Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen:
Hohe Nachforderung? Plausibilitätsprüfung vor dem Mieterverein-Termin.
Realistische Erwartung der Gesamt-Wohnkosten — Kaltmiete plus Nebenkosten.
Eine zu hohe Vorauszahlung sperrt Liquidität — Anpassung verlangen mit Schätzung als Basis.
Die CO₂-Bepreisung erhöht die Heizkosten. Was kommt auf dich zu?
So rechnen wir
Formel: Nebenkosten/Mo = Wohnfläche × Summe aller Posten (€/m²). Heizung getrennt: Heizung/Mo = Wohnfläche × Heizungstyp-Wert (0,80-1,40 €/m²). Werte aus dem Mieterbund-Betriebskostenspiegel 2024 + Inflations-Näherung 2026 — eine Schätzung, kein Ersatz für die reale Abrechnung.
Umlagefähige Posten: § 2 BetrKV — 17 Posten erlaubt (Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hausmeister, Antennen/Kabel, Maschinen-Wäsche, sonstige Betriebskosten).
Heizung + Warmwasser: Heizkostenverordnung — getrennt abzurechnen, verbrauchsabhängige Verteilung mindestens 50 % (typisch 70 %), Rest nach Wohnfläche.
Abrechnungs-Pflichten: § 556 Abs. 3 BGB — jährliche Abrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum. Nach Frist: keine Nachforderung mehr (Ausschlussfrist). Belegeinsicht nach § 259 BGB.
NICHT umlegbar (BGH): Verwaltung, Reparaturen, Wartung (außer Heizungswartung), Bankgebühren, Mitgliedsbeiträge, Mieter-Kommunikation. Modernisierungsumlage gehört zur Miete (§ 559 BGB).