Antworten zum Soli 2026.
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Nach der Soli-Reform 2021: Nur noch ca. 10 % der Steuerpflichtigen. Für 2026 gilt: Bei Einkommensteuer bis 19.950 € (Single) / 39.900 € (Verheiratet) entfällt der Soli komplett. Erst darüber greift die Milderungszone (gleitender Übergang) und ab ca. 37.097 € ESt der volle Satz 5,5 %.
Wie hoch ist der Soli 2026?
5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer (§ 4 SolzG). Aber: In der Milderungszone wird der Soli auf maximal 11,9 % der Differenz zur Freigrenze begrenzt — dadurch zahlen Personen mit ESt knapp über Freigrenze nur einen Bruchteil. Voller 5,5 %-Soli erst, wenn ESt deutlich über Freigrenze.
Soli auf Kapitalerträge und KSt?
Ja — auf Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer) wird WEITERHIN 5,5 % Soli erhoben ohne Freigrenze (§ 3 SolzG). Auch Körperschaftsteuer (15 %) bei GmbH unterliegt voll dem Soli. Nur die Lohn-/Einkommensteuer hat die Freigrenze und Milderungszone.
Wann wird der Soli komplett abgeschafft?
Politisch umstritten. Stand 2026: keine konkrete Abschaffung beschlossen. Verfassungsmäßigkeit nach Auslaufen Solidarpakt II (2019) wird vor BVerfG geprüft (Verfahren 2 BvR 1505/20). Bis Entscheidung: Soli bleibt. Erwartung Fachwelt: 50/50 — eher Beibehaltung mit weiter steigender Freigrenze.
Wie ist die Milderungszone genau?
Eingeführt über § 4 Abs. 2 SolzG: Wenn die ESt knapp über der Freigrenze liegt, wird der Soli auf maximal 11,9 % der Differenz zur Freigrenze beschränkt. Beispiel Single mit ESt 25.000 €: Voll-Soli wäre 1.375 €, in Milderungszone: 11,9 % × (25.000 − 19.950) = 601 €. Niedrigerer Wert (601 €) gilt.
Wirkt sich Soli auf den Kirchensteuersatz aus?
Nein — Kirchensteuer (8 % BY/BW, 9 % restliche BL) basiert direkt auf der Einkommensteuer und ist unabhängig vom Soli. Bei Berechnung der ESt-Vorauszahlung im Lohnsteuerverfahren wird zuerst die ESt ermittelt, dann separat KiSt und Soli.