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KOSTENLOS & ANONYM

Wie hoch ist dein Grundrentenzuschlag?

Zuschlag bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten und niedrigem Durchschnittsverdienst. Live nach § 76g SGB VI — mit Einkommens-Prüfung.

Max 33-35 Jahre EP-Bereich 0,3-0,8 Freibetrag 1.375 € Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Grundrente — auf einen Blick.

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten — voller Zuschlag ab 35 Jahren.
  • EP-Schnitt 0,3-0,8 nötig — das sind 30-80 % des deutschen Durchschnitts.
  • Zuschlag bis 450 €/Mo bei optimalem Fall.
  • Einkommens-Freibetrag 1.375 € Single, 2.140 € Paar (2026).
  • Tipp: DRV prüft automatisch — du musst nichts beantragen.
★★★★★ 4,8 / 5 · 412 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Versicherungszeit + EP

Jahre Grundrentenzeit + Durchschnitts-EP/Jahr im Bereich. Beide aus DRV-Bescheid.

02

Bereichs-Check

EP-Durchschnitt 0,3-0,8? Drunter oder drüber = kein Zuschlag. Innen: Berechnung.

03

Einkommens-Prüfung

Eigene Rente + sonstige Einkünfte abzüglich Freibetrag kürzen den Zuschlag.

Ergebnis: Grundrentenzuschlag/Mo + Einkommens-Prüfung + Hinweis ob Voraussetzungen erfüllt sind.

Deine Daten

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking.

Versicherungszeit
35
050
Pflichtbeiträge + Kindererziehung + Pflege + ALG/Krankengeld. Min. 33 J., voll ab 35 J.
0,40
0,02,0
Im Bereich 0,3-0,8 (30-80 % Durchschnitt) förderfähig. Aus DRV-Verzeichnis.
Lebenssituation
Sonstige Einkünfte
1.300 €
0 €8.000 €
Brutto-Renten + Pensionen + Mieteinkünfte + Kapitalerträge. Eigene Rente einschließen.

Dein Zuschlag

Live-Berechnung Stand 2026.

Grundrentenzuschlag/Mo

79

35 Jahre · EP-Schnitt 0,40 · keine Einkommens-Anrechnung.

  • EP-Aufschlag (verdoppelt bis 0,8)+ 0,30 EP
  • Brutto-Zuschlag79 €
  • − Einkommens-Anrechnung− 0 €
  • = Auszahlung/Mo79 €
Gesamte Rente berechnen →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Langer Versicherungsverlauf mit niedrigem Lohn

    35 Jahre gearbeitet aber nie viel verdient? Genau die Zielgruppe der Grundrente.

  2. 2

    Bescheid prüfen

    DRV hat eine Berechnung geschickt? Hier nachvollziehen, was die Zahl bedeutet.

  3. 3

    Einkommen-Plus geplant

    Plant ihr eine Mieteinnahme? Prüfen, ob das den Grundrentenzuschlag kürzt.

  4. 4

    Voraussetzungen-Check

    Komme ich auf 33 Jahre? Kindererziehungs- + Pflegezeiten zählen mit — oft übersehen.

Wie wird das berechnet?

Zuschlag = (min(0,8, EP-Schnitt) − EP-Schnitt) × Jahre × 39,32 €/12. Plus: pro rata Kürzung bei 33-34 Jahren. Einkommens-Anrechnung: 60 % von Einkommen über Freibetrag (1.375 € Single / 2.140 € Paar 2026).

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zu Grundrente, Anspruch und Einkommens-Prüfung 2026.

Wer bekommt die Grundrente?
Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (= Pflichtbeiträge + Kindererziehung + Pflege + Krankengeld-Bezug). Vollständige Grundrente ab 35 Jahren. Plus: durchschnittlicher Verdienst zwischen 30 % und 80 % des deutschen Durchschnitts. Plus: Einkommen unter Freibetrag 1.375 € (Single 2026).
Wie viel Grundrente gibt es maximal?
Maximal ca. 450 € Brutto pro Monat. Die Grundrente verdoppelt deine durchschnittlichen Entgeltpunkte im Bereich 0,3-0,8 (=30-80 % des Durchschnitts), maximal aber auf 0,8 begrenzt. Bei 33 Jahren: pro rata gekürzt. Volle Höhe ab 35 Jahren Grundrentenzeit.
Wie wirkt sich anderes Einkommen aus?
Freibetrag 2026 Single: 1.375 € pro Monat. Paar: 2.140 €. Über dem Freibetrag werden 60 % angerechnet, ab 1.785 € (Single) bzw. 2.785 € (Paar) zu 100 %. Erfasst werden: gesetzliche Renten, Pensionen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Eigene Rente wird mit-gerechnet.
Bekomme ich die Grundrente automatisch?
Ja — die DRV prüft automatisch. Bei Bestandsrentner wurde die Prüfung 2021-2022 nachgeholt. Du musst nichts tun. Bei neuem Rentenantrag: Daten werden automatisch geprüft. Bei Ablehnung kommt Bescheid mit Begründung — Widerspruch innerhalb 1 Monats möglich.
Werden ALG-1-Zeiten angerechnet?
Ja — Bezugszeiten von ALG I oder Krankengeld zählen als Grundrentenzeit, sofern Beiträge gezahlt wurden (das ist bei ALG I der Fall, da Bund Beiträge zahlt). Bürgergeld (SGB II) zählt nicht, ebenso nicht freiwillige Beiträge ohne Pflichtbezug.