Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Was kostet mich der Wagen netto? Realer Brutto-Effekt abschätzen.
0,25-%-Regel ist ein Knaller — lohnt sich oft trotz höherem Listenpreis.
Bei wenig privat: Fahrtenbuch oft günstiger — vorher prüfen.
Umzug näher/weiter zur Arbeit — der Aufschlag ändert sich linear.
So rechnen wir
1-%-Regelung: § 8 Abs. 2 EStG — 1 % des Brutto-Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil. Listenpreis = Bruttoneuwagenpreis bei Erstzulassung, auf volle 100 € abgerundet. Gilt unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis (auch Gebrauchtwagen werden mit Neupreis besteuert).
E-Auto-Förderung: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG — E-Autos bis 100.000 € Brutto-LP: nur 0,25 %. Plug-in-Hybride mit Reichweite ≥ 80 km oder E-Auto über 100.000 €: 0,5 %. Förderung gilt aktuell bis 31.12.2030.
Pendler-Aufschlag: § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG — 0,03 % des LP pro km Wohnung-Arbeit (einfache Strecke). Bei E-Auto: 1/3 davon = 0,01 %. Bei Plug-in / E-über 100k: 1/2 davon = 0,015 %.
Fahrtenbuch-Methode: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG — tatsächliche Vollkosten (AfA, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung) × privater Anteil. Voraussetzung: lückenloses Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Anlass, Km-Stand. Bei mehrtägiger Lücke: Methode flächendeckend ungültig → 1-%-Regel zwangsweise.
Pendlerpauschale-Doppelung: BFH VI R 22/15 — trotz 0,03-%-Aufschlag kann der Mitarbeiter die Pendlerpauschale (0,30/0,38 €/km) als Werbungskosten abziehen — keine Doppel-Besteuerung.
Steuer + SV-Auswirkung: Der geldwerte Vorteil ist voll lohnsteuer- UND sozialversicherungspflichtig. Bei 32 % Grenzsteuersatz + ~20 % SV-AN-Anteil fehlen real ~52 % vom Brutto-Aufschlag netto.