Antworten zu Nebenkosten 2026.
Was zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten?
BetrKV § 2 listet 17 Posten: Grundsteuer, Wasser + Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung allgemeiner Räume, Schornsteinfeger, Sach- + Haftpflicht-Versicherung, Hausmeister, Antennen/Kabel, Maschinen-Wäsche, sonstige Betriebskosten. Heizung + Warmwasser separat (HeizkostenV).
Wie hoch sind Nebenkosten durchschnittlich?
Bundesweit ca. 2,17 € pro m² und Monat (Stand 2024 nach Mieterbund-Erhebung). Bei 70 m² also ca. 152 €/Mo. Heizung + Warmwasser sind 0,80-1,40 €/m² zusätzlich — mit Inflation 2024-2026 eher mehr. Stadt-, Region- und Wohnungstyp-abhängig.
Welche Positionen dürfen NICHT umgelegt werden?
Wartung/Reparatur (BGH), Verwaltung (Hausverwaltung-Honorar), Bankgebühren, Mitgliedsbeiträge (Haus- und Grundbesitzervereine), Mieterkommunikation. Modernisierungsumlage gehört NICHT zur Nebenkosten-Abrechnung, sondern zur Miete (§ 559 BGB).
Wie schaut die Nebenkosten-Abrechnung aus?
Pflichten: Jahres-Abrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum (§ 556 Abs. 3 BGB). Mieter hat Belegeinsicht-Recht (BGH). Bei Überschreitung der Frist kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Mieter kann Belege verlangen — Vermieter muss bereitstellen.
Wie kann ich die Vorauszahlung reduzieren?
Bei wiederholt zu hoher Vorauszahlung (Guthaben mehrere Jahre): Mieter kann Anpassung verlangen. Schriftlich an Vermieter, mit Belegen aus den letzten 2-3 Abrechnungen. Bei Ablehnung: Klage möglich. Vorauszahlung muss zur tatsächlich entstehenden Belastung in "angemessenem Verhältnis" stehen.