Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Was bleibt netto vom Gewinn? Lohnt der Verkauf jetzt oder warten?
Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen — Gewinn-Mitnahmen bewusst planen.
Prüfung der von der Bank abgeführten Steuer. Erstattung möglich?
Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds vs. volle Besteuerung bei Einzelaktien.
So rechnen wir
Abgeltungsteuer: § 32d EStG — pauschal 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne). Erfasst von der Bank durch Quellensteuer-Abzug.
Sparer-Pauschbetrag: § 20 Abs. 9 EStG — 1.000 € Single (seit 2023, vorher 801 €), 2.000 € Ehepaare. Antrag über Freistellungsauftrag bei der Bank.
Teilfreistellung Fonds: § 20 Abs. 1 Nr. 3 + § 2 Abs. 6 InvStG — Aktienfonds (> 50 % Aktien): 30 % steuerfrei. Mischfonds: 15 %. Immobilienfonds: 60 %.
Solidaritätszuschlag: § 4 SolZG — 5,5 % der Abgeltungsteuer = 1,375 % vom Gewinn (auch bei niedrigen Einkommen, keine Soli-Befreiung im Abgeltungssystem).
Kirchensteuer: § 51a EStG — 8 % Bayern und BW, 9 % übrige Bundesländer. Wird auf die Abgeltungsteuer berechnet.
Verlust-Verrechnung: § 20 Abs. 6 EStG — Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar (eigener Verlusttopf). Sonstige Verluste mit allen Kapitalerträgen. Vortrag ins Folgejahr möglich.