Antworten zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2026.
Wer hat 2026 Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung nach SGB XII bekommen: (1) Menschen ab Regelaltersrente (67 J. ab Jahrgang 1964), wenn die Rente nicht reicht. (2) Erwerbsgeminderte unter 65 mit vollständiger Erwerbsminderung (unter 3 Std. arbeitsfähig). Wichtig: Vermögensschonbetrag 10.000 € Single, +500 € pro weiterer Person im HH.
Wie hoch ist Grundsicherung 2026?
Regelbedarf identisch zu Bürgergeld: 563 € Stufe 1 (Single). Plus angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) je nach Stadt. Gesamt-Anspruch typisch 900-1.200 €/Mo. Davon werden Renten und sonstige Einkommen angerechnet — Freibetrag 100 € Pauschale + Staffel.
Müssen meine Kinder zahlen?
NEIN — seit Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 gilt: Unterhaltsrückgriff auf Kinder nur, wenn Kind selbst mehr als 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen verdient. Bei niedrigerem Einkommen erfolgt kein Rückgriff. Das ist der wichtigste Unterschied zur klassischen Sozialhilfe und die größte Schwellen-Hemmung wurde damit abgebaut.
Bürgergeld vs. Grundsicherung — was ist der Unterschied?
Bürgergeld (SGB II) ist für Erwerbsfähige 15-67 J. (mindestens 3 Std/Tag arbeitsfähig). Grundsicherung (SGB XII Kap. 4) ist für Ruheständler ab Regelaltersrente und vollständig Erwerbsgeminderte unter 65. Sätze sind identisch (Regelbedarf 563 €), aber Grundsicherung hat keinen Erwerbstätigen-Freibetrag und keine Mitwirkungspflichten.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Sozialamt deiner Stadt/Gemeinde, nicht beim Jobcenter. Sozialverband VdK und Diakonie/Caritas helfen kostenlos beim Antrag. Bei Erwerbsminderung muss vorher die Rentenversicherung volle Erwerbsminderung feststellen. Wichtige Unterlagen: Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.