Pfändungsschutz · § 899 ZPO 2026
Das P-Konto: So schützt du dein Guthaben vor Pfändung
Ein Pfändungsschutzkonto schützt deinen Freibetrag automatisch — ohne Gericht, kostenlos und innerhalb weniger Tage. Hier erfährst du, wie viel geschützt ist und wie du es einrichtest.
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto, § 899 ZPO) ist ein normales Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Geschützt ist seit 01.07.2025 ein Guthaben von 1.560,00 €/Monat, ab 01.07.2026 1.590,00 €/Monat. Mit Bescheinigung steigt der Schutz für Unterhaltspflichten und geschützte Leistungen. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
Quelle: § 899 ZPO · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025/2026
Das Wichtigste
Was das P-Konto leistet — auf einen Blick.
- 1.560,00 €/Monat Grundfreibetrag (seit 01.07.2025) · 1.590,00 € ab 01.07.2026.
- Automatischer Schutz direkt auf dem Konto — kein Antrag beim Gericht nötig.
- Kostenlos & verpflichtend: jede Bank wandelt dein Girokonto in 4 Geschäftstagen um.
- Mehr Schutz mit Bescheinigung: +585,23 € für die 1. Unterhaltspflicht, je weitere +326,04 €.
- Nur ein P-Konto pro Person zulässig.