Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Ohne gesetzliche Rente: Rürup ist der steuerlich geförderte Weg fürs Alter.
Einmalzahlung vor dem 31.12., um die Steuerlast des Jahres gezielt zu senken.
Hoher Grenzsteuersatz = hoher Vorteil. Der Staat übernimmt fast die Hälfte des Beitrags.
Prüfen, welcher geförderte Weg zur eigenen Situation besser passt.
So rechnen wir
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b in Verbindung mit Abs. 3 EStG — Beiträge zu einer Basisrente (Rürup) gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, bis zum Höchstbetrag.
Höchstbetrag 2026: 30.826 € für Ledige, 61.652 € für zusammenveranlagte Ehepaare/Lebenspartner. Beiträge darüber hinaus bringen keinen weiteren Sonderausgabenabzug.
Steuervorteil: Der abziehbare Beitrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Ersparnis entspricht dem abziehbaren Betrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Dein effektiver Aufwand ist der Beitrag abzüglich dieser Ersparnis.
Wichtig für Arbeitnehmer: Bei gesetzlich Rentenversicherten wird der Höchstbetrag rechnerisch um die (steuerfreien) Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung gekürzt — der zusätzlich abziehbare Rürup-Spielraum ist dann kleiner. Dieser Rechner unterstellt die volle Abziehbarkeit und passt damit vor allem für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung.
Auszahlphase: Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert (für Rentenbeginn ab 2058 zu 100 %). Weil der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, bleibt häufig ein Nettovorteil — den dieser Rechner (Ansparphase) nicht mitrechnet.