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KOSTENLOS & ANONYM

Sind die Nebenkosten realistisch?

Schätzung nach BetrKV § 2 mit 17 umlagefähigen Posten — nach Wohnfläche, Wohnungstyp und Heizung. Vergleich mit deiner Abrechnung zur Plausibilitätsprüfung.

17 BetrKV-Posten Ø 2,17 €/m² + Heizung 0,80-1,40 €/m² Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zu Nebenkosten — auf einen Blick.

  • Durchschnitt ca. 2,17 €/m² ohne Heizung (Mieterbund 2024 + Inflation).
  • Heizung + Warmwasser separat 0,80-1,40 €/m² je nach Energieträger.
  • 17 umlegbare Posten nach BetrKV § 2 — alles andere unzulässig.
  • 12 Monate Abrechnung — später keine Nachforderung mehr möglich.
  • Tipp: Belege bei Vermieter anfordern — 50 % der Abrechnungen enthalten Fehler (Mieterbund).
★★★★★ 4,8 / 5 · 524 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Wohnfläche + Wohnungstyp

Wohnungstyp (Etage / Erdgeschoss / Haus) bestimmt einige Posten wie Aufzug + Gartenpflege.

02

Heizungstyp

Gas / Öl / Fernwärme / Wärmepumpe — unterschiedliche Heizkosten/m².

03

Schätzung + Vergleich

Live: Aufgeteilte Nebenkosten-Schätzung + Vergleich mit deiner Vorauszahlung.

Ergebnis: Monatliche Nebenkosten-Schätzung aufgeschlüsselt nach 17 BetrKV-Posten + Heizung.

Deine Wohnung

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking.

Wohnung
75
0300
Heizung
Vergleichswert (optional)
200 €
0 €1.500 €
Aus Mietvertrag oder Nebenkosten-Abrechnung des letzten Jahres.

Schätzung

Live-Berechnung nach BetrKV § 2.

Nebenkosten gesamt/Mo

237

75 m² · Etagen-Wohnung · Gas · Vergleich mit 200 €.

  • Heizung + Warmwasser98 €
  • Wasser + Abwasser26 €
  • Müll12 €
  • Grundsteuer15 €
  • Hausreinigung + Beleuchtung12 €
  • Versicherungen (Wohngebäude)8 €
  • Hausmeister + Gartenpflege10 €
  • Aufzug + Schornsteinfeger8 €
  • Restliche Posten48 €
  • Gesamt237 €
Mieterhöhung prüfen →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Nebenkosten-Abrechnung erhalten

    Hohe Nachforderung? Plausibilitätsprüfung vor Mieterverein-Termin.

  2. 2

    Vor Mietvertragsabschluss

    Realistische Erwartung der Gesamt-Wohnkosten — Kaltmiete plus Nebenkosten.

  3. 3

    Nebenkosten-Vorauszahlung verhandeln

    Zu hohe Vorauszahlung sperrt deine Liquidität — Anpassung verlangen mit Schätzung als Basis.

  4. 4

    Steigende Energiekosten 2026

    CO2-Bepreisung erhöht Heizkosten. Was kommt auf dich zu?

Wie wird das berechnet?

Nebenkosten/Mo = Wohnfläche × (Sum aller Posten €/m²). Heizung getrennt: Heizung/Mo = Wohnfläche × Heizungstyp-Wert (0,80-1,40 €/m²). Werte aus Mieterbund-Erhebung 2024 + Inflations-Anpassung 2026.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zu Nebenkosten 2026.

Was zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten?
BetrKV § 2 listet 17 Posten: Grundsteuer, Wasser + Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung allgemeiner Räume, Schornsteinfeger, Sach- + Haftpflicht-Versicherung, Hausmeister, Antennen/Kabel, Maschinen-Wäsche, sonstige Betriebskosten. Heizung + Warmwasser separat (HeizkostenV).
Wie hoch sind Nebenkosten durchschnittlich?
Bundesweit ca. 2,17 € pro m² und Monat (Stand 2024 nach Mieterbund-Erhebung). Bei 70 m² also ca. 152 €/Mo. Heizung + Warmwasser sind 0,80-1,40 €/m² zusätzlich — mit Inflation 2024-2026 eher mehr. Stadt-, Region- und Wohnungstyp-abhängig.
Welche Positionen dürfen NICHT umgelegt werden?
Wartung/Reparatur (BGH), Verwaltung (Hausverwaltung-Honorar), Bankgebühren, Mitgliedsbeiträge (Haus- und Grundbesitzervereine), Mieterkommunikation. Modernisierungsumlage gehört NICHT zur Nebenkosten-Abrechnung, sondern zur Miete (§ 559 BGB).
Wie schaut die Nebenkosten-Abrechnung aus?
Pflichten: Jahres-Abrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum (§ 556 Abs. 3 BGB). Mieter hat Belegeinsicht-Recht (BGH). Bei Überschreitung der Frist kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern. Mieter kann Belege verlangen — Vermieter muss bereitstellen.
Wie kann ich die Vorauszahlung reduzieren?
Bei wiederholt zu hoher Vorauszahlung (Guthaben mehrere Jahre): Mieter kann Anpassung verlangen. Schriftlich an Vermieter, mit Belegen aus den letzten 2-3 Abrechnungen. Bei Ablehnung: Klage möglich. Vorauszahlung muss zur tatsächlich entstehenden Belastung in "angemessenem Verhältnis" stehen.