Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret lohnt:
10.000+ Dienst-km/Jahr: Vergleich ob Pauschale oder Vollkostenrechnung sinnvoller.
SUV, E-Auto, Premium-Klasse: Vollkosten oft 0,60–1,00 €/km — deutlich über Pauschale.
Wenn AG 0,30 € zahlt: Differenz zu Vollkosten selbst absetzen.
2 Kollegen mitnehmen: +0,04 €/km zusätzlich — oft übersehen.
So rechnen wir
Pauschale PKW: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — 0,30 €/km für jeden bei Dienstreise gefahrenen Kilometer mit dem privaten PKW. Wert unverändert seit 2014. Unterschied zur Pendlerpauschale: dort nur einfache Entfernung, hier jeder km.
Pauschale andere KFZ: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — 0,20 €/km für Motorrad, Motorroller, E-Bike (S-Pedelec). Fahrräder ohne Motor: ebenfalls 0,20 €/km, falls beruflich genutzt.
Mitfahrer-Pauschale: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG — +0,02 €/km je Mitfahrer, wenn der Fahrer Kollegen oder Kunden bei Dienstreisen mitnimmt. Nur als Fahrer absetzbar — Mitfahrer selbst können nichts ansetzen.
Tatsächliche Kosten: § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EStG — Alternative zu Pauschalen. Voraussetzung: lückenloser Nachweis aller Fahrzeugkosten (AfA, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparatur, Reifen, Finanzierung). Geteilt durch Gesamt-Jahres-km = Vollkostenpreis pro km.
AfA-Berechnung: § 7 EStG i. V. m. AfA-Tabelle — PKW: 6 Jahre Nutzungsdauer, lineare AfA. Beispiel: 30.000 € Listenpreis = 5.000 € AfA/Jahr. Bei 15.000 km/Jahr: 0,33 €/km nur für AfA.
AG-Erstattung + Pendler-Abgrenzung: § 3 Nr. 16 EStG — AG kann 0,30 €/km steuerfrei erstatten; bei höheren tatsächlichen Kosten die Differenz selbst als Werbungskosten. Die Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4) gilt dagegen nur für die erste Tätigkeitsstätte und nur für die einfache Strecke.