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Was bleibt netto vom Aktien-Gewinn?

Abgeltungsteuer 25 % + Soli + Kirchensteuer plus Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung bei Aktienfonds. Live nach § 20 EStG — Stand 2026.

Definition · Stand 2026

Aktiengewinne werden mit 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli + ggf. Kirchensteuer versteuert = effektiv 26,375 %–27,99 % (§ 32d EStG). Sparerpauschbetrag 1.000 €/Person 2026 mit Freistellungsauftrag steuerfrei. Verluste verrechenbar im Verlustverrechnungstopf, vorgetragen ins Folgejahr (§ 20 Abs. 6 EStG).

Quelle: § 20, § 32d EStG · § 43 EStG (Abgeltungssteuer-Quellenabzug)

Abgeltung 25 % Soli 5,5 % Pauschbetrag 1.000 € Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Aktien-Steuer — auf einen Blick.

  • Abgeltungsteuer 25 % + Soli + Kirche = ca. 26,4–28 % Gesamt-Last.
  • Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (2.000 € Paar) jährlich steuerfrei.
  • Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds — effektiv ca. 18,5 % Steuer.
  • Verlust-Verrechnung nur innerhalb Aktien-Verlusttopf (Einzelaktien).
  • Tipp: Freistellungsauftrag stellen — spart Erstattung über die Steuererklärung.
★★★★★ 4,9 / 5 · 678 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Gewinn + Anlagetyp

Veräußerungsgewinn eintragen + Anlagetyp (Einzelaktien oder Aktienfonds für Teilfreistellung).

02

Pauschbetrag + Status

Single 1.000 € / Paar 2.000 €. Kirchensteuer-Status für korrekten Abzug.

03

Netto-Gewinn ablesen

Live: Brutto, Pauschbetrag, Teilfreistellung, Steuer-Last, Netto-Gewinn.

Ergebnis: Netto-Gewinn nach allen Steuern + Aufschlüsselung Abgeltungsteuer, Soli, Kirche.
Dein Gewinn
0 €500.000 €
Brutto-Gewinn vor allen Abzügen.
0 €2.000 €
Aus Dividenden + Zinsen + anderen Aktien-Geschäften dieses Jahres.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor Verkauf realisieren

Was bleibt netto vom Gewinn? Lohnt der Verkauf jetzt oder warten?

2
Pauschbetrag-Strategie

Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen — Gewinn-Mitnahmen bewusst planen.

3
Steuererklärung

Prüfung der von der Bank abgeführten Steuer. Erstattung möglich?

4
Fonds vs. Einzelaktie

Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds vs. volle Besteuerung bei Einzelaktien.

So rechnen wir

Abgeltungsteuer: § 32d EStG — pauschal 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne). Erfasst von der Bank durch Quellensteuer-Abzug.

Sparer-Pauschbetrag: § 20 Abs. 9 EStG — 1.000 € Single (seit 2023, vorher 801 €), 2.000 € Ehepaare. Antrag über Freistellungsauftrag bei der Bank.

Teilfreistellung Fonds: § 20 Abs. 1 Nr. 3 + § 2 Abs. 6 InvStG — Aktienfonds (> 50 % Aktien): 30 % steuerfrei. Mischfonds: 15 %. Immobilienfonds: 60 %.

Solidaritätszuschlag: § 4 SolZG — 5,5 % der Abgeltungsteuer = 1,375 % vom Gewinn (auch bei niedrigen Einkommen, keine Soli-Befreiung im Abgeltungssystem).

Kirchensteuer: § 51a EStG — 8 % Bayern und BW, 9 % übrige Bundesländer. Wird auf die Abgeltungsteuer berechnet.

Verlust-Verrechnung: § 20 Abs. 6 EStG — Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar (eigener Verlusttopf). Sonstige Verluste mit allen Kapitalerträgen. Vortrag ins Folgejahr möglich.

Quelle: § 20 EStG · § 32d EStG · § 2 Abs. 6 InvStG · SolZG · § 51a EStG. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Aktien-Steuer 2026?
Abgeltungsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % der Steuer (= 1,375 % vom Gewinn) + ggf. Kirchensteuer 8/9 %. Gesamt ca. 26,375 % ohne Kirche bzw. 27,8–28 % mit Kirche. Vor der Steuer: Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/Jahr (2.000 € bei Ehepaaren) abziehen.
Was ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds?
Bei Aktienfonds (> 50 % Aktien) sind 30 % des Gewinns steuerfrei. Effektive Steuer also 70 % × 26,375 % = ca. 18,5 %. Bei Immobilienfonds 60 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Nur für FONDS — nicht für Einzelaktien.
Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag?
Jährlicher Freibetrag 1.000 € Single bzw. 2.000 € Ehepaar (ab 2023 erhöht). Erst nach Überschreiten fällt Steuer an. Über Freistellungsauftrag bei der Bank automatisch — sonst bei der Steuererklärung zurückgeholt. Die Vorabpauschale wird ebenfalls auf den Pauschbetrag angerechnet.
Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Ja — Verlusttöpfe nach § 20 Abs. 6 EStG: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (getrennter Verlusttopf). Sonstige Verluste mit allen Kapitalerträgen. Die Bank führt die Verlusttöpfe automatisch. Verluste übertragen sich auf das Folgejahr, wenn nicht voll verrechnet.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Jährliche pauschale Versteuerung von thesaurierenden Aktien-ETFs nach § 18 InvStG. Berechnet auf Basis des Basiszinses (Bundesbank) auf 70 % des Werts am Jahresanfang. 2026 wieder relevant (Basiszins positiv). Der Sparer-Pauschbetrag deckt Vorabpauschale + Gewinne ab.

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