Zahlen & Fakten: Gehaltsvorschuss in der Pflege
Tarifvertragliche Regelungen in der Pflege
In der Pflege gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung – die Rahmenbedingungen hängen vom Träger ab:
| Träger / Tarifwerk | Regelung Gehaltsvorschuss | Typischer Maximalbetrag |
|---|---|---|
| TVöD (kommunale Träger) | § 14 TVöD: Vorschuss auf Antrag möglich | 1 Nettomonatsgehalt |
| AVR Caritas | Anlage 1 AVR: Vorschuss bei dringendem Bedarf | 50 % Nettogehalt |
| AVR Diakonie Deutschland | Kein expliziter Paragraph, aber gängige Praxis | Nach Ermessen |
| Privater Träger (kein TV) | Keine Regelung – Einzelfallentscheidung | Nach Ermessen |
Wichtig: Selbst wenn kein Tarifvertrag gilt, kann durch wiederholte Genehmigung eine betriebliche Übung entstehen. Als Arbeitgeber solltest du Vorschüsse daher immer mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen.
Häufige Fragen
§ 14 TVöD regelt, dass auf Antrag ein Vorschuss gewährt werden kann – dies ist aber kein einklagbarer Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers.
Du kannst deinen Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung (MAV) einschalten. In einigen Fällen lässt sich eine Sozialberatung oder ein zinsgünstiger Ratenkredit als Alternative nutzen.
Nein – Zulagen und Zuschläge werden weiterhin normal abgerechnet. Der Vorschuss wird nur als Abschlag vom Grundgehalt verrechnet.
Der Antrag richtet sich an den Verleiher (Zeitarbeitsfirma), nicht an den Einsatzbetrieb. Viele Zeitarbeitsfirmen haben eigene Regelungen oder bieten EWA-Apps an.
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