Antworten zum Firmenwagen 2026.
Wie funktioniert die 1 %-Regelung für Firmenwagen?
§ 8 Abs. 2 EStG: 1 % des Brutto-Listenpreises (Bruttoneuwagenpreis bei Erstzulassung) wird als monatlicher geldwerter Vorteil versteuert. Plus 0,03 % × km Wohnung-Arbeit für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Beispiel: 40.000 € Listenpreis, 30 km Pendelweg = 400 € + 360 € = 760 € geldwerter Vorteil pro Monat.
Was ist mit E-Autos und Hybriden 2026?
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: E-Autos bis 70.000 € Bruttoneuwagenpreis = nur 0,25 %-Regelung (statt 1 %). Über 70.000 € und Plug-in-Hybride mit Mindestreichweite 80 km = 0,5 %. Förderung gilt bis 31.12.2030. Bei E-Auto für 60.000 €: nur 150 €/Monat statt 600 € geldwerter Vorteil — extrem attraktiv.
Wann lohnt sich Fahrtenbuch statt 1 %?
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG: Fahrtenbuch lohnt sich bei geringer privater Nutzung (< 30 % der Fahrten privat) und teurem Auto. Beispiel: 60.000 € Auto, 10 % private Nutzung = 10 % der tatsächlichen Vollkosten (AfA + Versicherung + Kraftstoff + Wartung) als geldwerter Vorteil. Bei 8.000 € Gesamtkosten = 800 €/Jahr vs. 7.200 €/Jahr bei 1 %-Regel.
Was ist mit dem Pendlerweg im Firmenwagen?
Bei 1 %-Regelung: zusätzlich 0,03 % × Brutto-Listenpreis × km Wohnung-Arbeit als monatlicher Aufschlag. Bei E-Auto: 0,01 %. Pendlerpauschale 0,30/0,38 €/km bleibt trotzdem als Werbungskosten abziehbar — keine Doppelt-Versteuerung (BFH VI R 22/15).
Was muss ich beim Fahrtenbuch beachten?
Lückenlose Einträge: Datum, km-Stand Start/Ende, Reiseziel, Anlass (geschäftlich/privat). Bei auch nur einer Tageslücke kann das Finanzamt die Methode komplett verwerfen und zwingt zur 1 %-Regelung — rückwirkend für das ganze Jahr. Apps wie "TripLog" oder "MeinFahrtenbuch" reduzieren Aufwand massiv.
Was sind die wirklichen Netto-Kosten?
Bei 32 % Grenzsteuersatz + 20 % SV-Anteil = ca. 52 % Netto-Belastung vom geldwerten Vorteil. Beispiel: 500 € Brutto-Aufschlag = ca. 260 € Netto weniger pro Monat. Plus Sprit, Versicherung etc. zahlt der AG. Bei Vergleich mit Kauf: oft trotzdem günstiger.