Neuer SCHUFA-Score: Das können Verbraucher jetzt verlangen
Ein neuer SCHUFA-Score verändert, wie deine Bonität bewertet wird. Dazu: die Steuerreform 2027 in erster Lesung, mehr Pfändungsschutz, ein Inkasso-Urteil und eine Betrugswelle. Mr. Schuldenfrei erklärt die fünf wichtigsten Geld-Nachrichten der letzten zwei Wochen — und ob du handeln musst.
Die fünf Themen in 30 Sekunden
Alles Wichtige auf einen Blick
- SCHUFA: Der neue Score (Skala 100–999, nur noch 12 Kriterien) wird ausgerollt. Du hast ein Recht auf eine kostenlose Datenkopie und auf Korrektur falscher Einträge.
- Steuern: Der Bundestag berät die Einkommensteuerreform 2027 am 8. Oktober in erster Lesung — Grundfreibetrag und Kindergeld sollen steigen.
- Pfändung: Seit 1. Juli 2026 sind mehr als 1.587 € monatlich vor Pfändung geschützt — auf dem P-Konto rund 1.590 €.
- Inkasso: Ein Gericht hat eine pauschale „Mahngebühr" von 2,40 € ohne tatsächliche Kosten für unzulässig erklärt (Berufung läuft).
- Betrug: Verbraucherschützer warnen vor einer Welle gefälschter Inkasso- und Phishing-Schreiben. Nicht antworten, keine Links anklicken.
Hauptthema: Der neue SCHUFA-Score — und was du jetzt tun kannst
Die SCHUFA stellt ihr Bewertungssystem um. Der neue Score wird seit März 2026 schrittweise eingeführt und soll mehr Transparenz bringen. Statt der bisherigen Prozent-Angabe gilt jetzt eine Punkteskala von 100 bis 999 — je höher der Wert, desto besser die Bonität. Die Bewertung stützt sich nur noch auf rund zwölf Kriterien statt bisher rund 250. Und: Verbraucher und Unternehmen sollen erstmals denselben Score sehen, nicht mehr abweichende interne Werte.
Hintergrund ist jahrelange Kritik und die Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat Vorgaben zu automatisierten Entscheidungen gemacht, und der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Anforderungen an das Scoring geschärft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt mehr Transparenz, hält aber in einem aktuellen Bericht viele Fragen für offen — etwa, wie die zwölf Kriterien im Einzelnen gewichtet werden. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Manche Verbraucher berichten von deutlichen Abwertungen allein durch den Systemwechsel, obwohl sich an ihrer finanziellen Lage nichts geändert hat.
Was heißt das konkret für dich? Deine wichtigsten Rechte bleiben bestehen und werden sogar wichtiger: Du kannst jederzeit eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und darin jeden gespeicherten Eintrag prüfen. Ist etwas falsch, veraltet oder erledigt, hast du Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Gerade jetzt, während der Umstellung, lohnt der Blick doppelt — denn ein falscher oder zu früh nicht gelöschter Eintrag zieht den neuen Score ebenso nach unten wie den alten.
Wichtig zur Einordnung: Ein höherer oder niedrigerer Zahlenwert bedeutet nicht automatisch, dass eine Bank anders entscheidet — jedes Unternehmen legt seine eigenen Schwellen fest. Lass dich von einem gesunkenen Score also nicht verunsichern, sondern prüfe die zugrunde liegenden Daten. Die Löschfristen (etwa drei Jahre nach Ausgleich bei vielen Negativmerkmalen) gelten unverändert.
- Wen betrifft es?
- Alle, die bei der SCHUFA gespeichert sind — praktisch jeden Erwachsenen mit Konto, Vertrag oder Karte.
- Gilt es schon?
- Ja, der neue Score wird seit März 2026 schrittweise ausgerollt.
- Was ändert sich konkret?
- Neue Skala 100–999, weniger Kriterien, ein einheitlicher Score für dich und Unternehmen.
- Musst du handeln?
- Nicht zwingend — aber jetzt ist ein guter Moment, die kostenlose Datenkopie zu prüfen.
- Welche Frist gilt?
- Keine. Die Datenkopie kannst du jederzeit kostenlos anfordern – ohne feste Jahresgrenze.
Mr. Schuldenfrei sagtTibor BauerFordere deine Datenkopie an, bevor du eine wichtige Kredit- oder Mietanfrage stellst — nicht danach. Prüfe jeden Eintrag auf Datum und Status. Ein einziger erledigter Posten, der zu spät gelöscht wird, kann dich Konditionen kosten. Der Schritt kostet nichts.
Vier Meldungen in Kürze
Steuerreform 2027: Bundestag berät in erster Lesung
Der Bundestag berät am 8. Oktober 2026 den Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestags-Drucksache 21/8235) in erster Lesung. Geplant sind Entlastungen vor allem für kleine und mittlere Einkommen und für Familien: Der Grundfreibetrag soll von 12.348 € (2026) auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € auf 1.430 €, das Kindergeld von 259 € auf 267 € (2027) und 272 € (2028) je Kind und Monat. Gegenfinanziert wird unter anderem über höhere Sätze für sehr hohe Einkommen, eine höhere Minijob-Pauschale und einen geringeren Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Die meisten Regeln sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten — beschlossen ist noch nichts, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
- Wen?
- Alle Steuerpflichtigen, besonders kleine/mittlere Einkommen und Familien.
- Gilt schon?
- Nein — Regierungsentwurf, erst in erster Lesung. Inkrafttreten geplant ab 1.1.2027.
- Was ändert sich?
- Höherer Grundfreibetrag, Pauschbetrag und Kindergeld; mehr Netto bei kleineren Einkommen.
- Handeln?
- Jetzt noch nichts. Du kannst aber schon durchrechnen, was es für dich bedeutet.
- Frist?
- Keine für dich — relevant wird die Lohnabrechnung ab Januar 2027.
Mehr Pfändungsschutz seit 1. Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenze ist zum 1. Juli 2026 gestiegen: Der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO erhöhte sich von 1.555,00 € auf 1.587,40 €. Auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ergibt das einen geschützten Betrag von rund 1.590 €, weil bei der Kontopfändung auf volle Zehn-Euro-Schritte aufgerundet wird. Für Menschen mit Unterhaltspflichten gelten höhere Freibeträge — die lassen sich per Bescheinigung eintragen. Arbeitgeber und Banken müssen die neuen Grenzen seit Juli automatisch anwenden; die neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 steht im Bundesgesetzblatt.
- Wen?
- Alle mit laufender Lohn- oder Kontopfändung.
- Gilt schon?
- Ja, seit 1. Juli 2026.
- Was ändert sich?
- Mehr geschütztes Einkommen (Grundbetrag 1.587,40 €, P-Konto ~1.590 €).
- Handeln?
- Prüfen, ob Bank/Arbeitgeber die neue Grenze anwenden — und Unterhaltspflichten bescheinigen lassen.
- Frist?
- Keine feste Frist, aber je früher die Bescheinigung vorliegt, desto mehr bleibt sofort geschützt.
Gericht: Pauschale „Mahngebühr" von 2,40 € unzulässig
Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 22. April 2026 (Az. I-15 O 72/25) auf eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden: Ein Unternehmen darf keine pauschale „Mahngebühr" von 2,40 € verlangen, wenn ihm Kosten in dieser Höhe gar nicht entstanden sind und es keine entsprechende Vereinbarung gibt. Außerdem untersagte das Gericht, eine vom Verbraucher bestrittene Forderung trotzdem per Inkasso mit zusätzlichen Kosten weiterzutreiben. Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig — das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
- Wen?
- Alle, die Mahnungen mit pauschalen Gebühren oder Inkasso auf bestrittene Forderungen erhalten.
- Gilt schon?
- Als Rechtsgrundsatz ja (Kosten müssen tatsächlich entstanden sein) — das konkrete Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
- Was ändert sich?
- Mehr Rückenwind, pauschale Mini-Gebühren und Inkasso auf bestrittene Forderungen zurückzuweisen.
- Handeln?
- Nur zahlen, was nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist; unberechtigte Posten schriftlich bestreiten.
- Frist?
- Reagiere innerhalb der im Schreiben genannten Frist — aber mit Widerspruch, nicht mit vorschneller Zahlung.
Welle gefälschter Inkasso- und Phishing-Schreiben
Verbraucherschützer warnen aktuell vor einer Welle betrügerischer Zahlungsaufforderungen und angeblicher „letzter Mahnungen". Die Verbraucherzentrale NRW warnt unter anderem vor Phishing-Mails, die den Namen eines echten Inkasso-Unternehmens missbrauchen und auf schädliche Webseiten locken. Parallel kursieren gefälschte Schreiben, die mehrere tausend Euro für angebliche Lotterie-Teilnahmen fordern und mit Zwangsvollstreckung drohen. Die Empfehlung ist eindeutig: nicht antworten, keine Links anklicken, keine Kontaktdaten aus dem verdächtigen Schreiben nutzen — und im Zweifel über offizielle Wege zurückfragen.
- Wen?
- Alle mit E-Mail-Postfach oder Briefkasten — die Masche trifft wahllos.
- Gilt schon?
- Die Welle läuft aktuell.
- Was ändert sich?
- Höhere Vorsicht nötig: Fälschungen wirken täuschend echt und drohen mit SCHUFA/Pfändung.
- Handeln?
- Nicht zahlen, nicht klicken. Forderung prüfen, Absender im Register gegenchecken.
- Frist?
- Lass dich von kurzen „Zahlungsfristen" nicht unter Druck setzen — das ist gerade die Masche.
Der Bundestag berät die Einkommensteuerreform 2027 in erster Lesung. Die meisten Entlastungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen — bis dahin folgen weitere Lesungen und die Zustimmung des Bundesrats. Für dich heißt das: abwarten, aber die Zahlen schon kennen.
Mr. Schuldenfrei sagtTibor BauerZwei Dinge diese Woche: Hol dir deine SCHUFA-Datenkopie, solange du Ruhe dazu hast — und zahle kein Inkasso, das du nicht zuordnen kannst. „Bestreiten" ist kein Trick, sondern dein gutes Recht. Alles andere wird sich bei der Steuerreform erst 2027 zeigen.
Quellen
Stand 06.10.2026 · Korrekturen: keine
- Deutscher Bundestag, Textarchiv zur ersten Lesung (KW 41/2026).
- Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Bundestags-Drucksache 21/8235 (Kabinettsbeschluss 2.9.2026).
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Bericht zum SCHUFA-Scoring (2026).
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2025 zu den Anforderungen an das Scoring; EuGH-Rechtsprechung zu automatisierten Entscheidungen.
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Bundesgesetzblatt); § 850c ZPO.
- Landgericht Bochum, Urteil vom 22.04.2026, Az. I-15 O 72/25 (Verbandsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg; nicht rechtskräftig, Berufung).
- Warnungen der Verbraucherzentralen (u. a. NRW) zu Fake-Inkasso und Phishing.
Reform-Werte sind geplant und noch nicht beschlossen. Dieser Beitrag informiert und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ändert sich die Sachlage, aktualisieren wir diese Ausgabe mit Korrekturvermerk. Der Geld-Check erscheint alle zwei Wochen freitags. „Mr. Schuldenfrei" ist Tibor Bauer, Finanzaufklärer für Schulden- und SCHUFA-Themen und Autor von „101 Fragen zur Schufa" (Gabal Verlag, 2026). Die Ausgaben entstehen in Zusammenarbeit mit der FLORIN+-Redaktion, werden mit Primärquellen belegt, mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft — mehr dazu auf der Geld-Check-Übersicht.