Zum Inhalt springen
Geld-CheckNº 03 · 19. Oktober 2026

SCHUFA-Kreditkompass 2026: mehr Zahlungsstörungen — und was du jetzt tun kannst

Die SCHUFA meldet für 2025 mehr Menschen mit Zahlungsstörungen — zugleich aber keine „Pleitewelle". Dazu: höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener ab 2027, eine fragwürdige Kündigung des Energieanbieters grüüün, ein Fernwärme-Urteil gegen E.ON und der Stand der Steuerreform im Bundestag. Mr. Schuldenfrei erklärt die fünf wichtigsten Geld-Nachrichten — und ob du handeln musst.

Stand: 19. Oktober 2026 6 min Lesezeit 6 Quellen Keine Rechts- oder Steuerberatung Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft

Die fünf Themen in 30 Sekunden

Alles Wichtige auf einen Blick

  • SCHUFA: Der Kreditkompass 2026 meldet einen Anstieg der Menschen mit Zahlungsstörungen von 7,9 % auf 8,1 %. Die SCHUFA spricht trotzdem von keiner „Verschuldungskrise". Wichtig sind Frühwarnsignale und die kostenlose Schuldnerberatung.
  • Sozialbeiträge: Das Kabinett hat die Rechengrößen 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen — Gutverdiener zahlen ab 2027 mehr. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • Energie: Der Anbieter grüüün kündigt Verträge zum 31.10.2026. Die Verbraucherzentrale Berlin bezweifelt die Gründe und rät, schriftlich zu widersprechen — nicht einfach hinnehmen.
  • Fernwärme: Das OLG Hamm erklärt in einer Sammelklage des vzbv Preisklauseln von E.ON in drei Versorgungsgebieten für unwirksam (nicht rechtskräftig).
  • Steuern: Die Einkommensteuerreform 2027 liegt nach der ersten Lesung im Finanzausschuss. Beschlossen ist nichts — du kannst dein Netto-Plus aber schon durchrechnen.

Hauptthema: SCHUFA-Kreditkompass 2026 — mehr Zahlungsstörungen, aber keine Panik

Die SCHUFA hat ihren Risiko- und Kreditkompass 2026 vorgelegt. Die zentrale Zahl: Der Anteil der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Zahlungsstörungen ist 2025 auf 8,1 % gestiegen, nach 7,9 % im Jahr davor. Grundlage sind archivierte SCHUFA-Daten zu rund 69 Millionen Menschen mit Stand Ende 2025. Als „Zahlungsstörung" zählt dabei nicht jede verspätete Rechnung, sondern ein verfestigter Rückstand, der nach Mahnungen bei der Auskunftei registriert wird. Die Zahl der Menschen, die erstmals in eine solche Lage geraten, stieg laut SCHUFA um rund 12 %.

Auch die Privatinsolvenzen legten zu: um 8,3 % auf rund 88.000 Anträge. Zur Einordnung: Das liegt weiterhin deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2006 bis 2012, als es jeweils mehr als 100.000 Anträge gab. SCHUFA-Vorständin Tanja Birkholz sagte dazu, von einer „Pleitewelle der Deutschen" könne keine Rede sein; als Ursachen nennt die SCHUFA die hohen Lebenshaltungskosten und die schwache Konjunktur. Eine weitere Zahl aus den Berichten: Der Anteil nicht vertragsgemäß bedienter Ratenkredite stieg leicht von 2,9 % auf 3,0 % — diese Angabe stammt aus nur einer Quelle und ließ sich nicht gegen die Originalstudie prüfen.

Was heißt das für dich? Zahlen über „die Deutschen" sagen über deine Lage wenig aus — wichtig ist, deine eigenen Frühwarnsignale ernst zu nehmen: Du nutzt den Dispo dauerhaft aus, schiebst Rechnungen vor dir her, zahlst nur noch Mindestraten oder nimmst einen Kredit auf, um einen anderen zu bedienen. Genau dann lohnt der frühe Griff zur Hilfe. Die Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentralen) ist in der Regel kostenlos; seriöse Beratung verlangt kein Geld vorab. Reicht dein Einkommen für die laufenden Raten grundsätzlich, aber die Zinsen fressen dich auf, kann eine Umschuldung teure Dispo- oder Kreditkarten-Schulden zu einem günstigeren Ratenkredit bündeln — rechne das vorher durch, statt dich auf Versprechen zu verlassen.

Und ganz praktisch: Wird es eng, schützt dich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor dem Zugriff auf das Existenzminimum — das richtest du bei deiner Bank ein, sie muss das tun. Wie ein P-Konto funktioniert und welche Freibeträge gelten, steht in unserem Schulden-Hub. Wichtig bleibt: Ein neuer Kredit löst kein Schuldenproblem, er verschiebt es nur. Prüfe zuerst die günstigeren Wege.

Das bedeutet es für dichDaten für 2025 · aktuell veröffentlicht
Wen betrifft es?
Alle, deren Budget durch hohe Lebenshaltungskosten knapp ist — besonders bei mehreren laufenden Krediten oder dauerhaftem Dispo.
Gilt es schon?
Es ist ein Bericht über das Jahr 2025, kein Gesetz. Er beschreibt eine Entwicklung, löst aber keine Pflicht aus.
Was ändert sich konkret?
Für dich nichts automatisch. Der Bericht ist ein Anlass, die eigenen Frühwarnsignale zu prüfen.
Musst du handeln?
Nur, wenn die Warnsignale auf dich zutreffen: dann früh zur kostenlosen Schuldnerberatung, Umschuldung prüfen, bei Pfändungsgefahr P-Konto einrichten.
Welche Frist gilt?
Keine. Je früher du bei Problemen gegensteuerst, desto mehr Spielraum bleibt.
Tibor BauerMr. Schuldenfrei sagtTibor Bauer
Eine steigende Quote ist ein Warnschild, kein Urteil über dich. Die wichtigste Zahl ist nicht die 8,1 Prozent, sondern dein eigener Kontostand am Monatsende. Wenn du mehrere Kredite jonglierst, hol dir früh die kostenlose Schuldnerberatung — und nimm nie einen neuen Kredit, nur um einen alten zu bedienen.
Persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Vier Meldungen in Kürze

Sozialabgaben

Rechengrößen 2027: Gutverdiener zahlen mehr Sozialbeiträge

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von 8.450 € auf 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr), die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat. In der Krankenversicherung steckt dieses Mal eine zusätzliche Anhebung um 300 €, die auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückgeht. Auch die Versicherungspflichtgrenze (ab der man in die private Krankenversicherung wechseln kann) steigt von 77.400 € auf 84.150 € im Jahr. Praktisch heißt das: Wer über den bisherigen Grenzen verdient, zahlt 2027 auf einen größeren Teil des Gehalts Beiträge — das Netto kann trotz Steuerreform sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen; das gilt als Formsache und ist für den 20. November 2026 vorgesehen. Verbindlich wird die Verordnung erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Das bedeutet es für dichKabinett beschlossen · Bundesrat ausstehend
Wen?
Beschäftigte mit Gehalt oberhalb der bisherigen Grenzen (rund 5.800 €/Monat) — vor allem Gutverdiener.
Gilt schon?
Nein. Kabinettsbeschluss vom 7.10.2026; Bundesrat voraussichtlich am 20.11.2026, gilt ab 1.1.2027.
Was ändert sich?
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen — ein größerer Teil des Gehalts wird beitragspflichtig.
Handeln?
Nichts überstürzen. Wer betroffen ist, sollte sein Netto 2027 vorher durchrechnen.
Frist?
Keine für dich. Die Werte greifen ab Januar 2027.
Energie & Verbraucherrechte

grüüün kündigt zum 31.10.: Die Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

Der Energieanbieter grüüün kündigt laufende Verträge zum 31. Oktober 2026. Die Verbraucherzentrale Berlin hat am 15. Oktober 2026 „erhebliche Zweifel" geäußert, ob die vom Anbieter genannten Gründe eine solche vorzeitige Beendigung überhaupt tragen, und verweist auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu ähnlichen Fällen. Der Rat: die Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern schriftlich widersprechen und sich nicht unter Zeitdruck zu einem teuren Ersatztarif drängen lassen. Wichtig für die Praxis: Fällst du aus einem Vertrag, rutschst du zunächst in die Ersatzversorgung deines Grundversorgers — dort ist Strom oder Gas oft teurer. Ein in Ruhe gewählter neuer Tarif ist meist günstiger.

Das bedeutet es für dichLäuft · aktuell
Wen?
Kundinnen und Kunden von grüüün, die eine Kündigung zum 31.10.2026 erhalten haben.
Gilt schon?
Die Kündigungen laufen. Ob sie wirksam sind, ist umstritten — die Verbraucherzentrale bezweifelt die Gründe.
Was ändert sich?
Ohne eigenen Wechsel landest du in der teureren Ersatzversorgung des Grundversorgers.
Handeln?
Kündigung prüfen, schriftlich widersprechen, parallel in Ruhe einen neuen Tarif vergleichen — nicht hetzen lassen.
Frist?
Zum 31.10.2026. Kümmere dich rechtzeitig vorher um einen Ersatztarif, damit keine Lücke entsteht.
Fernwärme & Verbraucherrechte

OLG Hamm: E.ON-Fernwärmepreise in drei Gebieten unwirksam

In einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass Preisklauseln von E.ON für Fernwärme in drei Versorgungsgebieten unwirksam sind. Hintergrund sind Preisanpassungen, die sich nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht nachvollziehbar aus dem Vertrag ergaben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; beide Seiten können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Für Betroffene heißt das: abwarten, aber Unterlagen sichern. Erst mit Rechtskraft steht fest, ob und in welcher Höhe zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.

Das bedeutet es für dichUrteil · noch nicht rechtskräftig
Wen?
E.ON-Fernwärmekunden in den betroffenen Versorgungsgebieten, die Preiserhöhungen gezahlt haben.
Gilt schon?
Nein. OLG-Hamm-Urteil, Revision zum BGH möglich — es ist noch nicht rechtskräftig.
Was ändert sich?
Bei Rechtskraft könnten betroffene Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückfordern; ob und wann, ist offen.
Handeln?
Jahresabrechnungen und Preisschreiben aufbewahren und das Verfahren über die Verbraucherzentrale verfolgen.
Frist?
Für dich derzeit keine. Entscheidend wird der Zeitpunkt der Rechtskraft.
Steuern

Steuerreform 2027: Jetzt berät der Finanzausschuss

Die Einkommensteuerreform 2027 (Regierungsentwurf, Bundestags-Drucksache 21/8235) ist nach der ersten Lesung am 8. Oktober 2026 an die Ausschüsse überwiesen worden, federführend ist der Finanzausschuss. Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag (12.564 € 2027, 12.900 € 2028), ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.430 €) und mehr Kindergeld (267 € ab Januar 2027, 272 € ab 2028). Gegenfinanziert werden soll das unter anderem über einen höheren Reichensteuersatz. Beschlossen ist nichts — ein Zeitplan für die weitere Beratung liegt nicht vor. Du kannst aber schon jetzt ausrechnen, was die Reform für dein Netto bedeutet, und dabei den Effekt der höheren Sozialbeiträge aus Meldung 1 gleich mitdenken.

Das bedeutet es für dichGeplant · noch nicht beschlossen
Wen?
Alle Steuerpflichtigen; spürbar vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern.
Gilt schon?
Nein. Erste Lesung erfolgt, Ausschussberatung läuft. Inkrafttreten geplant ab 1.1.2027.
Was ändert sich?
Höhere Freibeträge und höheres Kindergeld — bei Gutverdienern teils aufgezehrt durch höhere Sozialbeiträge.
Handeln?
Jetzt nichts. Aber durchrechnen lohnt, besonders im Zusammenspiel mit den Rechengrößen 2027.
Frist?
Keine für dich; es kommt auf die Beratung im Parlament an.
Termin im Blick
20. November 2026

An diesem Tag soll der Bundesrat den Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 zustimmen — danach stehen die neuen Beitragsbemessungsgrenzen fest. Verbindlich werden sie mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die nächste Ausgabe des Geld-Checks erscheint Anfang November 2026.

Tibor BauerMr. Schuldenfrei sagtTibor Bauer
Zwei Dinge diese Ausgabe: Wenn du mehrere Raten gleichzeitig stemmst, warte nicht auf die große Krise — hol dir die kostenlose Beratung und prüfe eine Umschuldung. Und lass dir von einer Energie-Kündigung keine Angst machen: erst widersprechen, dann in Ruhe wechseln. Nie unter Zeitdruck unterschreiben.
Persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.

Quellen

Stand 19.10.2026 · Korrekturen: keine

  1. dpa/inFranken: „Schufa: Mehr Verbraucher rutschen in Zahlungsschwierigkeiten" — SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2026: Anteil mit Zahlungsstörungen 2025 bei 8,1 % (Vorjahr 7,9 %), Datenbasis rund 69 Mio. Verbraucher, erstmalige Störungen +12 %, Privatinsolvenzen +8,3 % auf rund 88.000; Einordnung von Tanja Birkholz.
  2. Retail-News: „SCHUFA Kreditkompass 2026 — Zahlungsstörungen" — u. a. Anteil nicht vertragsgemäß bedienter Ratenkredite 2,9 % → 3,0 % (Einzelquelle, nicht gegen die Originalstudie geprüft).
  3. Bundesregierung: „Beitragsbemessungsgrenzen 2027 — im Kabinett beschlossen" (07.10.2026): RV/ALV 8.450 € → 8.850 €/Monat, KV/PV 5.812,50 € → 6.375 €/Monat (inkl. +300 € aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), Versicherungspflichtgrenze 77.400 € → 84.150 €/Jahr; Bundesrat-Zustimmung ausstehend (vorgesehen 20.11.2026).
  4. Verbraucherzentrale Berlin (Meldung vom 15.10.2026): „erhebliche Zweifel" an den Kündigungsgründen des Energieanbieters grüüün zum 31.10.2026; Empfehlung, schriftlich zu widersprechen; Verweis auf OLG-Rechtsprechung.
  5. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Sammelklage gegen E.ON-Fernwärme — OLG Hamm erklärt Preisklauseln in drei Versorgungsgebieten für unwirksam; nicht rechtskräftig, Revision zum BGH möglich.
  6. Deutscher Bundestag, Textarchiv zur ersten Lesung am 08.10.2026: Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Drucksache 21/8235); Regierungsentwurf, Überweisung an den Finanzausschuss, noch nicht beschlossen.

Reform-Werte sind geplant und noch nicht beschlossen; Urteile sind, soweit vermerkt, nicht rechtskräftig. Dieser Beitrag informiert und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ändert sich die Sachlage, aktualisieren wir diese Ausgabe mit Korrekturvermerk. „Mr. Schuldenfrei" ist Tibor Bauer, Finanzaufklärer für Schulden- und SCHUFA-Themen und Autor von „101 Fragen zur Schufa" (Gabal Verlag, 2026). Die Ausgaben entstehen in Zusammenarbeit mit der FLORIN+-Redaktion, werden mit Primärquellen belegt, mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft — mehr dazu auf der Geld-Check-Übersicht.

Passende Rechner & Checks

Dauerhaft weiterlesen

HinweisKreditaufnahme kostet Geld.