Antworten zur doppelten Haushaltsführung 2026.
Wer kann doppelte Haushaltsführung absetzen?
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort führen UND einen eigenen Hausstand (Lebensmittelpunkt) am Hauptwohnsitz haben. Wichtig: Finanzielle Beteiligung an Hauptwohnsitz-Kosten mind. 10 % (Miete, Strom etc.). Auch Singles können doppelte Haushaltsführung absetzen — Hauptwohnsitz darf nicht nur Kinderzimmer bei Eltern sein.
Wie hoch ist der Wohnungscap?
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG: Maximal 1.000 €/Monat für die Zweitwohnung inkl. Nebenkosten und Stellplatz. = 12.000 €/Jahr. Über dieser Grenze: nicht absetzbar. Tatsächliche Kosten zählen, nicht Vergleichsmieten. Möbel-AfA (Anschaffung) zählt separat als Werbungskosten, NICHT in 1.000-€-Cap.
Wie viele Heimfahrten kann ich absetzen?
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 EStG: Pro Woche EINE Familienheimfahrt mit Entfernungspauschale 0,30 €/km (ab 21. km 0,38 €/km). Statt 0,30/0,38 €/km können auch tatsächliche ÖPNV-Kosten (Bahn, Flug) angesetzt werden. Bei häufigeren Fahrten: nur 1 pro Woche absetzbar, Mehrfachfahrten verpuffen.
Was ist mit Umzug zur Arbeitsstätte?
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Umzugskosten am Anfang der Zweitwohnung sind absetzbar (Spedition, Maklergebühren, doppelte Mietzahlung). Plus Umzugspauschale 964 € (Stand 2024, jährlich angepasst). Bei Aufgabe der doppelten Haushaltsführung: erneut Umzugskosten absetzbar.
Lohnt sich Doppelter Haushalt oder Umzug?
Faustregel: Bei befristeter Versetzung < 3 Jahre: meist doppelter Haushalt. Bei unbefristet: meist Umzug. Doppelter Haushalt absetzt bis 12.000 €/Jahr Wohnung + Heimfahrten + Verpflegung 3 Mo. Umzug: nur einmalig Umzugskosten + höhere Pendlerpauschale-Wirkung. Persönlicher Kostencheck im Rechner.
Was wenn der AG Erstattung zahlt?
AG-Erstattung für doppelte Haushaltsführung bis zu Werbungskosten-Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 13 EStG bei Beamten, § 3 Nr. 16 EStG bei Privatwirtschaft). Du kannst nur die nicht erstatteten Anteile selbst absetzen. AG-Erstattung mindert deine eigene Absetzbarkeit 1:1.