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Pauschale oder Vollkosten?

Dienstreisen mit Privat-PKW: 0,30 €/km nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG. Oder tatsächliche Vollkosten — oft 0,40–0,80 €/km. Live-Vergleich.

§ 9 Abs. 1 Nr. 4a 0,30 €/km PKW 0,20 €/km Motorrad Vollkosten-Variante
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Reisekosten Privat-PKW in 5 Punkten.

  • PKW: 0,30 €/km — jeder gefahrene km.
  • Motorrad/E-Roller: 0,20 €/km.
  • Mitfahrer: +0,02 €/km je Mitfahrer.
  • Vollkosten-Option: oft 0,40–0,80 €/km.
  • Unterschied Pendler: Reise = jeder km, nicht nur einfach.
★★★★★ 4,8 / 5 · 671 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Kilometer + Fahrzeug

Dienstreise-km/Jahr + PKW/Motorrad.

02

Pauschale vs. Vollkosten

0,30 €-Pauschale ODER eigene Vollkosten-Berechnung.

03

Vergleich + Ersparnis

Live: beide Methoden gegenüber, optimale Wahl + Ersparnis.

Ergebnis: Werbungskosten + Steuerersparnis nach optimaler Methode.
Deine Reisen
km
0 km50.000 km
Jeder gefahrene km zählt (Hin + Rück). NICHT nur einfache Strecke.
Pers.
06
+0,02 €/km je Mitfahrer als Fahrer absetzbar.
0 €2,00 €
AfA + Versicherung + Steuer + Kraftstoff + Wartung + Reifen / Gesamt-km. Typisch 0,40–0,80 €.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret lohnt:

1
Außendienst-Job

10.000+ Dienst-km/Jahr: Vergleich ob Pauschale oder Vollkostenrechnung sinnvoller.

2
Teure Autos

SUV, E-Auto, Premium-Klasse: Vollkosten oft 0,60–1,00 €/km — deutlich über Pauschale.

3
AG-Erstattung prüfen

Wenn AG 0,30 € zahlt: Differenz zu Vollkosten selbst absetzen.

4
Mitfahrer + Bonus

2 Kollegen mitnehmen: +0,04 €/km zusätzlich — oft übersehen.

So rechnen wir

Pauschale PKW: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — 0,30 €/km für jeden bei Dienstreise gefahrenen Kilometer mit dem privaten PKW. Wert unverändert seit 2014. Unterschied zur Pendlerpauschale: dort nur einfache Entfernung, hier jeder km.

Pauschale andere KFZ: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — 0,20 €/km für Motorrad, Motorroller, E-Bike (S-Pedelec). Fahrräder ohne Motor: ebenfalls 0,20 €/km, falls beruflich genutzt.

Mitfahrer-Pauschale: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — +0,02 €/km je Mitfahrer, wenn der Fahrer Kollegen oder Kunden bei Dienstreisen mitnimmt. Nur als Fahrer absetzbar — Mitfahrer selbst können nichts ansetzen.

Tatsächliche Kosten: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EStG — Alternative zu Pauschalen. Voraussetzung: lückenloser Nachweis aller Fahrzeugkosten (AfA, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparatur, Reifen, Finanzierung). Geteilt durch Gesamt-Jahres-km = Vollkostenpreis pro km.

AfA-Berechnung: § 7 EStG i. V. m. AfA-Tabelle — PKW: 6 Jahre Nutzungsdauer, lineare AfA. Beispiel: 30.000 € Listenpreis = 5.000 € AfA/Jahr. Bei 15.000 km/Jahr: 0,33 €/km nur für AfA.

AG-Erstattung + Pendler-Abgrenzung: § 3 Nr. 16 EStG — AG kann 0,30 €/km steuerfrei erstatten; bei höheren tatsächlichen Kosten die Differenz selbst als Werbungskosten. Die Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4) gilt dagegen nur für die erste Tätigkeitsstätte und nur für die einfache Strecke.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG · § 3 Nr. 16 EStG · § 7 EStG / AfA-Tabelle. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: Privat-PKW = 0,30 €/km (für jeden gefahrenen km, NICHT nur einfache Strecke). Motorrad/Motorroller/E-Bike = 0,20 €/km. Diese Werte gelten seit 2014 unverändert. Die höhere Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 21 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4) gilt NUR für Pendlerstrecken Wohnung-Arbeit, nicht für Dienstreisen.
Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Tatsächliche Vollkosten sind oft höher als 0,30 €/km — typischerweise 0,40–0,80 €/km je nach Fahrzeug. Voraussetzung: lückenloser Nachweis aller Kosten (AfA, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparatur, Reifen, Finanzierung). Bei einmaliger Wahl: gilt für das gesamte Jahr und das gesamte Fahrzeug.
Was ist mit der Mitfahrer-Pauschale?
§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG: Wenn du Mitfahrer mitnimmst, kannst du als Fahrer zusätzlich 0,02 €/km pro Mitfahrer absetzen. Beispiel: 200 km × 2 Mitfahrer = 8 € extra. Dies gilt nur bei Privat-PKW, nicht bei Dienstwagen mit privater Nutzung. Mitfahrer selbst können nichts absetzen.
Was wenn der AG die Kilometerpauschale zahlt?
AG zahlt 0,30 €/km steuerfrei für Dienstreisen (§ 3 Nr. 16 EStG). Wenn du höhere tatsächliche Kosten hast, kannst du nur die Differenz selbst geltend machen (Werbungskosten). Beispiel: AG erstattet 0,30 €/km, tatsächliche Kosten 0,55 €/km — du setzt 0,25 €/km zusätzlich ab.
Was ist der Unterschied Reise- vs. Pendlerpauschale?
Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4): nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, nur einfache Strecke, 0,30/0,38 €/km, Cap 4.500 € bei ÖPNV. Reisekostenpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a): für Dienstreisen ohne feste Tätigkeitsstätte, jeder km zählt (Hin + Rück), kein Cap. Vertriebsaußendienst-Mitarbeiter nutzen Reisekosten.
Wie weise ich die km nach?
Fahrtenbuch (handschriftlich oder digital) mit Datum, Reiseziel, Anlass, Kilometerstand. Bei Pauschale-Methode weniger streng — ausreichend ist meist die Reisekostenabrechnung des AG plus eigene Eintragung im Kalender. Bei Vollkosten-Methode: strenger Nachweis aller Belege Pflicht. Stichproben durch das FA möglich.

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