Wann brauchst du diesen Rechner?
Vier typische Situationen, in denen sich der Aufruf konkret rechnet:
Wie viel bleibt vom Gewinn nach Gewerbesteuer — vor der Einkommensteuer?
Hebesätze vergleichen: Sitzverlegung in eine günstigere Gemeinde kann viel sparen.
Der Freibetrag und die §35-Anrechnung fehlen der GmbH — hier wird der Unterschied sichtbar.
Stimmt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung des Finanzamts mit deinem Gewinn überein?
So rechnen wir
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz (GewStG). Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
Freibetrag: § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG — 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) erhalten keinen Freibetrag.
Steuermesszahl: § 11 Abs. 2 GewStG — bundeseinheitlich 3,5 %. Bemessungsgrundlage × 3,5 % = Steuermessbetrag.
Hebesatz: § 16 GewStG — jede Gemeinde legt ihn selbst fest, mindestens 200 %. Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz.
§ 35 EStG-Anrechnung: Einzelunternehmer und Mitunternehmer rechnen das 4,0-Fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer an (seit 2020), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch nahezu vollständig neutralisiert — vorausgesetzt, die Einkommensteuer ist hoch genug. Kapitalgesellschaften sind ausgenommen.
Vereinfachung: Der Rechner unterstellt, dass die Einkommensteuer für die volle §35-Anrechnung ausreicht, und berücksichtigt keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) über den eingegebenen Gewerbeertrag hinaus.