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Wann darfst du in Rente?

Regelaltersgrenze + alle Frührenten-Optionen für deinen Jahrgang — mit konkretem Eintrittsalter, Abschlag und nötigen Versicherungsjahren. SGB VI Stand 2026.

Regelalter 67 J. Abschlag 0,3 %/Mo 45-J.-Regel: 65 J. Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zum Renteneintrittsalter — auf einen Blick.

  • Regelaltersgrenze 67 J. für Jahrgang 1964 und jünger.
  • 45 Beitragsjahre = abschlagsfreie Rente mit 65 J. (Jahrgang ab 1964).
  • 35 Beitragsjahre = Frührente ab 63 J. mit Abschlag 0,3 %/Monat (max. 14,4 %).
  • Schwerbehindert (GdB 50+): 2 Jahre früher abschlagsfrei.
  • Tipp: Jeder Monat früher kostet dauerhaft 0,3 % Rente — prüfe längst die Lebenserwartung-Rechnung.
★★★★★ 4,9 / 5 · 712 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Geburtsjahr wählen

Slider auf deinen Jahrgang. Die Stufentabelle nach SGB VI rechnet automatisch dein Regelalter.

02

Besondere Lage?

Schwerbehinderung, 35 oder 45 Beitragsjahre — das öffnet zusätzliche Eintrittsoptionen.

03

Optionen vergleichen

Live alle anwendbaren Renten-Varianten mit Eintrittsalter, Abschlag und gesetzlicher Grundlage.

Ergebnis: Regelaltersgrenze plus alle für dich möglichen Renten-Varianten mit konkretem Eintrittsalter.

Deine Daten

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking.

Geburtsjahr
1975
19402010
Versicherungsjahre
40
055
Pflichtbeiträge + freiwillige Beiträge + Kindererziehung + Pflege + ALG/Krankengeld.
Besondere Voraussetzungen

Deine Optionen

Live-Lookup nach SGB VI Stand 2026.

Regelaltersgrenze

67 J.

Jahrgang 1975 · 40 Beitragsjahre.

Renten-Höhe abschätzen →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Vorbereitung Renten-Antrag

    Wann genau darfst du gehen? Realistische Erwartung statt Wikipedia-Näherung.

  2. 2

    45-Jahre-Prüfung

    Reichen deine Beitragsjahre für die abschlagsfreie 65-J.-Rente? Slider auf 45+ ziehen.

  3. 3

    Frührente abwägen

    Wie hoch ist der Abschlag bei 2 Jahren früher? 0,3 %/Monat × 24 = 7,2 % dauerhaft.

  4. 4

    Schwerbehinderten-Rente prüfen

    GdB 50+? 2 Jahre früher abschlagsfrei — bei später Anerkennung lohnt Rückwirkung.

Wie wird das berechnet?

Regelalter = Lookup(Jahrgang) nach § 35 SGB VI + Anlage 19. Jahrgang 1947-58: 65 J. + (J-1946) Monate. Jahrgang 1959-63: 66 J. + (J-1958)×2 Monate. Jahrgang ab 1964: 67 J. Abschlag-Frührente: 0,3 %/Mo vorzeitig, max. 14,4 %.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zu Renteneintrittsalter, Abschlägen und besonderen Renten 2026.

Wann darf ich 2026 in Rente?
Standard ist die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI. Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre. Jahrgang 1947-1963: schrittweise von 65 auf 67. Schwerbehinderte 2 Jahre früher abschlagsfrei. Mit 45 Beitragsjahren: abschlagsfrei mit 65 (Jahrgang 1964+). Mit 35 Beitragsjahren: ab 63 mit Abschlag 0,3 %/Monat.
Was ist die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren?
Besonders langjährig Versicherte mit 45 Wartejahren (Pflichtbeiträge + Kindererziehungszeiten + Pflege + Bezugszeiten ALG/Krankengeld) können laut § 38 SGB VI ohne Abschlag früher in Rente: Jahrgang ab 1964 mit 65 Jahren, Jahrgang 1953-1963 schrittweise von 63 auf 65.
Wie hoch ist der Abschlag bei Frührente?
Pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 % Abschlag, lebenslang. Beispiel: 3 Jahre früher = 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % Abschlag. Maximal 14,4 % (48 Monate). Vorgezogene Altersrente (35 J. versichert): ab 63 J. mit Abschlag möglich.
Was zählt als Versicherungsjahr?
Für die 35-Jahre-Grenze: Pflichtbeiträge + freiwillige Beiträge + Kindererziehung + Pflege + Bezug ALG/Krankengeld + Schulausbildung (begrenzt). Für die 45-Jahre-Grenze gelten strengere Regeln: nur Pflichtbeiträge + Kindererziehung + Pflege + ALG/Krankengeld (NICHT freiwillige Beiträge, NICHT Schul-/Studienzeit).
Kann ich nach der Rente weiterarbeiten?
Ja — seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze weggefallen für Altersrenten. Du kannst unbegrenzt Brutto dazuverdienen ohne Renten-Kürzung. Für Erwerbsminderungsrenten gilt das nicht. Achte auf erhöhte Steuerlast durch Progressionseffekt.