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KOSTENLOS & ANONYM

Verpflegungspauschale Inland.

14 € bei 8h+, 28 € bei 24h Abwesenheit nach § 9 Abs. 4a EStG. Inkl. 3-Monatsfrist + AG-Mahlzeit-Abzug + Steuerersparnis pro Jahr.

§ 9 Abs. 4a EStG 14 € / 28 € 3-Mo-Frist Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Verpflegungspauschale § 9 Abs. 4a EStG in 5 Punkten.

  • 14 €: ab 8h Abwesenheit + An-/Abreisetage.
  • 28 €: ganze Tage (24h Abwesenheit von zu Hause).
  • 3-Monatsfrist: dieselbe Stelle nur 3 Monate.
  • AG-Verpflegung: −5,60 € Frühstück / −11,20 € je M/A.
  • Pauschbetrag-Hebel: erst über 1.230 € WK wirkt.
★★★★★ 4,9 / 5 · 692 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Tagesart zählen

Volle Tage (24h), An-/Abreisetage, Eintages-Reisen (8h+) — alle separat.

02

AG-Verpflegung

Frühstück / Mittag / Abend vom AG gestellt? Kürzt automatisch.

03

Ersparnis sehen

Live: Werbungskosten-Wert + tatsächliche Steuer-Rückerstattung.

Ergebnis: Werbungskosten-Betrag + Steuer-Rückerstattung bei deinem Grenzsteuersatz.

Deine Reisetage

Alles bleibt im Browser.

Volle Reisetage (24h)
20
0250
× 28 € pro Tag. Komplette Auswertstage zwischen An- und Abreisetag.
An-/Abreisetage
20
0200
× 14 € je Tag. Pro Reise typisch 2 Tage (An + Ab).
Eintages-Reisen (8–24h)
30
0250
× 14 € je Tag. Außendienst über 8h ohne Hotel.
AG-Verpflegung

Kürzung gilt für alle Reisetage. Selbst gekaufte Mahlzeiten zählen NICHT.

Grenzsteuersatz

Dein Pauschbetrag

Live nach § 9 Abs. 4a EStG.

Steuerersparnis/Jahr

355

70 Reisetage · absetzbar über Pauschbetrag.

  • Volle Tage (× 28 €)560 €
  • An-/Abreise (× 14 €)280 €
  • Eintages (× 14 €)420 €
  • − AG-Verpflegung0 €
  • = Pauschbetrag brutto1.260 €
  • Pauschbetrag-Cap (1.230 €)1.230 €
  • Über Pauschbetrag30 €
  • × Steuersatz10 €
Homeoffice + Reise kombinieren →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret lohnt:

  1. 1

    Außendienst + Vertrieb

    Viele Eintages-Reisen 8h+ — oft komplett übersehen oder unterschrieben.

  2. 2

    Mehrtägige Projekt-Reisen

    3-Monatsfrist nicht aus den Augen verlieren — danach kein Verpflegungsmehraufwand mehr.

  3. 3

    Steuererklärung-Vorbereitung

    Vor April: realistische Rückerstattung abschätzen — lohnt der Aufwand?

  4. 4

    Job-Wechsel-Vergleich

    Neuer Job mit mehr Reisen: realer Steuer-Effekt netto.

Wie wird das berechnet?

Brutto = (Volle × 28) + (An/Ab × 14) + (Eintages × 14). Kürzung = AG-Verpflegung × Reisetage gesamt. Pauschbetrag = max(0, Brutto − Kürzung). Ersparnis = max(0, Pauschbetrag + andere WK − 1.230 €) × Steuersatz.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zum Verpflegungsmehraufwand 2026.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
§ 9 Abs. 4a EStG (Inland): 14 € pro Tag bei 8–24h Abwesenheit (Eintages-Dienstreise). 14 € für An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. 28 € für volle Reisetage (24h Abwesenheit). Sätze sind seit 2020 stabil. Auslandsreisen haben länderspezifische, meist höhere Pauschalen (BMF-Tabelle).
Was ist die 3-Monatsfrist?
§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG: An derselben Einsatzstelle können die Pauschalen nur 3 Monate lang abgesetzt werden. Danach gilt der Ort als 'erste Tätigkeitsstätte' und der Verpflegungsmehraufwand entfällt. Unterbrechung ≥ 4 Wochen setzt die Frist neu in Gang (z.B. nach Urlaub oder Krankheit).
Was wird vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen?
§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG: Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten kostenlos oder verbilligt stellt — Frühstück: −5,60 € (= 20 % von 28 €), Mittag/Abend: je −11,20 € (= 40 %). Bei Vollverpflegung also −28 €/Tag = kompletter Abzug der 24h-Pauschale. Wichtig: Selbst gekaufte Mahlzeiten zählen NICHT.
Wie viel Steuer spart der Verpflegungsmehraufwand?
Wirkung wie Werbungskosten. Bei 50 vollen Reisetagen × 28 € = 1.400 € absetzbar. Bei Grenzsteuersatz 32 %: 448 € Steuerersparnis pro Jahr. Achtung: Werbungskostenpauschbetrag 1.230 € muss erst überschritten werden — sonst wirkt sich gar nichts aus.
Wie weise ich die Pauschalen in der Steuererklärung aus?
Eintragung in Anlage N, Zeile 50–54. Belegpflicht eher gering: Eigene Aufzeichnungen reichen, wenn schlüssig. Praxis: Reisekostenabrechnungen vom Arbeitgeber als Nachweis, oder Reisekalender mit Ort/Datum/Dauer. Bei Auslandsreisen: BMF-Sätze des jeweiligen Landes verwenden, länderspezifisch erhöht.
Was ist mit selbständig Arbeitenden?
Identische Regelung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG). Gleiche Pauschalen (14 €/28 €), gleiche 3-Monatsfrist. Vorteil: Kein Werbungskostenpauschbetrag-Effekt — volle Wirkung ab dem ersten Euro. Bei Eigentümer-Geschäftsführer (GmbH): kann beides geltend machen (Lohn-WK + GmbH-BA).