Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Rechnungen des Jahres sammeln und sehen, wie viel §35a dir direkt zurückholt.
Handwerker-Deckel bei 6.000 € Arbeitslohn — größere Projekte auf zwei Jahre splitten.
Auch Mieter: haushaltsnahe Anteile aus der Betriebskostenabrechnung sind absetzbar.
Betreuungs- und Pflegeleistungen im Haushalt zählen zu den Dienstleistungen.
So rechnen wir
Rechtsgrundlage: § 35a EStG — Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Es handelt sich um einen Abzug von der tariflichen Einkommensteuer, nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Höchstbeträge (2026): Abs. 2 — haushaltsnahe Dienstleistungen (inkl. sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Pflege): 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € (aus bis zu 20.000 €). Abs. 3 — Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € (aus bis zu 6.000 €). Abs. 1 — haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (Minijob): 20 %, höchstens 510 € (aus bis zu 2.550 €).
Nur Arbeitskosten: Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten — kein Material und keine Waren. Der Rechner setzt voraus, dass du bereits den reinen Arbeitsanteil aus der Rechnung einträgst.
Voraussetzungen: Rechnung des Leistungserbringers und unbare Zahlung auf dessen Konto (Überweisung, Lastschrift, Karte). Barzahlung wird nicht anerkannt. Die Leistung muss im eigenen Haushalt (im EU-/EWR-Raum) erbracht werden; Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Nicht enthalten: Eine mögliche Deckelung, falls die tarifliche Einkommensteuer selbst niedriger ist als die Ermäßigung (dann kann §35a nicht voll wirken); ein Vor- oder Rücktrag nicht genutzter Beträge ist nicht vorgesehen.