Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Startest du klein? Prüfen, ob KU oder Regelbesteuerung von Beginn an günstiger ist.
Viel Vorsteuer aus Geräten/Waren? Dann kann der Verzicht auf §19 sinnvoll sein.
Näherst du dich 25.000 €? Prüfen, wann der Wechsel zur Regelbesteuerung ansteht.
Überwiegend Geschäftskunden? Die USt ist für sie neutral — Regelbesteuerung oft besser.
So rechnen wir
Rechtsgrundlage: § 19 UStG in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung. Kleinunternehmer ist, wessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Die 100.000-€-Grenze ist eine harte Grenze — ab dem Umsatz, der sie überschreitet, gilt Regelbesteuerung.
Systematik seit 2025: Die Umsätze der Kleinunternehmer sind umsatzsteuerbefreit (zuvor: geschuldet, aber nicht erhoben). Es besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Vergleichsmodell: Der jährliche Netto-Vorteil der Kleinunternehmerregelung wird geschätzt als Umsatzsteuer auf den Privatkunden-Umsatz (Umsatz × Privatkunden-Anteil × Steuersatz) minus dem entgangenen Vorsteuerabzug (Ausgaben mit Vorsteuer × Steuersatz).
Annahme: Bei Privatkunden bleibt der Endpreis gleich (Preis-Parität) — als KU behältst du den Betrag, den ein Regelbesteuerter ans Finanzamt abführt. Bei Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer neutral (sie ziehen sie als Vorsteuer ab), daher fließt nur der Privatkunden-Anteil in den Vorteil ein.
Nicht enthalten: Die Einkommensteuer auf den Gewinn (unabhängig von §19), Wettbewerbs- und Preiseffekte sowie die 5-jährige Bindung nach freiwilligem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.