🏥 Gehaltsvorschuss in der Pflege

Pflegekräfte gehören zu den am stärksten von finanziellen Engpässen betroffenen Berufsgruppen. Erfahre, wie du als Altenpfleger:in, Krankenpfleger:in oder MFA einen Gehaltsvorschuss bei deinem Träger beantragst.

Direkte Antwort: Ja – in der Pflege haben Beschäftigte unter TVöD, AVR Caritas oder Diakonie Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit, einen Gehaltsvorschuss zu beantragen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, aber viele Träger genehmigen ihn bei nachgewiesenem Bedarf.

Zahlen & Fakten: Gehaltsvorschuss in der Pflege

Ø Gehalt Altenpflege
2.850 €/Monat brutto (Berufsanfänger TVöD P7)
Anteil mit Liquiditätslücken
41 % monatlich (Pflege-Thermometer 2025)
Häufigste Ursache
Unregelmäßige Schichtzulagen, Jahresboni-Timing
Typischer Vorschussbetrag
500–1.500 €

Tarifvertragliche Regelungen in der Pflege

In der Pflege gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung – die Rahmenbedingungen hängen vom Träger ab:

Träger / TarifwerkRegelung GehaltsvorschussTypischer Maximalbetrag
TVöD (kommunale Träger)§ 14 TVöD: Vorschuss auf Antrag möglich1 Nettomonatsgehalt
AVR CaritasAnlage 1 AVR: Vorschuss bei dringendem Bedarf50 % Nettogehalt
AVR Diakonie DeutschlandKein expliziter Paragraph, aber gängige PraxisNach Ermessen
Privater Träger (kein TV)Keine Regelung – EinzelfallentscheidungNach Ermessen

Wichtig: Selbst wenn kein Tarifvertrag gilt, kann durch wiederholte Genehmigung eine betriebliche Übung entstehen. Als Arbeitgeber solltest du Vorschüsse daher immer mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen.

Häufige Fragen

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