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Familie & Soziales

Scheidungskosten berechnen: Was kostet eine Scheidung 2026?

Was kosten Gericht und Anwalt — und wo kannst du sparen? Rechne deine Scheidungskosten in Sekunden durch und lies danach, wie sie entstehen.

Definition · Stand Oktober 2026

Scheidungskosten bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert: dem Dreifachen des gemeinsamen Netto-Monatseinkommens der Ehegatten (mindestens 3.000 €) plus Versorgungsausgleich (mindestens 1.000 €). Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist meist deutlich günstiger. Wer die Kosten nicht tragen kann, prüft Verfahrenskostenhilfe.

Quellen: §§ 43, 50 FamGKG, Anlage 2 FamGKG, Anlage 2 RVG (Gebührentabellen nach KostRÄG 2025), VV 3100/3104/7002/7008 RVG, § 114 FamFG.
FrageKurzantwort
Brauche ich einen Anwalt?Für den Scheidungsantrag ja. Wer nur zustimmt, nicht.
Wovon hängen die Kosten ab?Einkommen, Vermögen, Versorgungsausgleich, Streitpunkte.
Was spart am meisten?Einvernehmliche Scheidung, nur ein Anwalt, Folgesachen außergerichtlich regeln.
Wenn ich es nicht zahlen kann?Verfahrenskostenhilfe prüfen.
Deine Angaben
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Kinder
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Anrechte
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0 Anrechte: kein Versorgungsausgleich (z. B. Ehe unter 3 Jahren oder notariell ausgeschlossen). Je Rentenversicherer, Betriebsrente oder Privatvertrag zählt ein Anrecht. Der Rechner berücksichtigt pauschal 250 € pro Kind und Monat als vereinfachte Schätzung; Gerichte können den Verfahrenswert im Einzelfall anders festsetzen.

Das Wesentliche in 30 Sekunden

Schnellübersicht für eilige Leser

  • Der Verfahrenswert bestimmt die Kosten: Dreifaches gemeinsames Netto-Monatseinkommen (mind. 3.000 €, höchstens 1 Mio. €) plus Versorgungsausgleich (mind. 1.000 €).
  • Beispiele 2026, einvernehmlich, ein Anwalt: rund 975 € bei Wert 3.000 €, rund 2.530 € bei 10.000 €, rund 5.337 € bei 50.000 €.
  • Zwei Anwälte kosten etwa eine zweite Anwaltsrechnung mehr; der Antragsteller braucht einen Anwalt, die zustimmende Seite nicht.
  • Nicht absetzbar: Scheidungskosten sind seit 2013 keine außergewöhnliche Belastung mehr.
  • Wenig Geld? Verfahrenskostenhilfe prüfen, bevor du einen Kredit aufnimmst.

So wird der Verfahrenswert berechnet #

Ob die Scheidung rund 1.000 oder 5.000 Euro kostet, entscheidet nicht der Aufwand, sondern der Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst ist das das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten (§ 43 FamGKG), bezogen auf die drei Monate vor dem Antrag. Der Wert beträgt mindestens 3.000 € und höchstens 1.000.000 €; das Familiengericht setzt ihn fest.

Haben die Ehegatten Kinder, ziehen viele Gerichte einen Pauschalbetrag je Kind vom Einkommen ab (üblich sind etwa 250 € pro Kind und Monat; die Praxis ist nicht einheitlich, und Gerichte können den Wert im Einzelfall anders festsetzen). Kapital- und Mieteinnahmen erhöhen das Einkommen, Vermögen kann den Wert zusätzlich anheben. Wer Bürgergeld bezieht, hat kein relevantes Einkommen, dann gilt der Mindestwert.

Was die Scheidung kostet: Beispiele 2026 #

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich zwei Posten: die Gerichtsgebühr (2,0-fach nach FamGKG) und die Anwaltsgebühr (bei einvernehmlicher Scheidung 2,5-fach nach RVG, also 1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr; dazu 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer). Seit 1. Juni 2025 gelten durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 die höheren Gebührentabellen.

VerfahrenswertGerichtAnwalt (1×)Summe 1 AnwaltSumme 2 Anwälte
3.000 €251,00 €724,41 €975,41 €1.699,83 €
10.000 €566,00 €1.963,50 €2.529,50 €4.493,00 €
21.000 €810,00 €2.618,00 €3.428,00 €6.046,00 €
50.000 €1.276,00 €4.060,88 €5.336,88 €9.397,75 €

Einvernehmliche Scheidung, Verfahren ab 1.6.2025, ohne Vermögen und ohne weitere Folgesachen; der Versorgungsausgleich ist im Verfahrenswert enthalten (Wert = Ehesache + Versorgungsausgleich). Eigene Berechnung nach Anlage 2 FamGKG und Anlage 2 RVG; Gegenprobe: Der von Finanztip genannte Beispielfall mit Verfahrenswert 21.000 € (Gericht 810 €, Anwalt 2.618 €, zwei Anwälte 6.046 €) ergibt sich nach demselben Rechenweg. Verbindlich sind die Festsetzung des Gerichts und die Rechnung deiner Kanzlei. Stand: 14. Oktober 2026.

Zwei Hinweise: Bei zwei Anwälten kommt eine zweite Anwaltsrechnung hinzu, die Gerichtskosten bleiben gleich. Und das Gericht verlangt die Gerichtsgebühr meist als Vorschuss — auch dann, wenn später Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Versorgungsausgleich & Folgesachen: was die Kosten erhöht #

Im Scheidungsverfahren werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt (Versorgungsausgleich). Dafür erhöht sich der Verfahrenswert: je Anrecht 10 % des Dreimonatseinkommens, insgesamt mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG). Bei kurzer Ehe (unter drei Jahren) findet der Ausgleich nur auf Antrag statt; Ehegatten können ihn auch notariell ausschließen.

Teurer wird es, wenn Folgesachen im Verbund gerichtlich entschieden werden — etwa Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt oder Sorgerecht. Jede Folgesache erhöht den Gesamtwert und damit die Gebühren. Wer sie vorab einvernehmlich regelt, hält die Rechnung niedrig. Den Kindesunterhalt kannst du mit dem Unterhaltsrechner grob abschätzen.

Wer zahlt? Ein Anwalt oder zwei? #

Bei einer Scheidung werden die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben (§ 150 Abs. 1 FamFG): Die Gerichtskosten teilt ihr zur Hälfte, jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten. Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein (Anwaltszwang, § 114 FamFG); die andere Seite kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen, solange sie keine eigenen Anträge stellt. Der Anwalt des Antragstellers vertritt nicht beide Ehegatten gemeinsam, weil Anwälte keine widerstreitenden Interessen vertreten dürfen. Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel das Trennungsjahr (§ 1565 Abs. 2, § 1566 BGB).

Verfahrenskostenhilfe: wenn das Geld nicht reicht #

Kannst du die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen, hilft die Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO), die bei Familiensachen an die Stelle der Prozesskostenhilfe tritt. Sie hängt von Einkommen, Vermögen, Erfolgsaussicht und fehlender Mutwilligkeit ab; je nach Einkommen zahlst du sie in Raten zurück (höchstens 48 Monate). Den Antrag stellst du beim Familiengericht mit Nachweisen zu Einkommen, Miete, Vermögen, Schulden und laufenden Ausgaben. Sie gilt nur für die Person, die sie beantragt. Die Freibeträge ändern sich jährlich — frag das Gericht oder eine Beratungsstelle. Mehr dazu im Justiz-Service der Länder.

Scheidungskosten von der Steuer absetzen? #

Scheidungskosten sind heute regelmäßig nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Grund ist das Abzugsverbot für Prozesskosten in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (seit 2013). Nur extreme Ausnahmefälle kommen in Betracht, wenn ohne den Rechtsstreit die Existenzgrundlage gefährdet wäre; bei Scheidungskosten hat der Bundesfinanzhof das bislang verneint (BFH VI R 9/16 vom 18.5.2017, VI R 23/20 vom 25.2.2021). Auch Notar-, Mediations- und Grundbuchkosten der Scheidungsfolgen gelten nicht als abziehbar. Zahlungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich können dagegen unter Umständen Sonderausgaben sein — das klärst du mit einer Steuerberatung. Wie sich Steuerklasse und Splitting ändern, zeigt der Ehegattensplitting-Rechner; mehr zu den Grenzen im Artikel über außergewöhnliche Belastungen.

So senkst du die Kosten #

  • Einvernehmlichkeit herstellen: Einigt ihr euch vorher über Unterhalt, Zugewinn und Kinder, bleibt es beim Mindestprogramm.
  • Nur Scheidung und Versorgungsausgleich gerichtlich regeln: Unterhalt, Hausrat und Zugewinn möglichst außergerichtlich klären (Scheidungsfolgenvereinbarung, wo nötig notariell).
  • Nur ein Anwalt, wenn keine eigenen Anträge nötig sind.
  • Verfahrenskostenhilfe prüfen, bevor du einen Kredit aufnimmst.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Sie deckt oft nur die Erstberatung, nicht das Scheidungsverfahren.

Was die Scheidung im echten Leben kostet #

Gericht und Anwalt sind nur ein Teil. Mindestens genauso wichtig sind die Folgen für dein Budget:

  • Gemeinsame Kredite: Ihr haftet weiter beide, und der Kredit steht in der SCHUFA beider — so kommst du aus der Haftung. Eine Umschuldung auf eine Person rechnest du im Kreditrechner durch.
  • Steuerklasse: Ab dem Jahr nach der Trennung gilt für beide Klasse I, Alleinerziehende können in Klasse II — mehr im Ratgeber Steuerklasse 2.
  • Krankenversicherung: Die Familienversicherung des nicht erwerbstätigen Partners endet spätestens mit der Scheidung.
  • Haushaltsbudget: Ein Einkommen weniger bei gleichen Fixkosten — Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen.
  • Gerichtskosten finanzieren: Erst Verfahrenskostenhilfe und Ratenzahlung, dann Kredit; den Dispo meiden. Den Überblick gibt der Trennungs-Finanz-Check.
Wie wir rechnen

Verfahrenswert Ehesache: 3 × (gemeinsames Monatsnetto − 250 € je Kind), mindestens 3.000 €, höchstens 1.000.000 € (§ 43 FamGKG; der Kinderabzug ist Gerichtspraxis, nicht gesetzlich fixiert). Versorgungsausgleich: je Anrecht 10 % des Dreimonatseinkommens (ohne Kinderabzug), mindestens 1.000 € insgesamt (§ 50 FamGKG). Gerichtskosten: 2,0 Gebühren (KV 1110 FamGKG) nach Anlage 2 FamGKG, bezogen auf Ehesache plus Versorgungsausgleich. Anwaltskosten je Anwalt: (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr = 2,5 Gebühren nach Anlage 2 RVG + 20 € Auslagenpauschale) × 1,19. Nicht enthalten: Vermögen, streitige Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht), Einigungsgebühren, Beratungs- und Notarkosten, Vergütungsvereinbarungen. Für Verfahrenswerte über 500.000 € bitte anwaltlich kalkulieren lassen. Der Rechner liefert eine Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen & Stand: §§ 43, 50 FamGKG; Anlage 2 zu § 28 FamGKG (Wertgebühren); KV 1110 FamGKG (Anlage 1); § 13 RVG mit Anlage 2 (Fassung nach KostRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109); VV 3100/3104/7002/7008 RVG; §§ 114, 150 FamFG; § 76 FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO; §§ 1565, 1566 BGB; § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG; BFH VI R 9/16, VI R 23/20. Kontrollbeispiel: Finanztip „Kosten einer Scheidung“. Stand: 14. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung; für deinen Fall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen #

Was kostet eine Scheidung mindestens?

Bei dem Mindest-Verfahrenswert von 3.000 € und ohne Versorgungsausgleich liegt die Summe bei rund 975 € (Gericht 251 € plus ein Anwalt 724 €). Weil in der Praxis fast immer ein Versorgungsausgleich dazukommt (Mindestwert 1.000 €), sind es realistisch ab etwa 1.200 €. Mit steigendem Einkommen wird es teurer: bei einem Verfahrenswert von 10.000 € sind es rund 2.530 €.

Wie berechnet sich der Verfahrenswert?

Für die Scheidung selbst zählt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten (§ 43 FamGKG), mindestens 3.000 €, höchstens 1.000.000 €. Vermögen kann den Wert erhöhen. Für den Versorgungsausgleich kommt je Anrecht 10 % des Dreimonatseinkommens hinzu, insgesamt mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG). Das Gericht setzt den Wert fest.

Warum zählt das dreifache Nettoeinkommen?

Das Gesetz nimmt das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten als Maßstab dafür, wie bedeutsam die Ehesache wirtschaftlich ist (§ 43 Abs. 2 FamGKG). Je höher das Einkommen, desto höher der Verfahrenswert und damit die Gebühren von Gericht und Anwalt.

Was kostet die Scheidung mit einem Anwalt, was mit zwei?

Die Gerichtskosten fallen einmal an, die Anwaltskosten je Anwalt. Beispiel Verfahrenswert 10.000 €: Gericht 566 €, je Anwalt 1.964 € — zusammen rund 2.530 € mit einem und rund 4.493 € mit zwei Anwälten. Prüfe deinen Fall im Rechner oben.

Wer zahlt die Gerichtskosten?

Bei einer Scheidung werden die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben (§ 150 Abs. 1 FamFG): Die Gerichtskosten teilt ihr euch je zur Hälfte, jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten. Das Gericht verlangt die Gebühr meist als Vorschuss vom Antragsteller.

Wann reicht ein Anwalt?

Der Antragsteller braucht einen Anwalt (§ 114 FamFG). Wer dem Antrag nur zustimmt und keine eigenen Anträge stellt, kann ohne eigenen Anwalt bleiben. Der Anwalt vertritt aber nicht beide Ehegatten gemeinsam, weil Anwälte keine gegensätzlichen Interessen vertreten dürfen. Wer eigene Anträge stellen will (etwa zu Unterhalt oder Zugewinn), braucht eigene anwaltliche Vertretung.

Kann man Scheidungskosten in Raten zahlen?

Über Verfahrenskostenhilfe ja: Je nach Einkommen zahlst du den Betrag in Raten zurück (höchstens 48 Monate). Außerhalb davon kannst du Ratenzahlung mit deiner Kanzlei vereinbaren; die Gerichtsgebühr wird in der Regel vorab fällig. Einen Kredit oder den Dispo solltest du erst als letzte Option nutzen, weil Zinsen die Kosten erhöhen.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Bei Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO). Sie hängt von Einkommen und Vermögen, der Erfolgsaussicht und fehlender Mutwilligkeit ab, wird beim Familiengericht beantragt und gilt nur für die Person, die sie beantragt. Je nach Einkommen wird sie ganz oder gegen Ratenzahlung gewährt.

Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

In aller Regel nicht. Seit 2013 sind Prozesskosten, und damit auch Scheidungskosten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen mehr (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Der Bundesfinanzhof lässt nur Ausnahmen zu, wenn die Existenzgrundlage gefährdet wäre, was er bei Scheidungskosten bisher verneint hat (BFH VI R 9/16, VI R 23/20).

Werden Unterhalt und Zugewinn extra teuer?

Wenn sie als Folgesachen im Scheidungsverbund gerichtlich entschieden werden, ja: Jede Folgesache erhöht den Verfahrenswert und damit Gerichts- und Anwaltskosten. Regelt ihr Unterhalt, Zugewinn und Hausrat vorher außergerichtlich, bleibt das Verfahren günstig.

Was kostet eine Scheidung mit Haus oder Kredit?

Eine Immobilie kann das Vermögen und damit den Verfahrenswert erhöhen, und der Streit um Zugewinn oder Auszahlung wird schnell zur teuren Folgesache. Zusätzlich bleibt die Haftung aus gemeinsamen Krediten bestehen, bis die Bank euch entlässt. Wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber zu den Finanzen nach der Trennung.

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Die Gerichtskosten sind identisch, und der Scheidungsantrag muss auch bei Online-Angeboten über eine zugelassene Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt gestellt werden. Die gesetzlichen Gebühren dürfen im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Vorteile liegen meist bei Service und Tempo, nicht beim Preis — vergleiche das Angebot mit dem Rechner.

Monika Bauer
Über die Autorin
Monika Bauer
Verbraucherschutz-Redaktion, FLORIN+

Monika fokussiert auf Verbraucherrechte, Familien- und Vertragsrecht. Schwerpunkt: was im Alltag wirklich zählt — von der SCHUFA bis zum Unterhalt.

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