Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Erste Aufträge: was bleibt netto, wie viel für Steuer beiseite legen?
Vor jeder Vorauszahlung: realistische Schätzung der Jahres-Steuer.
Näherung an 25k — prüfen, ob USt-Pflicht nächstes Jahr greift.
Wie hoch müssen Stundensätze sein, um Wunsch-Netto zu erreichen?
So rechnen wir
Formel: Gewinn = (Einnahmen − Material − Büro − Sonstiges) × 12. ESt = Tarif § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Splittingtarif = 2 × ESt(Gewinn/2). Rücklage 30–40 % je nach Steuersatz.
EÜR-Berechtigung: § 4 Abs. 3 EStG — Freiberufler immer, Gewerbetreibende nur unter 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (Stand 2024+). Land/Forstwirte: Umsatz max 800.000 €.
Cash-basierte Erfassung: § 11 Abs. 1 EStG — Einnahmen/Ausgaben werden im Jahr des Zahlungsflusses erfasst, nicht im Jahr der Rechnungsstellung.
Kleinunternehmer-Regelung: § 19 UStG — Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € UND laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 € = USt-frei. Vorteil: keine USt-Erklärung. Nachteil: kein Vorsteuer-Abzug.
Betriebsausgaben: § 4 Abs. 4 EStG — alle betrieblich veranlassten Aufwendungen. AfA nach § 7 EStG: Anschaffungen > 800 € (netto) über Nutzungsdauer abschreiben; Computer/Software seit 2021 sofort.
Einkommensteuer-Tarif 2026: § 32a EStG — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €. Vorauszahlung quartalsweise (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.).
Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende): § 11 GewStG — Freibetrag 24.500 €, dann Messzahl 3,5 % × Hebesatz Gemeinde (200–510 %). Anrechnung auf ESt nach § 35 EStG.