tätig war. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Auch bei vorhandenem Arbeitsplatz im Betrieb möglich.
Kombination mit Pendlerpauschale: BMF-Schreiben vom 9.7.2021 — an einem Tag entweder Pendler ODER Homeoffice, nicht beides. Bei hybridem Modell: jeden Tag separat prüfen.
Selbstständige: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG — identische Pauschale als Betriebsausgabe absetzbar. Kein Werbungskostenpauschbetrag-Effekt — volle Ersparnis ab dem ersten Euro.
Nachweis: Eigene Aufzeichnungen ausreichend (Eintrag in Anlage N der Einkommensteuererklärung). Das Finanzamt verlangt keinen formellen Nachweis vom Arbeitgeber.