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Wie viel Gewerbesteuer zahlst du?

Gewerbeertrag, Freibetrag 24.500 € und der Hebesatz deiner Gemeinde ergeben die Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer zeigt der Rechner auch, wie viel die §-35-Anrechnung auf die Einkommensteuer davon wieder zurückholt.

Freibetrag 24.500 € Messzahl 3,5 % § 35 EStG-Anrechnung Stand 2026
30-Sek-Check

Das Wesentliche

Gewerbesteuer in fünf Punkten.

  • Formel: (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz.
  • Freibetrag 24.500 € nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften — nicht für die GmbH.
  • Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest (mindestens 200 %).
  • § 35 EStG: Einzelunternehmer rechnen das 4-Fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an.
  • Bis Hebesatz ~400 % ist die Gewerbesteuer dadurch fast neutral — darüber bleibt ein Rest.
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So funktioniert der Rechner

01

Gewinn & Rechtsform

Gewerbeertrag eingeben und wählen: Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH.

02

Hebesatz setzen

Den Hebesatz deiner Gemeinde einstellen — er bestimmt die Höhe maßgeblich.

03

Effektiv-Last live

Gewerbesteuer, §35-Anrechnung und die tatsächlich verbleibende Belastung.

Ergebnis: Gewerbesteuer, Steuermessbetrag, §35-Anrechnung und effektive Belastung.
Deine Daten
0 €500.000 €
Der maßgebende Gewerbeertrag (Gewinn nach gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen).
%
200 %600 %
Mindestens 200 %. Großstädte meist 400–500 %. Steht auf deinem Gewerbesteuerbescheid.
Freibetrag und §35-Anrechnung gelten nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Wann brauchst du diesen Rechner?

Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:

1
Gewinn planen

Wie viel bleibt vom Gewinn nach Gewerbesteuer — vor der Einkommensteuer?

2
Standortwahl

Hebesätze vergleichen: Sitzverlegung in eine günstigere Gemeinde kann viel sparen.

3
GmbH vs. Einzelunternehmen

Der Freibetrag und die §35-Anrechnung fehlen der GmbH — hier wird der Unterschied sichtbar.

4
Vorauszahlungen prüfen

Stimmt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung des Finanzamts mit deinem Gewinn überein?

So rechnen wir

Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).

Freibetrag: § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG — 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) erhalten keinen Freibetrag.

Steuermesszahl: § 11 Abs. 2 GewStG — bundeseinheitlich 3,5 %. Bemessungsgrundlage × 3,5 % = Steuermessbetrag.

Hebesatz: § 16 GewStG — jede Gemeinde legt ihn selbst fest, mindestens 200 %. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz.

§ 35 EStG-Anrechnung: Einzelunternehmer und Mitunternehmer rechnen das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer an (seit 2020), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch nahezu vollständig neutralisiert — vorausgesetzt, die Einkommensteuer ist hoch genug. Kapitalgesellschaften sind ausgenommen.

Vereinfachung: Der Rechner unterstellt, dass die Einkommensteuer für die volle §35-Anrechnung ausreicht, und berücksichtigt keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) über den eingegebenen Gewerbeertrag hinaus.

Quelle: GewStG · § 35 EStG · Stand 2026. Berechnung läuft komplett im Browser, ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Der auf volle 100 € abgerundete Gewerbeertrag wird um den Freibetrag von 24.500 € (nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften) gemindert, mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert (das ergibt den Steuermessbetrag) und schließlich mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Formel: (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz.
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufler (etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Künstler) und Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag.
Was ist die Anrechnung nach §35 EStG?
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können das 4-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig neutralisiert. Für Kapitalgesellschaften gilt diese Anrechnung nicht.
Wie hoch ist der Hebesatz?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und beträgt mindestens 200 %. In Großstädten liegt er häufig zwischen 400 und 500 %, in manchen Gewerbesteuer-Oasen deutlich niedriger. Der Hebesatz bestimmt maßgeblich die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer.

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