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Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerker absetzen

§ 35a EStG schenkt dir 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer — für Putzhilfe, Garten, Pflege und Handwerker. Der Rechner zeigt, wie viel du 2026 zurückholst, inklusive der Höchstbeträge.

Dienstleistungen bis 4.000 € Handwerker bis 1.200 € direkt von der Steuer Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Wie §35a deine Steuer senkt — auf einen Blick.

  • 20 % der Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur vom Einkommen).
  • Dienstleistungen: max 4.000 €/Jahr (Putzhilfe, Garten, Winterdienst, Pflege).
  • Handwerker: max 1.200 €/Jahr (Renovierung, Reparatur, Wartung).
  • Haushalts-Minijob: max 510 €/Jahr — zusammen bis 5.710 €.
  • Nur mit Rechnung & Überweisung — Material und Barzahlung zählen nicht.
★★★★★ 4,9 / 5 · 512 Bewertungen

So funktioniert der Rechner

01

Arbeitskosten eintragen

Aus deinen Rechnungen: nur der Lohn-/Arbeitsanteil, getrennt nach Kategorie.

02

Höchstbeträge automatisch

Der Rechner deckelt jede Kategorie auf ihren Maximalbetrag — du siehst, wo noch Luft ist.

03

Ersparnis live

20 % je Kategorie ergeben die gesamte Steuerermäßigung, die direkt von deiner Steuer abgeht.

Ergebnis: deine §35a-Steuerermäßigung pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Kategorie.
Deine Arbeitskosten
0 €20.000 €
Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege- und Betreuungsleistungen. 20 % → max 4.000 €.
0 €8.000 €
Renovierung, Reparatur, Wartung — nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. 20 % → max 1.200 €.
0 €3.000 €
Geringfügige Beschäftigung im eigenen Haushalt (Minijob-Zentrale). 20 % → max 510 €.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Vor der Steuererklärung

Rechnungen des Jahres sammeln und sehen, wie viel §35a dir direkt zurückholt.

2
Renovierung planen

Handwerker-Deckel bei 6.000 € Arbeitslohn — größere Projekte auf zwei Jahre splitten.

3
Nebenkostenabrechnung

Auch Mieter: haushaltsnahe Anteile aus der Betriebskostenabrechnung sind absetzbar.

4
Pflege zu Hause

Betreuungs- und Pflegeleistungen im Haushalt zählen zu den Dienstleistungen.

So rechnen wir

Rechtsgrundlage: § 35a EStG — Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Es handelt sich um einen Abzug von der tariflichen Einkommensteuer, nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Höchstbeträge (2026): Abs. 2 — haushaltsnahe Dienstleistungen (inkl. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Pflege): 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € (aus bis zu 20.000 €). Abs. 3 — Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € (aus bis zu 6.000 €). Abs. 1 — haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (Minijob): 20 %, höchstens 510 € (aus bis zu 2.550 €).

Nur Arbeitskosten: Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — kein Material und keine Waren. Der Rechner setzt voraus, dass du bereits den reinen Arbeitsanteil aus der Rechnung einträgst.

Voraussetzungen: Rechnung des Leistungserbringers und unbare Zahlung auf dessen Konto (Überweisung, Lastschrift, Karte). Barzahlung wird nicht anerkannt. Die Leistung muss im eigenen Haushalt (im EU-/EWR-Raum) erbracht werden; Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.

Nicht enthalten: Eine mögliche Deckelung, falls die tarifliche Einkommensteuer selbst niedriger ist als die Ermäßigung (dann kann §35a nicht voll wirken); ein Vor- oder Rücktrag nicht genutzter Beträge ist nicht vorgesehen.

Quelle: § 35a EStG · Stand 2026. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich über §35a von der Steuer absetzen?
20 % der Arbeitskosten, direkt von der Steuerschuld. Für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € pro Jahr (aus bis zu 20.000 € Kosten), für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 € (aus bis zu 6.000 €) und für eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt bis zu 510 €. Zusammen also maximal 5.710 € pro Jahr.
Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden und im Haushalt stattfinden: Putzhilfe, Fensterputzen, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice sowie haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen. Auch anteilig in den Nebenkosten einer Mietwohnung enthalten.
Welche Handwerkerkosten sind absetzbar?
Renovierung, Modernisierung, Reparatur und Wartung in der selbst genutzten Wohnung oder am Haus — z. B. Malerarbeiten, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Elektriker. Absetzbar sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Warum zählt nur der Arbeitslohn und nicht das Material?
§35a EStG begünstigt ausdrücklich nur die Arbeitsleistung im Haushalt, nicht die verwendeten Waren. Lass dir auf der Rechnung die Arbeits- und Fahrtkosten getrennt vom Material ausweisen — sonst erkennt das Finanzamt die Ermäßigung nicht an.
Muss ich die Rechnung überweisen?
Ja. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters — per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Barzahlung erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an, selbst mit Quittung.

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