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SGB XII Kap. 4 · Grundsicherung 2026

Wie viel Grundsicherung steht dir 2026 zu?

Für Ruheständler ab Regelaltersrente und vollständig Erwerbsgeminderte: Regelbedarf 563 € + angemessene Wohnkosten minus Rente und sonstiges Einkommen. Mit dem entscheidenden Vorteil: kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder unter 100.000 € Brutto.

Regelbedarf 563 € Schonbetrag 10.000 € Kein Rückgriff < 100k Stand 2026
○ 30 SEK.

Das Wesentliche

Die wichtigsten Fakten zur Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung — auf einen Blick.

  • Für Ruheständler ab Regelaltersrente und vollständig Erwerbsgeminderte unter 65.
  • Regelbedarf 563 € Single — identisch zum Bürgergeld — plus angemessene Wohnkosten.
  • Vermögens-Schonbetrag 10.000 € Single, +500 € pro weiterer Person. Eigenheim zählt nicht.
  • Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder unter 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen.
  • Tipp: Antrag beim Sozialamt der Stadt — nicht beim Jobcenter. VdK/Diakonie helfen kostenlos.
★★★★★ 4,9 / 5 · 396 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Lebenssituation wählen

Ruheständler oder erwerbsgemindert — und ob du allein lebst oder als Paar. Der Regelbedarf richtet sich nach Haushaltsgröße.

02

Miete + Heizung

Kosten der Unterkunft (KdU) werden angemessen voll übernommen. Bei deutlicher Überschreitung greift Mietobergrenze.

03

Rente anrechnen

Brutto-Rente + sonstiges Einkommen werden mit Freibetrag-Staffel gegen den Bedarf gerechnet. Vermögen ab 10k schadet.

Ergebnis: Auszahlung/Mo — plus Breakdown aus Regelbedarf, KdU und Einkommens-Anrechnung.

Deine Situation

Alles bleibt im Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking.

Lebenssituation
Wohnkosten (KdU)
Einkommen
Inkl. Witwen-/Witwerrente. Geringe Rente = höchster Anspruch.
Mieteinnahmen, Privatrenten, Unterhalt.
Vermögen
Schonbetrag 2026: 10.000 € Single, +500 € pro weiterer Person. Eigenheim zählt nicht.

Dein Anspruch

Live-Berechnung nach SGB XII Stand 2026.

Voraussichtliche Grundsicherung

285€/Mo

Single · Rentner · 900 € Rente.

  • Regelbedarf563 €
  • + Wohnkosten (KdU)510 €
  • − Einkommens-Anrechnung− 788 €
  • = Auszahlung285 €
Rentenlücke prüfen →

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

  1. 1

    Rente reicht nicht zum Leben

    Niedrige gesetzliche Rente + hohe Wohnkosten? Prüfen, ob Grundsicherung den Bedarf deckt.

  2. 2

    Vor Antrag: Anspruch klar machen

    Sozialamt-Termin vorbereiten. Realistische Erwartung statt Roulette mit dem Sachbearbeiter.

  3. 3

    Erwerbsminderung in Prüfung

    RV stellt volle EM fest? Grundsicherung als Ergänzung zur EM-Rente kalkulieren.

  4. 4

    Eltern unterstützen

    Eltern haben wenig Rente. Du selbst < 100k Brutto? Keine Unterhaltspflicht — Grundsicherung greift.

Wie wird das berechnet?

Auszahlung = Regelbedarf + KdU − (Einkommen − Freibetrag). Regelbedarf 563 € Single bzw. 506 € pro Person bei Paar. Freibetrag auf Renten: 100 € Pauschale + 10 % Staffel.

So rechnen wir

Alle Werte folgen offiziellen Quellen. Stand 2026.

Berechnung läuft 100 % in deinem Browser. Keine Eingaben an unsere Server.

Häufige Fragen

Antworten zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2026.

Wer hat 2026 Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung nach SGB XII bekommen: (1) Menschen ab Regelaltersrente (67 J. ab Jahrgang 1964), wenn die Rente nicht reicht. (2) Erwerbsgeminderte unter 65 mit vollständiger Erwerbsminderung (unter 3 Std. arbeitsfähig). Wichtig: Vermögensschonbetrag 10.000 € Single, +500 € pro weiterer Person im HH.
Wie hoch ist Grundsicherung 2026?
Regelbedarf identisch zu Bürgergeld: 563 € Stufe 1 (Single). Plus angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) je nach Stadt. Gesamt-Anspruch typisch 900-1.200 €/Mo. Davon werden Renten und sonstige Einkommen angerechnet — Freibetrag 100 € Pauschale + Staffel.
Müssen meine Kinder zahlen?
NEIN — seit Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 gilt: Unterhaltsrückgriff auf Kinder nur, wenn Kind selbst mehr als 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen verdient. Bei niedrigerem Einkommen erfolgt kein Rückgriff. Das ist der wichtigste Unterschied zur klassischen Sozialhilfe und die größte Schwellen-Hemmung wurde damit abgebaut.
Bürgergeld vs. Grundsicherung — was ist der Unterschied?
Bürgergeld (SGB II) ist für Erwerbsfähige 15-67 J. (mindestens 3 Std/Tag arbeitsfähig). Grundsicherung (SGB XII Kap. 4) ist für Ruheständler ab Regelaltersrente und vollständig Erwerbsgeminderte unter 65. Sätze sind identisch (Regelbedarf 563 €), aber Grundsicherung hat keinen Erwerbstätigen-Freibetrag und keine Mitwirkungspflichten.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim Sozialamt deiner Stadt/Gemeinde, nicht beim Jobcenter. Sozialverband VdK und Diakonie/Caritas helfen kostenlos beim Antrag. Bei Erwerbsminderung muss vorher die Rentenversicherung volle Erwerbsminderung feststellen. Wichtige Unterlagen: Rentenbescheid, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate.