Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Warten auf 12 Mo. = komplett steuerfrei. Lohnt es sich abzuwarten?
Krypto-Gewinne müssen in Anlage SO eingetragen werden — bei > 1.000 € zwingend.
Bei monatlichen Käufen: FIFO-Verfahren bedeutet, jede einzelne Position hat eine separate Haltedauer.
Knapp unter 1.000 € Gewinn realisieren = komplett steuerfrei. Über 1.000 € = alles pflichtig.
So rechnen wir
Privates Veräußerungsgeschäft: § 23 EStG — Krypto-Gewinne sind sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, ergeben Einkommen nach persönlichem Tarif (§ 32a EStG).
Spekulationsfrist: § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG — 1 Jahr Haltedauer zwischen Anschaffung und Veräußerung. Bei längerer Haltung: komplett steuerfrei. Seit 2024 auch für Staking/Lending nur 1 Jahr (vorher 10 J).
Freigrenze: § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG — 1.000 € seit 2024 (vorher 600 €). Achtung: FREIGRENZE, nicht Freibetrag. Bei 1.001 € ist der ganze Gewinn pflichtig.
FIFO-Verfahren: BMF-Schreiben vom 10.5.2022 — first-in-first-out für die Bestimmung des Anschaffungs-Zeitpunkts und der Haltedauer bei mehreren Käufen einer Coin-Art.
BMF zu Krypto: BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BStBl I 2022, 668), aktualisiert 2023 — konkretisiert die steuerliche Behandlung von Krypto-Gewinnen, Staking, Mining, Airdrops, Hard Forks.
Soli + Kirche: § 4 SolZG (5,5 % der ESt), § 51a EStG (8/9 % KiSt). Werden ebenfalls auf den Krypto-Gewinn berechnet.